Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Seniorenwohnpark Sibbesse GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren gegen Seniorenwohnpark Sibbesse GmbH eingeleitet

13
geralt / Pixabay

Das Amtsgericht Pinneberg hat im Verfahren gegen die Seniorenwohnpark Sibbesse GmbH, ansässig in der Tangstedter Chaussee 1, 25462 Rellingen, unter dem Aktenzeichen 71 IN 146/24 einen wichtigen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Kollmeier, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.

Am 23. Juli 2024 wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, mit Sitz im Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Maßnahme bedeutet, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht und Verfügungen der Schuldnerin nur mit dessen Zustimmung wirksam sind. Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Die Seniorenwohnpark Sibbesse GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRB 16011 PI eingetragen. Die Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen aus Hannover vertreten die Schuldnerin in diesem Verfahren.

Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle Schenefeld, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld, eingereicht werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Dieser Beschluss ist ein kritischer Schritt im Insolvenzverfahren und soll sicherstellen, dass das Vermögen der Seniorenwohnpark Sibbesse GmbH geschützt wird, während das Verfahren läuft. Die Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg zeigt die Dringlichkeit und Bedeutung, die der Schutz des Schuldnervermögens in solchen Fällen hat.

Alle Beteiligten und die Öffentlichkeit werden aufgefordert, die weiteren Entwicklungen im Fall der Seniorenwohnpark Sibbesse GmbH aufmerksam zu verfolgen und ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Interessen zu wahren. Das Insolvenzgericht Pinneberg wird weiterhin sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, um eine faire und ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein