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Zwangsbehandlung von Betreuten in Kliniken

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Endzeiter (CC0), Pixabay

Das Bundesverfassungsgericht befasste sich gestern mit der zwangsweisen medizinischen Behandlung von Menschen, die unter Betreuung stehen. Konkret prüften die Karlsruher Richter, ob Zwangsbehandlungen, etwa von Menschen mit Schizophrenie, immer in einer Klinik erfolgen müssen oder ob diese auch in der vertrauten Umgebung eines Heims oder einer Wohngruppe stattfinden könnten.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth betonte zu Verhandlungsbeginn, dass es einerseits wichtig sei, Betreute angemessen zu schützen, andererseits aber auch darauf zu achten, dass nicht unverhältnismäßig in ihre Freiheitsrechte eingegriffen werde. Diese Abwägung zwischen Schutz und Selbstbestimmung der Betreuten war zentral für die Entscheidung des Gerichts.

Die Verhandlung beleuchtete die rechtlichen und ethischen Aspekte der Zwangsbehandlung und deren Durchführung. Ein Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten verkündet. Bis dahin bleibt die Frage offen, wie und wo Zwangsbehandlungen rechtlich zulässig sind und unter welchen Bedingungen sie durchgeführt werden dürfen.

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