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Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen ROY Asset Holding SE

WikimediaImages (CC0), Pixabay

Am 27. Mai 2024 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE verhängt. Der Grund für diese Maßnahme war ein Verstoß gegen § 325 des Handelsgesetzbuches (HGB). Konkret hatte die ROY Asset Holding SE es versäumt, die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung einzureichen.

Gemäß § 335 HGB stellt die Nichterfüllung dieser Offenlegungspflicht einen Ordnungswidrigkeitstatbestand dar, der mit einem Ordnungsgeld geahndet werden kann. Diese gesetzlichen Bestimmungen sollen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Finanzberichterstattung von Unternehmen sicherstellen, was besonders im Interesse von Anlegern, Gläubigern und der allgemeinen Öffentlichkeit liegt.

Die ROY Asset Holding SE hat bereits Beschwerde gegen die Ordnungsgeldentscheidung eingelegt. Diese wird nun vom zuständigen Gericht geprüft werden. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht über die Beschwerde entscheiden wird und ob die ROY Asset Holding SE möglicherweise weitere Maßnahmen ergreifen muss, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Einhaltung der Offenlegungspflichten gemäß HGB ist für Unternehmen von großer Bedeutung, um das Vertrauen der Stakeholder zu erhalten und rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Das Bundesamt für Justiz betont die Wichtigkeit der rechtzeitigen und vollständigen Einreichung von Finanzberichten und wird auch künftig Verstöße gegen diese Verpflichtungen konsequent ahnden.

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