Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der CENTRUM Beteiligungsgesellschaft mbH eingeleitet

Insolvenzverfahren der CENTRUM Beteiligungsgesellschaft mbH eingeleitet

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derneuemann (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzverfahren der CENTRUM Beteiligungsgesellschaft mbH, Kaistr. 8 b, 40221 Düsseldorf, wichtige Maßnahmen beschlossen. Unter dem Aktenzeichen 501 IN 106/23 wurde am 01.07.2024 um 09:00 Uhr entschieden, dass die Firma ihr Vermögen nicht mehr allein verwalten darf.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus aus Düsseldorf ernannt. Ab sofort darf die CENTRUM Beteiligungsgesellschaft mbH nur noch mit seiner Zustimmung über ihr Vermögen verfügen.
Weitere Anordnungen

Verbot von Zahlungen an die Firma: Den Schuldnern der Firma wird verboten, an die CENTRUM Beteiligungsgesellschaft mbH zu zahlen. Stattdessen sollen Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus geleistet werden.

Eintreibung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und andere Forderungen der Firma einziehen und eingehende Gelder entgegennehmen.

Stoppen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Firma, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, werden gestoppt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorerst eingestellt.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Vermögen der Firma bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter abnimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Düsseldorf einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Amtsgericht Düsseldorf – 01.07.2024

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