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BlackRock Asset Management Deutschland AG München – Jahresbericht zum 31.03.2024 für das Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) DE000A0D8Q31

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geralt (CC0), Pixabay

BlackRock Asset Management Deutschland AG (KVG)

München

Jahresbericht zum 31.03.2024 für das Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE)

Tätigkeitsbericht des Fondsmanagements

Anlageziele und Anlagepolitik

Das Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) ist ein börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der möglichst genau die Wertentwicklung des eb.rexx® Government Germany 10.5+ (Performanceindex) abbildet. Der Index bildet in Euro denominierte Staatsanleihen aus Deutschland ab, die an der Eurex Bonds® Plattform gehandelt werden und eine Restlaufzeit über 10,5 Jahren haben. Der Index enthält ausschließlich Rentenpapiere mit einem „Investment Grade“-Rating, d.h. Anleihen von Schuldnern vergleichsweise hoher Kreditwürdigkeit, und einem ausstehenden Mindestvolumen von 4 Milliarden Euro.
Zur Replizierung des Index investiert das Sondervermögen im Rahmen eines passiven Investmentansatzes direkt in die im Index enthaltenen Wertpapiere entsprechend ihrer Gewichtung im Index. Die BlackRock Asset Management Deutschland AG hat die BlackRock Investment Management (UK) Ltd., im Rahmen eines Outsourcingmandates mit dem Portfoliomanagement des Sondervermögens beauftragt.

 

Struktur des Sondervermögens im Hinblick auf die Anlageziele sowie wesentliche Veränderungen während des Berichtszeitraums

Der Duplizierungsgrad des Fonds verglichen mit dem Benchmarkindex lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 98,67%. Mittelzuflüsse während der Berichtsperiode wurden ebenfalls entsprechend der Gewichtung der Anleihen im Index angelegt. Kupons werden im Fonds angesammelt. Das Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) ist ein ausschüttender Fonds. Die Erträge werden nach Verrechnung mit den Aufwendungen im Rahmen von Zwischenausschüttungen bzw. sechs Wochen nach Geschäftsjahresende ausgeschüttet. Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus Transaktionen mit Anleihen, die aufgrund von Indexveränderungen und der Rücknahme von Anteilscheinen durchgeführt wurden.

Der dem ETF zugrundeliegende Index wird regelmäßig durch den Indexanbieter gemäß der Indexmethodologie überprüft und daraus resultierende Indexveränderungen (z.B. Neuaufnahmen und Löschungen) veröffentlicht.
Die Tätigkeit des Fondsmanagements erstreckte sich im Berichtsjahr insbesondere darauf, diese Veränderungen im Berichtszeitraum bzw. zum Stichtag umzusetzen.
Außerdem wurden außerordentliche Indexanpassungen und durch Kapitalmaßnahmen bedingte Veränderungen im Fonds entsprechend nachvollzogen.

Wesentliche Risiken und Ereignisse im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiko
Im Berichtszeitraum unterlagen die im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände dem allgemeinen sowie dem spezifischen Marktpreisrisiko. Die Entwicklung der Kurse der einzelnen Positionen wird zum Beispiel durch das Niveau des Marktzinses (sogenanntes Zinsänderungsrisiko) oder von der durch den Markt jeweils wahrgenommen Emittentenbonität beeinflusst.
Um das Anlageziel, eine möglichst genaue Abbildung der Wertentwicklung des eb.rexx® Government Germany 10.5+ Index im Berichtszeitraum zu realisieren, wurde ein ausschließlich passiver Investmentansatz verfolgt. Im gesamten Berichtszeitraum wurde die durch den Indexanbieter vorgegebene Einzeltitelselektion innerhalb des Anlageuniversums deutscher Staatsanleihen umgesetzt. Damit unterlag das Sondervermögen einem mittleren Marktpreisrisiko.
Damit entsprach das absolute Marktpreisrisiko im Berichtszeitraum im Wesentlichen dem des zugrundliegenden Index. Zum Berichtsstichtag lag die Abweichung der Duration des Sondervermögens in Bezug auf den Index bei weniger als einem Basispunkt (0,01 Prozent).

Währungsrisiko
Das Sondervermögen investierte im Berichtszeitraum gemäß den Indexvorgaben in deutsche Staatsanleihen. Es lag somit für Euro-Anleger kein Währungsrisiko vor.

Adressenausfallrisiko
Das Adressenausfallrisiko für deutsche Staatsanleihen in diesem Sondervermögen ist als niedrig einzustufen.

Kontrahentenrisiko
Das Management von Kontrahentenrisiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der BlackRock Asset Management Deutschland AG. Das Kontrahentenrisiko für die iShares ETFs in diesem Sondervermögen ist als gering einzustufen.

Liquiditätsrisiko
Die Veräußerbarkeit der im Sondervermögen gehaltenen Vermögenswerte war jederzeit gegeben, somit war das Liquiditätsrisiko als gering zu bewerten.

Operationelles Risiko
Das Management von operationellen Risiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der BlackRock Asset Management Deutschland AG.
Die operationellen Risiken der für das Sondervermögen relevanten Prozesse sind Gegenstand einer regelmäßigen Identifikation, Analyse und Überwachung. Dies wird unter anderem durch den Einsatz von Instrumenten wie dem Self-Assessment, Risikoindikatoren und einer Schadensfalldatenbank erreicht.
Geschäftsbereiche bzw. -prozesse, die für dieses Sondervermögen maßgeblich sind und welche durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG ausgelagert wurden, unterliegen einem Outsourcing-Controlling Prozess.
Im Berichtszeitraum entstand dem Sondervermögen kein materieller Schaden aus operationellen Risiken.

Russische Invasion in der Ukraine
Seit dem Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen den souveränen Nachbarstaat Ukraine am 24. Februar 2022 wurden bereits seit 2014 bestehende wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland signifikant ausgeweitet. Diese wurden neben der Europäischen Union auch von weiteren internationalen Organisationen sowie Nationalstaaten, wie zum Beispiel dem Vereinigten Königreich, Norwegen oder der Schweiz gegen Unternehmen, Individuen oder Funktionären erlassen. Die Sanktionen werden durch weitere Verordnungen und Regulierungsmaßnahmen ergänzt, welche unter anderem den Handel mit russischen Wertpapieren signifikant eingeschränkt haben. Die langfristigen Folgen des Konflikts sind zum aktuellen Zeitpunkt schwer abzuschätzen.
Das Sondervermögen hatte zum Berichtstichtag kein direktes Exposure in russischen oder ukrainischen Wertpapieren.

Vermögensübersicht zum 31.03.2024

Kurswert
in EUR
% des Fonds-
vermögens 1)
I. Vermögensgegenstände 45.954.432,48 107,05
1. Anleihen 42.387.663,32 98,74
Deutschland 42.387.663,32 98,74
2. Bankguthaben 24.002,58 0,06
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.542.766,58 8,25
II. Verbindlichkeiten -3.025.867,59 -7,05
Sonstige Verbindlichkeiten -3.025.867,59 -7,05
III. Fondsvermögen 42.928.564,89 100,00
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.03.2024

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
31.03.2024
Käufe/​Zugänge
im Berichtszeitraum
Verkäufe/​Abgänge
im Berichtszeitraum
Wertpapiervermögen
Börsengehandelte Wertpapiere
Anleihen
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2019 (2050) DE0001102481 EUR 5.026 4.570 2.952
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2020 (2035) DE0001102515 EUR 3.014 2.597 1.700
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2021 (2036) DE0001102549 EUR 3.284 2.964 2.186
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2021 (2050) Grüne DE0001030724 EUR 1.265 1.097 874
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2021 (2052) DE0001102572 EUR 3.908 3.750 1.843
1,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2022 (2038) DE0001102598 EUR 2.878 3.256 1.463
1,250% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2017 (2048) DE0001102432 EUR 4.746 4.489 3.079
1,800% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2022 (2053) DE0001102614 EUR 3.554 4.145 1.203
1,800% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2023 (2053) Grüne DE0001030757 EUR 817 933 116
2,500% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2012 (2044) DE0001135481 EUR 3.872 3.689 2.728
2,500% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2046) DE0001102341 EUR 4.090 3.871 2.908
2,500% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2024 (2054) DE000BU2D004 EUR 882 906 24
3,250% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2010(2042) DE0001135432 EUR 2.467 2.112 1.541
4,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2005(2037) DE0001135275 EUR 3.548 3.353 2.620
4,250% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2007(2039) I.Ausgabe DE0001135325 EUR 2.448 2.285 1.637
4,750% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2008(2040) DE0001135366 EUR 2.734 2.404 1.681
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH EUR 24.002,58
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche EUR 523.701,85
Forderungen aus Wertpapiergeschäften EUR 2.011.577,24
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 1.007.409,05
Sonstige Forderungen EUR 78,44
Sonstige Verbindlichkeiten
Verwaltungsvergütung EUR -4.890,10
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften EUR -1.005.458,97
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -2.014.818,10
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -700,42
Gattungsbezeichnung ISIN Markt Kurs Kurswert
in EUR
% des Fonds-
vermögens 2)
Wertpapiervermögen 42.387.663,32 98,74
Börsengehandelte Wertpapiere 42.387.663,32 98,74
Anleihen 42.387.663,32 98,74
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2019 (2050) DE0001102481 % 53,374 2.682.577,24 6,25
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2020 (2035) DE0001102515 % 77,334 2.330.846,76 5,43
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2021 (2036) DE0001102549 % 75,214 2.470.027,76 5,75
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2021 (2050) Grüne DE0001030724 % 53,549 677.394,85 1,58
0,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2021 (2052) DE0001102572 % 50,976 1.992.142,08 4,64
1,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2022 (2038) DE0001102598 % 82,914 2.386.264,92 5,56
1,250% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2017 (2048) DE0001102432 % 78,179 3.710.375,34 8,64
1,800% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2022 (2053) DE0001102614 % 86,588 3.077.337,52 7,17
1,800% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2023 (2053) Grüne DE0001030757 % 86,724 708.535,08 1,65
2,500% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2012 (2044) DE0001135481 % 100,230 3.880.905,60 9,04
2,500% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2046) DE0001102341 % 100,452 4.108.486,80 9,57
2,500% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2024 (2054) DE000BU2D004 % 100,978 890.625,96 2,07
3,250% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2010(2042) DE0001135432 % 111,231 2.744.068,77 6,39
4,000% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2005(2037) DE0001135275 % 117,332 4.162.939,36 9,70
4,250% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2007(2039) I.Ausgabe DE0001135325 % 122,616 3.001.639,68 6,99
4,750% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2008(2040) DE0001135366 % 130,340 3.563.495,60 8,30
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 24.002,58 0,06
Bankguthaben 24.002,58 0,06
EUR-Guthaben 24.002,58 0,06
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH % 100,000 24.002,58 0,06
Sonstige Vermögensgegenstände 3.542.766,58 8,25
Zinsansprüche 523.701,85 1,22
Forderungen aus Wertpapiergeschäften 2.011.577,24 4,69
Forderungen aus Anteilscheingeschäften 1.007.409,05 2,35
Sonstige Forderungen 78,44 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten -3.025.867,59 -7,05
Verwaltungsvergütung -4.890,10 -0,01
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften -1.005.458,97 -2,34
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -2.014.818,10 -4,69
Sonstige Verbindlichkeiten -700,42 -0,00
Fondsvermögen EUR 42.928.564,89 100,00
Anteilwert EUR 130,62
Umlaufende Anteile STK 328.654
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Sämtliche Wertpapiere: Schlusskurse des jeweiligen Bewertungstages

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Berichtszeitraumes sowie zum Berichtsstichtag grundsätzlich auf Basis handelbarer Börsenkurse.
Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Die Bewertung von Bankguthaben und bestehenden Forderungen erfolgt zum aktuellen Nennwert. Die bestehenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Wertpapiere > Börsengehandelte Wertpapiere > Anleihen
4,750% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2003(2034) DE0001135226 EUR 2.427 4.678
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2024
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 794.280,94
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 1.326,11
Summe der Erträge EUR 795.607,05
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung EUR -54.537,81
2. Sonstige Aufwendungen EUR -3.245,88
Summe der Aufwendungen EUR -57.783,69
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 737.823,36
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 13.167,84
2. Realisierte Verluste EUR -6.913.011,73
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -6.899.843,89
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -6.162.020,53
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR 109.433,47
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR 4.983.997,79
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 5.093.431,26
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -1.068.589,27
Entwicklung des Sondervermögens
2023/​2024
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 30.687.103,45
1. Ausschüttung für das Vorjahr EUR -161.124,94
2. Zwischenausschüttungen EUR -538.756,83
3. Mittelzufluss/​Mittelabfluss (netto) EUR 12.187.060,55
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 35.513.953,57
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -23.326.893,02
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich EUR 1.822.871,93
5. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -1.068.589,27
davon nicht realisierte Gewinne EUR 109.433,47
davon nicht realisierte Verluste EUR 4.983.997,79
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 42.928.564,89

Verwendung der Erträge des Sondervermögens:

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil) insgesamt je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar EUR 737.823,22 2,24
1. Vortrag aus dem Vorjahr3) EUR 6.484.978,99 19,73
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -6.162.020,53 -18,75
3. Zuführung aus dem Sondervermögen4) EUR 414.864,76 1,26
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet EUR 0,00 0,00
1. Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung EUR 737.823,22 2,24
1. Zwischenausschüttung EUR 538.756,83 1,64
2. Endausschüttung EUR 199.066,39 0,60
3) Differenz zum Vorjahr aufgrund errechnetem Ertragsausgleich auf Vorträge.
4) Die Zuführung aus dem Sondervermögen entspricht dem Betrag, um den die Ausschüttung das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres inklusive Vortrag aus dem Vorjahr übersteigt.
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Geschäftsjahr Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres
Anteilwert
2023/​2024 EUR 42.928.564,89 130,62
2022/​2023 EUR 30.687.103,45 131,55
2021/​2022 EUR 52.125.219,33 175,64
2020/​2021 EUR 71.993.291,23 194,70

Anhang

Angaben nach der Derivateverordnung:

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,74 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gem. der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Anhang

Sonstige Angaben

Anzahl umlaufende Anteile und Wert eines Anteils am Berichtsstichtag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 KARBV

Anteilwert EUR 130,62
Umlaufende Anteile STK 328.654

Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Sämtliche Wertpapiere: Schlusskurse des jeweiligen Bewertungstages

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Berichtszeitraumes sowie zum Berichtsstichtag grundsätzlich auf Basis handelbarer Börsenkurse.
Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Die Bewertung von Bankguthaben und bestehenden Forderungen erfolgt zum aktuellen Nennwert. Die bestehenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV

Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 KAGB: 0,16%.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,15% p.a. auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwertes vereinbart. Mit dieser Pauschalgebühr sind die Leistungen der Gesellschaft, insbesondere die Kosten für die Tätigkeit der Verwahrstelle für die gesetzlich geforderten Drucke, Versendungen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen und für die Prüfung des Berichts, abgegolten. Davon entfallen bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert 0,0262% p.a. auf die Verwahrstelle und 0,0482% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige). Die Gesellschaft zahlt keine Vergütungen an Vermittler.

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten),

b) Bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland sowie damit im Zusammenhang stehende Steuern,

c) Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden Kontoführung entstehen,

d) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens,

e) Kosten für die Information der Anleger des Sondervermögens mittels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Kosten für Informationen bei Fondsverschmelzungen.

Details zur Vergütungsstruktur sind in den aktuellen Anlagebedingungen geregelt.

Geleistete Vergütungen und erhaltene Rückvergütungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3c) KARBV

Im Berichtszeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2024 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG für das Sondervermögen iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Angaben zu den sonstigen Erträgen und sonstigen Aufwendungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3e) KARBV

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 3.245,88 setzen sich wie folgt zusammen:

a) Depotgebühren: EUR 3.245,88

Angaben zu den Transaktionskosten gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3f) KARBV

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV beliefen sich auf EUR 0,00.

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00%. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt EUR 0,00.

Angaben für Indexfonds gem. § 16 Abs. 2 KARBV

Höhe des Tracking Errors zum Ende des Berichtszeitraums gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 KARBV 0,04 Prozentpunkte
Höhe der Annual Tracking Difference -0,15 Prozentpunkte

Der eb.rexx® Government Germany 10.5+ Index (Net Total Return Index) erzielte im Berichtszeitraum eine Wertentwicklung von 1,53%. Unter Berücksichtigung von Kosten, Ausschüttungen und Steuern erzielte der iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) im selben Zeitraum eine Wertentwicklung von 1,38%.

Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 4 KAGB

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Vergütungspolitik der BlackRock-Gruppe („BlackRock“), wie sie für die BlackRock Asset Management Deutschland AG (die „BAMDE“) Anwendung findet. Die Angaben erfolgen in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/​65/​EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) in ihrer geänderten Fassung, insbesondere der Richtlinie 2021/​2261/​EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 (die „Richtlinie“), und den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde herausgegebenen „Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik im Rahmen der OGAW-Richtlinie“.

BlackRocks Vergütungspolitik betreffend OGAW (die “OGAW-Vergütungspolitik”) findet auf Unternehmen der BlackRock-Gruppe innerhalb des EWR Anwendung, die als Verwalter von OGAW gemäß der Richtlinie zugelassen sind und soll die Einhaltung der Vorgaben mit Artikel 14b der Richtline sicherstellen.

Eine Zusammenfassung der von BAMDE verabschiedeten OGAW-Vergütungspolitik wird nachfolgend wiedergegeben.

Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik von BlackRock in der EMEA-Region besteht aus einer mehrstufigen Struktur, die Folgendes umfasst: (a) das Management Development and Compensation Committee („MDCC“) (der globale, unabhängige Vergütungsausschuss für BlackRock, Inc. und alle ihre Tochterunternehmen, einschließlich der BAMDE) und (b) dem Vorstand der BAMDE (der „Vorstand der BAMDE“). Diese Gremien sind für die Festlegung der Vergütungspolitik von BAMDE zuständig, wozu auch die regelmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik und die Verantwortung für deren Umsetzung gehören.

Die Umsetzung der Vergütungspolitik wird jährlich von zentraler und unabhängiger Stelle daraufhin überprüft, ob sie mit den vom MDCC und vom Vorstand der BAMDE angenommenen Vergütungsgrundsätzen und -verfahren übereinstimmt. Bei der letzten Überprüfung wurden keine grundlegenden Probleme festgestellt. Die Verantwortung für die Offenlegung der Vergütung sowie deren Erstellung liegt beim MDCC und dem Vorstand der BAMDE.

Im Jahr 2023 wurden keine wesentlichen Änderungen an der Vergütungspolitik vorgenommen.

a) MDCC

Zu den Aufgaben des MDCC’s gehören:

• Überwachung von:
– BlackRocks Vergütungsprogrammen für Führungskräfte;
– BlackRocks Mitarbeiter-Vergütungsplänen; und
– andere Vergütungspläne, die von BlackRock von Zeit zu Zeit eingerichtet werden und für die das MDCC als Administrator fungiert;
• die Überprüfung und Erörterung der Ausführungen und Analysen zur Vergütung im jährlichen Proxy Statement von BlackRock, Inc. mit dem        Management und Genehmigung der Aufnahme des MDCC-Berichts in das Proxy Statement;
• Überprüfung, Bewertung und Abgabe von Berichten und Empfehlungen an den Verwaltungsrat von BlackRock, Inc.
(der „Verwaltungsrat BlackRock, Inc.“) in Bezug auf die Talententwicklung und Nachfolgeplanung von BlackRock, wobei der Schwerpunkt        auf der Leistung und der Nachfolge auf den höchsten Managementebenen liegt; und
• Unterstützung der Geschäftsleitung der EMEA-regulierten Unternehmen bei der Erfüllung ihrer vergütungsbezogenen Verpflichtungen durch
Überwachung der Gestaltung und Umsetzung der EMEA-Vergütungspolitik in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.

Das MDCC bedient sich direkt seines eigenen unabhängigen Vergütungsberaters, Semler Brossy Consulting Group LLC, der in keiner Beziehung zu BlackRock, Inc. oder dem Verwaltungsrat von BlackRock, Inc. steht, welche seine unabhängige Beratung des MDCC in Vergütungsangelegenheiten beeinträchtigen würde.

Der Verwaltungsrat von BlackRock, Inc. hat festgestellt, dass alle Mitglieder des MDCC „unabhängig“ im Sinne der Börsennotierungsstandards der New York Stock Exchange (NYSE) sind, die verlangen, dass jedes Mitglied den Standard eines „nicht angestellten Direktors“ erfüllt.

Das MDCC hat 9 Sitzungen im Laufe des Jahres 2023 abgehalten.

Im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfungen überzeugt sich das MDCC, dass die Vergütungsrichtlinie und der gewählte Ansatz fortlaufend angemessen sind.

b) Vorstand der BAMDE

Der Vorstand der BAMDE hat in seiner Aufsichtsfunktion die Aufgabe, die OGAW-Vergütungspolitik zu überwachen, zu genehmigen und zu beaufsichtigen, soweit sie für die BAMDE und ihre identifizierten Mitarbeiter (wie unten definiert) gilt.

Die Aufgaben der Aufsichtsfunktion umfassen:

• die Genehmigung, Aufrechterhaltung und Beaufsichtigung der Umsetzung der OGAW-Vergütungspolitik,
• Genehmigung etwaiger späterer wesentlicher Ausnahmen oder Änderungen der OGAW-Vergütungspolitik und sorgfältige Prüfung und        Überwachung ihrer Auswirkungen,
• Berücksichtigung der Beiträge aller zuständigen Unternehmensfunktionen (d.h. Risikomanagement, Compliance, Personalwesen,        strategische Planung usw.) bei der Gestaltung und Überwachung der OGAW-Vergütungspolitik.

BAMDE als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht verfügt über einen Vorstand und einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat legt die Vergütung der Mitglieder des Leitungsorgans fest und überwacht sie.

Entscheidungsprozess

Vergütungsentscheidungen für Mitarbeiter werden einmal jährlich im Januar nach Ende des Leistungsjahres getroffen. Dieser Zeitpunkt ermöglicht es, die Finanzergebnisse des gesamten Jahres zusammen mit anderen nicht-finanziellen Zielen und Vorgaben zu berücksichtigen. Obwohl der Entscheidungsrahmen für die Vergütungsentscheidungen an die finanzielle Leistung gebunden ist, besteht ein erheblicher Ermessensspielraum bei der Festlegung der individuellen variablen Vergütung auf der Grundlage der Erreichung strategischer und operativer Ergebnisse und anderer Überlegungen wie Management- und Führungsfähigkeiten.

Bei der Festlegung der jährlichen Leistungsprämien werden weder feste Formeln noch feste Benchmarks verwendet. Bei der Festlegung der spezifischen individuellen Vergütungsbeträge werden eine Reihe von Faktoren berücksichtigt, darunter nicht-finanzielle Ziele und Vorgaben sowie die allgemeine Finanz- und Investitionsleistung. Diese Ergebnisse werden in ihrer Gesamtheit ohne besondere Gewichtung betrachtet, und es besteht keine direkte Korrelation zwischen einer bestimmten Leistungskennzahl und der daraus resultierenden jährlichen Leistungsprämie. Die variable Vergütung, die einer oder mehreren Personen für ein bestimmtes Leistungsjahr gewährt wird, kann auch gleich Null sein.

Jährliche Leistungsprämien werden aus einem Bonuspool gezahlt.

Der Umfang des prognostizierten Bonuspools, einschließlich der Bar- und Aktienzuteilungen, wird im Laufe des Jahres vom MDCC überprüft, und der endgültige Gesamtbonuspool wird nach Jahresende genehmigt. Als Bestandteil der Überprüfung erhält das MDCC tatsächliche und prognostizierte Finanzinformationen des aktuellen Jahres sowie endgültige Informationen zum Jahresende. Zu den Finanzinformationen, die das MDCC erhält und berücksichtigt, gehören die voraussichtliche Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Jahr und andere Finanzkennzahlen im Vergleich zu den Ergebnissen des Vorjahres und dem Budget für das laufende Jahr. Darüber hinaus prüft das MDCC auch andere Kennzahlen zur finanziellen Performance von BlackRock (z. B. Nettozuflüsse von AUM und Anlageperformance) sowie Informationen zu Marktbedingungen und wettbewerbsfähige Vergütungsniveaus.

Das MDCC berücksichtigt regelmäßig die Empfehlungen der Geschäftsleitung hinsichtlich des Prozentsatzes des operativen Einkommens, das angefallen und im Laufe des Jahres für den Baranteil des gesamten jährlichen Bonuspools als Vergütungsaufwand berücksichtigt wird („Accrual Rate“). Die Accrual Rate für den Baranteil des gesamten jährlichen Bonuspools kann vom MDCC im Laufe des Jahres auf der Grundlage der Überprüfung der oben beschriebenen Finanzinformationen geändert werden. Das MDCC wendet keine besondere Gewichtung oder Formel für die Informationen an, die es bei der Bestimmung der Höhe des Gesamtbonuspools oder der Bildung von Rückstellungen für den Baranteil des Gesamtbonuspools berücksichtigt.

Am Ende des für die Performance relevanten Jahrs, bestätigt das MDCC den finalen Betrag des Bonuspools.

Im Rahmen der Jahresendprüfung berichten die Abteilungen Enterprise Risk und Regulatory Compliance dem MDCC über alle Aktivitäten, Vorfälle oder Ereignisse, die bei Vergütungsentscheidungen zu berücksichtigen sind.

Einzelpersonen sind nicht an der Festlegung ihrer eigenen Vergütung beteiligt.

Kontrollfunktion

Jede der Kontrollfunktionen (Enterprise Risk, Legal & Compliance, Finance, Human Resources und Internal Audit) hat ihre eigene Organisationsstruktur, die von den Geschäftseinheiten unabhängig ist, und daher werden die Mitarbeiter in den Kontrollfunktionen unabhängig von den Geschäftsbereichen, die sie beaufsichtigen, vergütet. Der Leiter jeder Kontrollfunktion ist entweder Mitglied des Global Executive Committee („GEC“), des globalen Managementkomitees, oder hat eine Berichtspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat der BlackRock Group Limited, der Muttergesellschaft aller EMEA-regulierten Unternehmen von BlackRock, einschließlich der BAMDE.

Die Bonuspools nach Funktionen werden unter Bezugnahme auf die Leistung jeder einzelnen Funktion festgelegt. Die Vergütung der leitenden Mitglieder der Kontrollfunktionen wird direkt vom MDCC überwacht.

Zusammenhang von Vergütung und Leistung

Es gibt eine klare und gut definierte Philosophie der leistungsbezogenen Vergütung und Vergütungsprogramme, die darauf ausgerichtet sind, die nachstehend aufgeführten Hauptziele zu erreichen:

• die Finanzergebnisse von BlackRock angemessen zwischen Aktionären und Mitarbeitern zu verteilen,
• Mitarbeiter zu gewinnen, zu halten und zu motivieren, die in der Lage sind, einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Erfolg des        Unternehmens zu leisten,
• die Interessen der leitenden Angestellten mit denen der Aktionäre in Einklang zu bringen, indem Aktien von BlackRock Inc. als wesentlicher        Bestandteil der jährlichen und langfristigen Leistungsprämien gewährt werden,
• Kontrolle der Fixkosten, indem sichergestellt wird, dass die Vergütungsausgaben mit der Rentabilität variieren,
• einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung eines Mitarbeiters an die finanzielle und betriebliche Leistung des Unternehmens koppeln,
• Förderung eines soliden und wirksamen Risikomanagements in allen Risikokategorien, einschließlich des Nachhaltigkeitsrisikos,
• eine übermäßige Risikobereitschaft (in Bezug auf die Nachhaltigkeit oder anderweitig) zu verhindern und
• sicherstellen, dass die Interessen der Kunden nicht durch kurz-, mittel- und/​oder langfristig gewährte Vergütungen beeinträchtigt werden.

Die Förderung einer Hochleistungskultur hängt von der Fähigkeit ab, die Leistung anhand von Zielen, Werten und Verhaltensweisen auf klare und einheitliche Weise zu messen. Die Führungskräfte verwenden eine 5-Punkte-Bewertungsskala, um eine Gesamtbewertung der Leistung eines Mitarbeiters vorzunehmen, und die Mitarbeiter geben auch eine Selbstbewertung ab. Die abschließende Gesamtbewertung wird bei der Leistungsbeurteilung jedes Mitarbeiters abgeglichen. Die Mitarbeiter werden nicht nur nach der absoluten Leistung, sondern auch nach der Art und Weise beurteilt, wie die Leistung erbracht wurde.

Im Einklang mit der Philosophie der leistungsbezogenen Vergütung werden die Bewertungen zur Differenzierung und Belohnung der individuellen Leistung verwendet, legen aber nicht die Vergütungsergebnisse fest. Vergütungsentscheidungen bleiben Ermessensentscheidungen und werden im Rahmen des jährlichen Vergütungsprozesses getroffen.

Bei der Festsetzung der Vergütungshöhe werden neben der individuellen Leistung auch andere Faktoren berücksichtigt, wie z. B:

• die Leistung des Managers, der vom Manager verwalteten Fonds und/​oder der betreffenden Funktionsabteilung,
• Faktoren, die für den einzelnen Mitarbeiter relevant sind, (z. B. einschlägige Arbeitsregelungen (einschließlich Teilzeitstatus, falls        zutreffend); Beziehungen zu Kunden und Kollegen; Teamarbeit; Fähigkeiten; etwaige Verhaltensfragen; und, vorbehaltlich geltender        Richtlinien, die Auswirkungen, die eine entsprechende Beurlaubung auf den Beitrag zum Unternehmen haben kann),
• das Risikomanagement innerhalb der für die Kunden von BlackRock angemessenen Risikoprofile,
• strategische Geschäftsbedürfnisse, einschließlich Pläne zur Mitarbeiterbindung,
• Marktwissen,
• Bedeutung für das Geschäft und
• Unterstützung der Ansätze des Unternehmens in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren sowie Vielfalt, Gerechtigkeit und        Integration.

Ein primärer Produktaspekt ist das Risikomanagement. So werden Mitarbeiter zwar für eine starke Performance bei der Verwaltung ihrer Kundenanlagen vergütet, müssen aber das Risiko innerhalb der für ihre Kunden angemessenen Risikoprofile steuern. Daher werden die Mitarbeiter nicht dafür belohnt, dass sie risikoreiche Geschäfte außerhalb der festgelegten Parameter tätigen. Die Vergütungspraktiken bieten keine unangemessenen Anreize für kurzfristige Planung oder kurzfristige finanzielle Belohnungen, belohnen keine unangemessenen Risiken und sorgen für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den zahlreichen und erheblichen Risiken, die mit der Anlageverwaltung, dem Risikomanagement und den Beratungsdienstleistungen verbunden sind.

BlackRock arbeitet mit einem Gesamtvergütungsmodell, das ein vertraglich festgelegtes Grundgehalt und ein diskretionäres Bonusprogramm umfasst.

BlackRock wendet ein System jährlicher ermessensabhängiger Bonuszahlungen an. Obwohl alle Mitarbeiter für einen Ermessensbonus in Frage kommen, besteht keine vertragliche Verpflichtung, einem Mitarbeiter im Rahmen des Ermessensbonusprogramms eine Prämie zu gewähren. Bei der Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Gewährung eines ermessensabhängigen Bonus können die vorstehend (unter der Überschrift „Zusammenhang zwischen Bezahlung und Leistung“) aufgeführten Faktoren neben anderen Aspekten berücksichtigt werden, die bei der Ausübung von Ermessen im Laufe eines Performance-Jahres relevant werden können.

Ermessensabhängige Bonusprämien für alle Mitarbeiter, einschließlich leitender Angestellter, unterliegen einer Richtlinie, in der festgelegt ist, welcher Anteil in bar und welcher Anteil in Aktien von BlackRock, Inc. ausgezahlt wird, und die zusätzlichen Bedingungen für die Anwartschaft bzw. Rückforderung unterliegt. Aktienprämien unterliegen einer weiteren Leistungsanpassung durch Schwankungen des Aktienkurses von BlackRock, Inc. während des Anwartschaftszeitraums. Mit steigender jährlicher Gesamtvergütung wird ein größerer Teil in Aktien umgewandelt. Das MDCC hat diesen Ansatz im Jahr 2006 eingeführt, um den Bindungswert und die Ausrichtung des Vergütungspakets für berechtigte Mitarbeiter, einschließlich der leitenden Angestellten, an die Aktionäre deutlich zu erhöhen. Der in Aktien umgewandelte Anteil wird in drei gleichen Raten über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Gewährung freigegeben.

Ergänzend zu den vorstehend beschriebenen jährlichen ermessensabhängigen Bonuszahlungen können ausgewählten Personen Aktienzuteilungen gewährt werden, um eine stärkere Verknüpfung mit künftigen Geschäftsergebnissen herzustellen. Diese langfristigen Leistungsprämien wurden individuell festgelegt, um einen sinnvollen Anreiz für eine kontinuierliche Leistung über einen mehrjährigen Zeitraum zu bieten, wobei der Umfang der Rolle des Einzelnen, sein geschäftliches Know-how und seine Führungsqualitäten berücksichtigt werden.

Ausgewählte Führungskräfte sind berechtigt, leistungsabhängige aktienbasierte Vergütungen aus dem „BlackRock Performance Incentive Plan“ („BPIP“) zu erhalten. Die Zuteilungen aus dem BPIP erfolgen über einen dreijährigen Leistungszeitraum auf der Grundlage einer Messung der bereinigten operativen Marge und des organischen Umsatzwachstums. Die Bestimmung der Auszahlung erfolgt auf der Grundlage der Leistung des Unternehmens im Verhältnis zu den Zielfinanzergebnissen am Ende des Leistungszeitraums. Die maximale Anzahl der Aktien, die ausgezahlt werden können, beträgt 165 % der Zuteilung in den Fällen, in denen beide Kennzahlen die vorher festgelegten finanziellen Ziele erreichen. Es werden keine Aktien zugeteilt, wenn die finanzielle Leistung des Unternehmens bei den beiden oben genannten Kennzahlen unter einer vorher festgelegten Leistungsschwelle liegt. Diese Kennzahlen wurden als Schlüsselkennzahlen für den Unternehmenswert ausgewählt, die über Marktzyklen hinweg Bestand haben.

Eine begrenzte Anzahl von Anlageexperten erhält einen Teil ihres jährlichen Ermessensbonus (wie oben beschrieben) als aufgeschobene Barvergütung, die fiktiv die Investition in ausgewählte, vom Mitarbeiter verwaltete Produkte abbildet. Ziel dieser Prämien ist es, die Anlageexperten an die Anlagerenditen der von ihnen verwalteten Produkte zu binden, indem die Vergütung in diese Produkte umgewandelt wird. Kunden und externe Gutachter beurteilen diese Produkte zunehmend positiv, bei denen für wichtige Anleger aufgrund ihrer bedeutenden persönlichen Anlagen „viel auf dem Spiel steht“.

Identifiziertes Personal

Die OGAW-Vergütungspolitik legt das Verfahren fest, zur Identifizierung von Mitarbeitern, d.h. Kategorien von Mitarbeitern der BAMDE, einschließlich der Geschäftsleitung, Risikoträger, Kontrollfunktionen und alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die sie in die gleiche Vergütungsstufe wie die Geschäftsleitung und Risikoträger einordnet, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der BAMDE oder der von ihr verwalteten Fonds haben.

Die Liste des identifizierten Personals wird regelmäßig überprüft, wobei eine förmliche Überprüfung unter anderem bei folgenden Ereignissen stattfindet:

• organisatorische Änderungen,
• neue Geschäftsinitiativen,
• Änderungen in den Listen der Funktionen mit wesentlichem Einfluss,
• Änderungen der Verantwortungsbereiche und
• geänderte regulatorische Vorgaben.

Quantitative Angaben zur Vergütung

BAMDE ist gemäß der Richtlinie verpflichtet, quantitative Angaben zur Vergütung zu machen. Diese Angaben erfolgen in Übereinstimmung mit BlackRocks Auslegung der derzeit verfügbaren aufsichtsrechtlichen Leitlinien zur quantitativen Offenlegung von Vergütungen. Aufgrund von Entwicklungen der Markt- oder regulatorischen Praxis, behält sich BlackRock das Recht vor, entsprechende Änderungen an der Art und Weise vorzunehmen, in der die quantitative Offenlegung der Vergütung berechnet wird. Werden solche Änderungen vorgenommen, kann dies zu Unterschieden zwischen den Offenlegungen eines Fonds im Vergleich zwischen dem aktuellen und dem Vorjahr, oder im Vergleich zu Offenlegungen anderer BlackRock – Fonds im selben Jahr, führen. BlackRock stützt seinen Ansatz der Verhältnismäßigkeit auf eine Kombination von Faktoren, die es aufgrund der einschlägigen Leitlinien zu berücksichtigen berechtigt ist.

Vergütungsinformationen auf Ebene der einzelnen Fonds sind nicht ohne weiteres verfügbar, wären nicht relevant oder zuverlässig. Angaben werden gemacht in Bezug auf (a) die Mitarbeiter der BAMDE; (b) Mitarbeiter, die der Geschäftsleitung angehören; (c) Mitarbeiter, die die Fähigkeit haben, das Risikoprofil des Fonds wesentlich zu beeinflussen; und (d) Mitarbeiter von Unternehmen, an die das Portfoliomanagement und das Risikomanagement formell ausgelagert wurden.

Alle Personen, die in den ausgewiesenen Gesamtzahlen enthalten sind, werden im Einklang mit der Vergütungspolitik von BlackRock für ihre Aufgaben im jeweiligen BlackRock-Geschäftsbereich vergütet. Da alle Personen mehrere Verantwortungsbereiche haben, ist in den ausgewiesenen Gesamtzahlen nur der Teil der Vergütung für die Leistungen dieser Personen enthalten, der auf die BAMDE entfällt.

Mitarbeiter und Führungskräfte der BAMDE erbringen in der Regel sowohl OGAW- als auch Nicht-OGAW-bezogene Dienstleistungen für mehrere Fonds, Kunden und Funktionen der BAMDE und der gesamten BlackRock-Gruppe. Umgekehrt können Mitarbeiter und Führungskräfte der breiteren BlackRock-Gruppe sowohl OGAW- als auch Nicht-OGAW-bezogene Dienstleistungen in Bezug auf mehrere Fonds, Kunden und Funktionen der breiteren BlackRock-Gruppe und der BAMDE erbringen. Daher handelt es sich bei den angegebenen Zahlen um die Summe der individuellen Vergütungsanteile, die der BAMDE nach einer objektiven Aufteilungsmethode zuzurechnen sind, die den Charakter der Mehrfachdienstleistungen der BAMDE und der breiteren BlackRock-Gruppe berücksichtigt. Dementsprechend sind die Zahlen nicht repräsentativ für die tatsächliche Vergütung der einzelnen Personen oder deren Vergütungsstruktur.

Der Betrag der Gesamtvergütung, der den Mitarbeitern der BAMDE für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der BAMDE gewährt wurde, belief sich auf TEUR 3.727. Dieser Betrag setzt sich aus einer festen Vergütung in Höhe von TEUR 3.301 und einer variablen Vergütung in Höhe von TEUR 426 zusammen. Insgesamt gab es 27 Begünstigte der oben beschriebenen Vergütung.

Die Höhe der Gesamtvergütung, die von der BAMDE für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der BAMDE an die Geschäftsleitung gewährt wurde, betrug Null, und die Höhe der Vergütung für andere Mitarbeiter, deren Handlungen potenziell einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der BAMDE oder ihrer Fonds haben, betrug TEUR 423. Diese Zahlen beziehen sich auf die gesamte BAMDE und nicht auf den Fonds.

Der Betrag der Gesamtvergütung, der den Mitarbeitern des/​der Beauftragten, an den/​die die BAMDE Anlageverwaltungsfunktionen delegiert hat, für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der BAMDE gewährt wurde, belief sich auf TEUR 2.272. Dieser Betrag setzt sich aus einer festen Vergütung in Höhe von TEUR 1.303 und einer variablen Vergütung in Höhe von TEUR 969 zusammen. Insgesamt gab es 3.666 Begünstigte der oben beschriebenen Vergütung. Diese Zahlen wurden von dem/​den jeweiligen Beauftragten mitgeteilt.

Die BAMDE zahlt keine Vergütung direkt aus dem Fonds an das Personal des/​der Auslagerungsunternehmen.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben gem. § 7 Nr. 9 d) KARBV

Erläuterung zur Berechnung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Informationen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 des Europäischen Parlamentes und des Rates (Taxonomieverordnung) und gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates (Offenlegungsverordnung)
Der Fonds erfüllt nicht die Kriterien für Artikel 8 oder 9 der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzen („SFDR“), und die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Der Portfolio Manager hat Zugang zu einer Reihe von Datenquellen, einschließlich der Daten des Principal Adverse Impact („PAI“), wenn er Entscheidungen über die Auswahl von Anlagen trifft. BlackRock berücksichtigt zwar ESG-Risiken für alle Portfolios, und diese Risiken können mit ökologischen oder sozialen Themen übereinstimmen, die mit den PAIs verbunden sind. Der Fonds ist jedoch nicht verpflichtet, PAIs bei der Auswahl seiner Anlagen zu berücksichtigen.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.

 

München, den 28. Juni 2024

Peter Scharl

Harald Klug

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Vermerks erlangten Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 1. Juli 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Simon Boßhammer
Wirtschaftsprüfer
ppa. Arndt Herdzina
Wirtschaftsprüfer

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