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Justizminister Buschmann lehnt einheitliche Regelung zu Fußfesseln bei häuslicher Gewalt ab
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Justizminister Buschmann lehnt einheitliche Regelung zu Fußfesseln bei häuslicher Gewalt ab

SilvestreLeon (CC0), Pixabay

Justizminister Marco Buschmann lehnt eine einheitliche Regelung zu elektronischen Fußfesseln bei häuslicher Gewalt ab. Diese Forderung war im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern erhoben worden. Der FDP-Politiker betont zwar die Notwendigkeit, Menschen besser vor gewalttätigen Partnern und Ex-Partnern zu schützen, jedoch sieht er die Verantwortung dafür bei den einzelnen Bundesländern. Diese könnten selbst entscheiden, ob sie elektronische Fußfesseln einsetzen möchten.

Buschmann argumentiert, dass eine bundesweite Regelung unnötig sei, da die Bundesländer flexibel auf ihre jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten reagieren könnten. Darüber hinaus hält er auch zusätzliche Regelungen zum Thema Cybermobbing für überflüssig. Er ist der Ansicht, dass die bestehenden Gesetze ausreichend sind, um gegen Cybermobbing vorzugehen, und plädiert stattdessen für eine effektivere Anwendung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften.

Die Entscheidung des Justizministers hat gemischte Reaktionen ausgelöst. Während einige die Stärkung der föderalen Struktur und die flexible Handhabung begrüßen, kritisieren andere, dass einheitliche Standards fehlen und der Schutz von Betroffenen dadurch uneinheitlich und möglicherweise unzureichend bleibt.

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