In einem weiteren Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und der Bundesregierung wird heute vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg voraussichtlich ein Urteil gefällt. Die Umwelthilfe fordert mit ihrer Klage, dass die Regierung ein wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm vorlegt.
Die Umwelthilfe wirft der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. Konkret geht es um die Senkung des Ausstoßes von Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub. Der Umweltverband betont die Dringlichkeit dieser Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.
Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet, da sie wegweisend für die zukünftige Umweltpolitik der Bundesregierung sein könnte. Ein Urteil zugunsten der Umwelthilfe könnte die Regierung dazu zwingen, strengere Maßnahmen zur Reduktion von Luftschadstoffen zu ergreifen.