Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung der PHOENIX Grundstücksgesellschaft GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung der PHOENIX Grundstücksgesellschaft GmbH angeordnet

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derneuemann (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Stadthagen hat am 19. Juli 2024 eine bedeutende Entscheidung im Insolvenzverfahren der PHOENIX Grundstücksgesellschaft GmbH getroffen. Unter dem Aktenzeichen 47 IN 74/24 wurde um 12:12 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, um negative Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern.
Hintergrund des Verfahrens

Die PHOENIX Grundstücksgesellschaft GmbH, mit Sitz im Alten Feld 17, 31749 Auetal, und vertreten durch ihren Geschäftsführer Norbert Zimmermann, steht vor finanziellen Herausforderungen. Das Unternehmen hat daher einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Stadthagen, welches das Handelsregister unter der Nummer HRB 200693 führt, hat diese Maßnahme ergriffen, um die Vermögenswerte der Gesellschaft zu schützen.
Maßnahmen und Bestellungen

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dirk Schwesig, Steuerbüro, Süntelstraße 44, 31848 Bad Münder am Deister, bestellt. Er ist telefonisch unter 05042/937720 und per Fax unter 05042/937729 erreichbar.

Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Verfügungen der PHOENIX Grundstücksgesellschaft GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger gesichert und erhalten bleibt.

Anweisungen für Drittschuldner

Den Schuldnern der PHOENIX Grundstücksgesellschaft GmbH wird verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Auch die Gläubiger haben das Recht zur Beschwerde, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz und zu den Rechten der Beteiligten finden sich in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Bückeburg. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch zugesendet.

Diese Entscheidung des Amtsgerichts Stadthagen ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der PHOENIX Grundstücksgesellschaft GmbH und zur Vorbereitung einer geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Weitere Entwicklungen in diesem Verfahren werden aufmerksam verfolgt, da sie bedeutende Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger haben könnten.

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