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BaFin startet Konsultation zur Änderung von Versicherungsverordnungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer umfassenden Verordnung zur Konsultation gestellt, die mehrere wichtige Anpassungen an bestehenden Versicherungsverordnungen vorsieht. Betroffen sind die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung, die Kapitalausstattungs-Verordnung und die Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung.

Ziel der Änderungen ist es, das nationale Berichtswesen angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und zur Vereinfachung der Verwaltung auf das moderne Meldeformat XBRL (eXtensible Business Reporting Language) umzustellen. Diese Maßnahme soll die Effizienz und Genauigkeit der Berichterstattung erhöhen und die Datenverarbeitung erleichtern. XBRL ermöglicht eine standardisierte und automatisierte Erfassung, Analyse und Weiterleitung von Finanzinformationen, was den Meldeprozess deutlich verbessert.

Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Änderungen liegt in der inhaltlichen Anpassung der Berichterstattungspflichten. So soll eine neue Berichtspflicht zu Cyberversicherungen eingeführt werden. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Cyberrisiken und der entsprechenden Versicherungsprodukte ist diese Erweiterung ein wichtiger Schritt, um ein umfassenderes Bild der Versicherungslandschaft zu erhalten und Risiken besser einschätzen zu können.

Die neuen Regelungen sollen erstmals auf Einreichungen für Geschäftsjahre bzw. Quartale angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2024 enden. Dies gibt den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die notwendigen Anpassungen in ihren Berichtssystemen vorzunehmen.

Die BaFin lädt alle interessierten Parteien dazu ein, bis zum 21. August 2024 ihre Stellungnahmen zu dem Verordnungsentwurf abzugeben. Stellungnahmen werden ausschließlich per E-Mail unter Konsultation-07-24@bafin.de entgegengenommen. Diese Konsultationsphase ermöglicht es der BaFin, wertvolle Rückmeldungen aus der Praxis zu berücksichtigen und gegebenenfalls Anpassungen am Entwurf vorzunehmen.

Mit dieser Initiative setzt die BaFin ein klares Zeichen für eine moderne, transparente und effiziente Aufsichtspraxis. Die geplanten Änderungen reflektieren die dynamischen Entwicklungen im Versicherungssektor und tragen dazu bei, die regulatorischen Rahmenbedingungen zukunftsfähig zu gestalten.

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