Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der KMS 232 INVEST GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren der KMS 232 INVEST GmbH eingeleitet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KMS 232 INVEST GmbH eröffnet. Die Gesellschaft, die unter der Handelsregisternummer HRB 183719 eingetragen ist und ihren Sitz in der Pestalozzistraße 72, 10627 Berlin, hat, wird durch den Geschäftsführer Derek Radowski vertreten.

Am 09.07.2024, um 13:00 Uhr, wurde zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der KMS 232 INVEST GmbH beschlossen, mehrere Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO anzuordnen:

Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen, untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus aus der Rankestraße 33, 10789 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Außerdem prüft er, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Er ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auch ist er berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern.

Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute sind gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter zur Auskunft verpflichtet. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist es verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten; sie müssen diese direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf Verlangen alle relevanten Dokumente herauszugeben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. mit der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Diese Entscheidung unterstreicht die Ernsthaftigkeit der finanziellen Lage der KMS 232 INVEST GmbH und markiert einen entscheidenden Schritt im laufenden Insolvenzverfahren, das nun unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters fortgeführt wird.

Kontakt

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Amtsgerichtsplatz 1,
14057 Berlin

Datum: 09.07.2024
Aktenzeichen: 36k IN 4357/24

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