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Deka Investment GmbH Frankfurt am Main - Jahresbericht zum 31. März 2024. EuroRent-EM-INVEST DE0008479254
FMA fordert Herstellung des rechtmäßigen Zustands bei der EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT
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FMA fordert Herstellung des rechtmäßigen Zustands bei der EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 19. Juli 2024 eine bedeutende Mitteilung veröffentlicht. Die EUROPEAN AMERICAN INVESTMENT BANK AKTIENGESELLSCHAFT (EURAM) wird aufgefordert, unverzüglich den rechtmäßigen Zustand in der Geldwäscheprävention herzustellen. Diese Anordnung erfolgt unter Androhung von Zwangsstrafen, um sicherzustellen, dass die Bank die gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) einhält.
Hintergrund der Maßnahmen

Die EURAM hat wiederholt gegen die Vorschriften des FM-GwG verstoßen und die aufsichtsbehördlich angeordneten Auflagen in Bezug auf bestehende Kunden, insbesondere die Transaktionsfreigabe, nicht umgesetzt. Diese Verstöße betreffen sowohl die Risikoanalyse auf Unternehmensebene als auch die Risikoanalyse auf Einzelkundenebene. Die Bank hat es versäumt, die erforderlichen internen Systeme zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzurichten und anzuwenden.
Aufsichtsmaßnahmen und Rechtsmittel

Bereits am 18. Januar 2024 hatte die FMA einen Bescheid erlassen, der die EURAM dazu verpflichtete, den rechtmäßigen Zustand herzustellen. Zudem wurde der Bank untersagt, neue Geschäftsbeziehungen einzugehen und neue Verträge oder Dienstleistungen anzubieten, bis alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Vor Ausführung jeglicher Transaktionen muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gesondert überprüft werden.

Die Bank hat gegen diesen Bescheid Beschwerde eingelegt, die am 13. Februar 2024 an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) weitergeleitet wurde. Am 17. April 2024 bestätigte die FMA ihre Aufsichtsmaßnahme in einer Beschwerdevorentscheidung. Die EURAM hat daraufhin am 10. Juni 2024 einen Antrag gestellt, dass die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.
Konsequenzen und Ausblick

Die FMA betont die Dringlichkeit der Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention. Durch die Androhung von Zwangsstrafen soll sichergestellt werden, dass die EURAM die gesetzlichen Vorgaben einhält und somit das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung minimiert wird.

Die vollständigen Informationen und weiterführende Details sind auf der offiziellen Website der FMA erhältlich. Die FMA wird die Entwicklungen weiterhin genau beobachten und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und die Stabilität des Finanzmarktes zu schützen.

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