Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der DIKA-KA GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren der DIKA-KA GmbH eingeleitet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 19. Juli 2024 eine bedeutende Entscheidung im Insolvenzverfahren der DIKA-KA GmbH getroffen. Unter dem Aktenzeichen 101 IN 507/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, um negative Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern.
Hintergrund des Verfahrens

Die DIKA-KA GmbH, mit Sitz in der Kirchhofstraße 106, 76149 Karlsruhe, vertreten durch ihren Geschäftsführer Sedat Demir, hat mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Auf Antrag der AOK, Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe, wurde das Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Registergericht, das Amtsgericht Mannheim, führt das Handelsregister unter der Nummer HRB 740383.
Maßnahmen und Bestellungen

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe, bestellt. Er ist telefonisch unter 07219338060 und per Fax unter 072193380622 erreichbar.

Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Verfügungen der DIKA-KA GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft werden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände.

Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten. Er ist befugt, Bankguthaben und andere Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Anweisungen für Drittschuldner

Den Schuldnern der DIKA-KA GmbH wird verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Hinweis zur elektronischen Kommunikation

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Diese Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Diese Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der DIKA-KA GmbH und zur Vorbereitung einer geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Weitere Entwicklungen in diesem Verfahren werden aufmerksam verfolgt, da sie bedeutende Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger haben könnten.

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