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Insolvenzverfahren der Commeo Property GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Osnabrück hat im Insolvenzverfahren der Commeo Property GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 8, 49134 Wallenhorst, wichtige Maßnahmen beschlossen. Unter dem Aktenzeichen 38 IN 44/24 wurde am 03.07.2024 um 10:50 Uhr entschieden, dass die Firma ihr Vermögen nicht mehr allein verwalten darf.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster aus Bremen ernannt. Ab sofort darf die Commeo Property GmbH nur noch mit seiner Zustimmung über ihr Vermögen verfügen.
Weitere Anordnungen

Verbot von Zahlungen an die Firma: Den Schuldnern der Firma wird verboten, an die Commeo Property GmbH zu zahlen. Stattdessen sollen Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster geleistet werden.

Eintreibung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und andere Forderungen der Firma einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Vermögen der Firma bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter abnimmt.
Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Antragstellerin kann diese Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anfechten. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück eingereicht werden.

Amtsgericht Osnabrück, 03.07.2024

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