Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg befasst sich derzeit mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. Der Umweltverband fordert, dass die Regierung stärkere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergreift. Nach Ansicht der Kläger reichen die aktuellen Maßnahmen im Nationalen Luftreinhalteprogramm nicht aus, um alle Ziele für die Jahre 2025 bis 2030 sicher zu erreichen. Dadurch, so argumentiert die Deutsche Umwelthilfe, verstoße die Bundesregierung gegen die EU-Richtlinie zur Reduzierung bestimmter Luftschadstoffe. Konkret zielt die Klage darauf ab, den Ausstoß von Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub zu senken. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die deutsche Umweltpolitik haben.
Oberverwaltungsgericht verhandelt Klima-Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Bundesregierung
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