Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Wohninvest Holding GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren gegen Wohninvest Holding GmbH eingeleitet

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derneuemann (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren gegen die Wohninvest Holding GmbH, ansässig in der Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, hat das Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 9 IN 866/24 eine bedeutende Entscheidung getroffen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, die durch den Geschäftsführer Dominik Sikler vertreten wird, führt zu weitreichenden Maßnahmen, um die Vermögenslage der Schuldnerin zu sichern.

Am 23. Juli 2024 um 10:00 Uhr wurde ein allgemeines Verfügungsverbot für die Wohninvest Holding GmbH verhängt. Diese Maßnahme, gemäß §§ 21 und 22 InsO, überträgt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter. Darüber hinaus bleiben die mit Beschluss vom 23. Mai 2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen weiterhin in Kraft.

Dieser Beschluss hat die Wirkung gemäß § 240 ZPO, was bedeutet, dass gerichtlich anhängige Zivilrechtstreitigkeiten unterbrochen werden. Dies soll verhindern, dass nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin auftreten, bevor eine endgültige Entscheidung über den Insolvenzantrag getroffen wird.

Die Wohninvest Holding GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 757421, hat sich mit dieser Situation auseinanderzusetzen, während die beauftragten Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner die juristische Vertretung übernehmen.

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Stuttgart eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Öffentlichkeit wird aufgefordert, sich über die weiteren Entwicklungen im Fall der Wohninvest Holding GmbH auf dem Laufenden zu halten und die rechtlichen Möglichkeiten zur Einlegung von Rechtsbehelfen zu nutzen. Das Insolvenzgericht Stuttgart wird weiterhin alle Schritte überwachen und sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

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