Dark Mode Light Mode

BaFin verbietet unerlaubte Finanzportfolioverwaltung durch Bitcoin Buyer-Plattform

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Handelsplattform Bitcoin Buyer: BaFin untersagt Jurijs Beinarovičs als Alleingesellschafter der Morena Europe Limited Liability Company mit Sitz in Warschau (Polen) die in Deutschland unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Mai 2024 eine sofortige Anordnung zur Einstellung der unerlaubten Finanzportfolioverwaltung gegen Jurijs Beinarovičs, den Alleingesellschafter der Morena Europe Limited Liability Company mit Sitz in Warschau, Polen, erlassen. Nach den Erkenntnissen der BaFin betreibt das Unternehmen die Websites bitcoin-buyer.de, bitcoin-buyer.app/de/ sowie bitcoinbuyer-app.com unter dem Namen der Handelsplattform Bitcoin Buyer.

Diese Plattform bietet deutschen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Handelskonten zu eröffnen, über die Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD) in Kryptowährungen abgewickelt werden können. Laut den vorliegenden Informationen trifft das Personal der Handelsplattform dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen, was in den Bereich der Finanzportfolioverwaltung fällt. Zusätzlich wird auf den Websites ein sogenannter „Trading-Roboter“ angeboten, der automatisierte Handelsentscheidungen trifft.

Die BaFin betont, dass die Erbringung von Finanzportfolioverwaltungsdiensten in Deutschland eine ausdrückliche Erlaubnis erfordert. Diese Erlaubnis soll sicherstellen, dass die Anbieter den strengen rechtlichen Anforderungen und Aufsichtsmechanismen entsprechen, die den Schutz der Anleger gewährleisten. Da die Morena Europe Limited Liability Company diese Erlaubnis nicht besitzt, stellt ihr Handeln eine erhebliche Verletzung der geltenden Vorschriften dar.

Mit der sofortigen Anordnung zur Einstellung dieser Aktivitäten reagiert die BaFin auf die Gefahr, die von solchen unerlaubten Finanzdienstleistungen ausgeht. Anleger, die bereits in Kontakt mit der Handelsplattform Bitcoin Buyer stehen oder dort investiert haben, sollten dringend rechtlichen Rat suchen und Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um mögliche Verluste zu minimieren.

Die BaFin rät allen Anlegern, sich vor der Eröffnung eines Handelskontos oder der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen stets zu vergewissern, dass der Anbieter über die notwendige Erlaubnis verfügt. Dies kann über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden. Die Behörde setzt sich weiterhin dafür ein, die Finanzmärkte zu überwachen und unerlaubte Praktiken zu unterbinden, um die Integrität des deutschen Finanzsystems zu gewährleisten.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Stuttgart - Jahresbericht zum 29.02.2024 LBBW Unternehmensanleihen Euro Select (EUR) DE000A1CW5S5

Next Post

Staatsanwaltschaft Hagen