Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die Vollverschleierung aus religiösen Gründen beim Autofahren weiterhin verboten bleibt. Eine Muslimin aus Neuss, die aus religiösen Überzeugungen ihr Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs bedecken möchte, erhält keine Ausnahmegenehmigung. Das Gericht urteilte, dass die Bezirksregierung Düsseldorf jedoch den Antrag der Frau erneut prüfen muss, da die ursprüngliche Ablehnung fehlerhaft begründet wurde. Das Urteil stellt eine teilweise Zustimmung zur Berufung gegen das Vorinstanzurteil dar.