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Insolvenzverfahren gegen WI Bad Wörishofen GmbH eingeleitet

geralt / Pixabay

Das Amtsgericht Stuttgart hat im Verfahren gegen die WI Bad Wörishofen GmbH, ansässig in der Fidel-Kreuzer-Straße 4, 86825 Bad Wörishofen, einen bedeutenden Beschluss gefasst. Unter dem Aktenzeichen 9 IN 868/24 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Panzer, geprüft.

Am 23. Juli 2024 um 10:00 Uhr ordnete das Gericht mehrere Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin an. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde verhängt, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter überging. Darüber hinaus bleiben die bereits am 23. Mai 2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen in Kraft. Der Beschluss hat auch die Wirkungen gemäß § 240 ZPO, was zur Unterbrechung aller gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten führt.

Die WI Bad Wörishofen GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer HRB 17246 eingetragen. Die juristische Vertretung der Schuldnerin übernehmen die Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner.

Betroffene Parteien haben das Recht, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Stuttgart eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Das Insolvenzgericht Stuttgart wird weiterhin alle Schritte überwachen und sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Für die WI Bad Wörishofen GmbH ist dies ein kritischer Moment, in dem die Zukunft des Unternehmens von den weiteren Entscheidungen und Maßnahmen des Insolvenzverfahrens abhängt. Die Öffentlichkeit und alle betroffenen Parteien werden ermutigt, sich über den Fortschritt des Verfahrens zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu erwägen.

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