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ACCENTRO Real Estate AG: Prüfungsanordnung für die Jahres- und Konzernabschlüsse 2021 und 2022

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IO-Images (CC0), Pixabay

Maßnahme vom 08.07.2024

ACCENTRO Real Estate AG: Prüfungsanordnung für die Jahres- und Konzernabschlüsse 2021 und 2022

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 13. Juni bzw. 25. Juni 2024 eine Prüfung der offengelegten Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2021 und 2022 samt der zugehörigen Lageberichte der ACCENTRO Real Estate AG angeordnet.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 13. Juni bzw. 25. Juni 2024 eine Prüfung der offengelegten Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2021 und 2022 samt der zugehörigen Lageberichte der ACCENTRO Real Estate AG angeordnet.

Anlassprüfungen ordnet die BaFin immer dann an, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Unternehmen gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Dazu ist die BaFin gesetzlich verpflichtet. Diese Prüfungen werden in der Regel durch Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durchgeführt.

Bei der in Berlin ansässigen ACCENTRO Real Estate AG liegen der BaFin konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vor.

Erläuterung der konkreten Anhaltspunkte

Die BaFin hat Hinweise dafür, dass die ACCENTRO Real Estate AG Forderungen wertberichtigen hätte müssen, die sie in ihrer (Konzern-) Bilanz zum 31. Dezember 2021 mit insgesamt 18,9 Millionen Euro und zum 31. Dezember 2022 mit insgesamt 19,8 Mio. Euro angesetzt hat. Dabei handelt es sich um Kaufpreisrückforderungsansprüche, die aus der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG stammen, sowie Darlehensansprüche gegenüber der Verkäuferin.

Die Anhaltspunkte betreffen sowohl die Jahresabschlüsse als auch die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2021 und 2022.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, hat sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen anzuordnen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Die BaFin kann ihre Prüfungsanordnungen auch bekannt machen, soweit hieran ein öffentliches Interesse besteht (§ 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG). Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) hat die BaFin am 1. Januar 2022 zudem die Befugnis erhalten, die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.

 

ACCENTRO Real Estate AG: Bilanzkontrolle des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021

Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 13. Juni 2024 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der ACCENTRO Real Estate AG für den offengelegten Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 13. Juni 2024 eine Prüfung des offengelegten Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 der ACCENTRO Real Estate AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.

Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Kaufpreisrückforderungsanspruch aus der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG und der gegenüber der Verkäuferin bestehende Darlehensanspruch möglicherweise wertzuberichtigen waren. Die Anhaltspunkte betreffen sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021. In beiden Abschlüssen war der Kaufpreisrückforderungsanspruch inkl. Zinsen in Höhe von 15,8 Millionen Euro und das Darlehen inkl. Zinsen in Höhe von 3,1 Millionen Euro in der (Konzern-)Bilanz angesetzt.

 

 

ACCENTRO Real Estate AG: Bilanzkontrolle des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022

Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 25. Juni 2024 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der ACCENTRO Real Estate AG für den offengelegten Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 25. Juni 2024 eine Prüfung des offengelegten Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 der ACCENTRO Real Estate AG gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.

Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Kaufpreisrückforderungsanspruch aus der Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG und der gegenüber der Verkäuferin bestehende Darlehensanspruch möglicherweise wertzuberichtigen waren. Überdies bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Erläuterungen zu den Forderungen teilweise unzutreffend waren. Die Anhaltspunkte betreffen sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022. In beiden Abschlüssen war der Kaufpreisrückforderungsanspruch inkl. Zinsen in Höhe von 16,5 Millionen Euro und das Darlehen inkl. Zinsen in Höhe von 3,3 Millionen Euro in der (Konzern-)Bilanz angesetzt.

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So beschreibt sich das Unternehmen selber:

Führend in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland

Die ACCENTRO Real Estate AG ist ein börsennotiertes Immobilienunternehmen, das in Deutschland marktführend in der Wohnungsprivatisierung ist. Neben diesem Kerngeschäft erwirtschaftet das Unternehmen zusätzliche Umsätze durch Portfolioverkäufe sowie die Vermarktung von Wohnungen für institutionelle Investoren und Projektentwickler.

Abseits seines Heimatmarkts Berlin konzentriert sich ACCENTRO auf attraktive mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Mit dieser regionalen Präsenz in Wachstumsregionen hat sich das Unternehmen eine starke Position in der deutschen Immobilienbranche erarbeitet.

ACCENTRO wurde 1993 gegründet und ist seit 2007 an der Börse notiert. Über die Tochtergesellschaft ACCENTRO GmbH ist das Unternehmen seit 1999 bundesweit tätig.

Als Kernpunkte des Unternehmensprofils lassen sich hervorheben:

1. Marktführende Stellung in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland
2. Attraktives und rentables Immobilienportfolio mit Fokus auf starke Wachstumsregionen
3. Profitables und skaliertes Geschäftsmodell mit leistungsfähiger Marketing- und Vertriebsplattform
4. Deutliches Wachstumspotenzial, das ACCENTRO durch Kooperationen mit Investoren und Projektentwicklern nutzt
5. Vorteilhafte Marktbedingungen aufgrund der strukturell hohen Nachfrage nach Wohneigentum in Deutschland
6. Erfolgreiche Geschäftsentwicklung mit über 18.000 verkauften Wohneinheiten im Wert von über 2 Milliarden Euro seit 2009

Das Unternehmen gehört zur ADLER Real Estate Gruppe

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