Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung für Ihmeplatz-7E-GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Ihmeplatz-7E-GmbH angeordnet

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Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ihmeplatz-7E-GmbH eine wichtige Entscheidung getroffen. Unter dem Aktenzeichen 902 IN 305/24 – 3 – wurde am 02.07.2024 um 17:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Firma angeordnet.

Die Ihmeplatz-7E-GmbH hat ihren Sitz in der Ihmeplatz 7 E, 30449 Hannover und wird durch die Geschäftsführer Karin Menges, Helmut Drewes und Johannes Mönninghoff vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Schmidt aus Hannover bestellt. Ab sofort dürfen die Geschäftsführer der Ihmeplatz-7E-GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Vermögen der Firma verfügen.

Die Schuldner der Ihmeplatz-7E-GmbH werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass das Vermögen der Firma bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter abnimmt.
Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Ihmeplatz-7E-GmbH kann gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen. Auch die Gläubiger können unter bestimmten Bedingungen eine Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Hannover eingereicht werden.

Amtsgericht Hannover, 02.07.2024

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