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BaFin prüft: Fehlender Verkaufsprospekt bei Profitwallet – Angebot in Deutschland

Clker-Free-Vector-Images / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anhaltspunkte dafür, dass die Pavagenis S.L. aus Marbella, Spanien, vertreten durch den Geschäftsführer Walter Jörns Bühner, über die Website profitwallet.expert in Deutschland Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 7 Alternative 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) der EVTS TECHNOLOGIES SDN BHD (Markenname „Profitwallet“) öffentlich anbietet. Diese Vermögensanlagen beinhalten die Gewährung eines Anspruchs auf Verzinsung und Rückzahlung für die Überlassung von Geld, jedoch fehlt laut BaFin der erforderliche Verkaufsprospekt.

Es liegen keine Hinweise auf eine Ausnahme von der Prospektpflicht vor.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nur öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin zuvor den Verkaufsprospekt gebilligt hat. Die BaFin prüft dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Inhalt verständlich und kohärent ist. Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben sowie die Seriosität des Emittenten und die Produktkontrolle fallen jedoch nicht in ihren Aufgabenbereich. Diese Verantwortung liegt ausdrücklich bei den Emittenten, die auch für die Richtigkeit ihrer Angaben haften.

Die BaFin empfiehlt Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen nur auf Basis vollständiger Informationen zu tätigen.

Um festzustellen, ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Interessierte die Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüfen.

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