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Staatsanwaltschaft Gera

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die selbständige Einziehung und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

851 Js 21216/​23

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Sonneberg vom 24.01.2024, 1 Ds 851 Js 21216/​23 wurde die selbständige Einziehung von Wertersatz in Höhe von 16.757,32 EUR angeordnet. Der Betrag wurde vollständig gesichert. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Einziehungsbetroffene stellte infolge Täuschung unbekannter Täterschaft ihre Konten bei der N26-Bank und bei der Solarisbank als Ziel- und Durchlaufkonten für Überweisungseingänge zur Verfügung, die die unbekannte Täterschaft ihrerseits durch Betrugstaten zum Nachteile einer Vielzahl an Geschädigter veranlasst hatte, denen vorgetäuscht wurde, sie hätten Gelder gewinnbringend anlegt. Im Anschluss leitete die Beschuldigte die Gelder auf Geheiß der unbekannten Täterschaft an auf ihren Namen lautende Profile bei Kryptoplattformen und ein ebenfalls auf ihren Namen lautendes Konto in Malta weiter. Teilbeträge übertrug die Betroffene auch auf ihr Postbankkonto wobei sie davon ausging, dass es sich um die ihr auf diesem Wege zur Verfügung gestellte Bezahlung für ihre Tätigkeit handelte.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend zu machen. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 851 Js 21216/​23 anzugeben. Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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