EDMOND DE ROTHSCHILD FUND
Investmentgesellschaft mit variablem Grundkapital
Gesellschaftssitz: 4, rue Robert Stumper
L-2557 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B76441
(die „Gesellschaft“)
________________________________________________________________________________________
MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE DES TEILFONDS
EDMOND DE ROTHSCHILD FUND – EUROPE SYNERGY
________________________________________________________________________________________
1. |
VORGESCHLAGENE VERSCHMELZUNG Der Verwaltungsrat von Edmond de Rothschild Fund (der Verwaltungsrat) hat die Verschmelzung durch Aufnahme (die Verschmelzung) von Edmond de Rothschild Fund – Europe Synergy (der übertragende Teilfonds), eines Teilfonds von Edmond de Rothschild Fund (der übertragende OGAW), einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Form einer Aktiengesellschaft gemäß Teil I des geänderten luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das Gesetz von 2010) errichtet wurde, durch die in Form einer Aktiengesellschaft nach französischem Recht errichtete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Edmond de Rothschild SICAV (der übernehmende OGAW), die im Namen ihres Teilfonds EdR SICAV – European Improvers (der übernehmende Teilfonds) handelt, beschlossen. Der übertragende OGAW und der übernehmende OGAW werden als die OGAW definiert. |
||||||
2. |
HINTERGRUND UND BEWEGGRÜNDE DER VORGESCHLAGENEN VERSCHMELZUNG Die Verschmelzung ist aus Gründen der Kosten und der wirtschaftlichen Rationalisierung vorgesehen. Die Verwaltungsräte des eingebrachten OGAW und des aufnehmenden OGAW sind gemeinsam der Ansicht, dass folgende Hauptvorteile und -gründe für die Verschmelzung bestehen:
|
||||||
3. |
TERMINE UND DATUM DES INKRAFTTRETENS DER VERSCHMELZUNG Die OGAW haben beschlossen, das Datum des Inkrafttretens auf den 9. August 2024 festzulegen (das Datum des Inkrafttretens), auf der Grundlage der Nettoinventarwerte des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds vom 8. August 2024, deren tatsächliche Berechnung am 9. August 2024 vorgenommen wird. |
||||||
4. |
RÜCKGABE- UND UMTAUSCHRECHT
|
||||||
5. |
AUSSETZUNG VON ZEICHNUNGEN UND UMTAUSCHVORGÄNGEN Ab dem 2. Juli 2024 um 12.30 Uhr (MEZ) werden für den übertragenden Fonds keine Zeichnungsanträge und keine Anträge auf Umtausch mehr angenommen. |
||||||
6. |
ÜBERTRAGUNG DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN UND UMTAUSCH DER AKTIEN |
6.1 |
Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
|
7. |
BEWERTUNG DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN UND BERECHNUNGSMETHODE FÜR DAS UMTAUSCHVERHÄLTNIS
|
8. |
VORAUSSICHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERSCHMELZUNG AUF DIE AKTIONÄRE UND HAUPTUNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN OGAW |
8.1 |
Allgemeines
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.2 |
Art
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.3 |
Kosten der Verschmelzung Alle aufgrund der Verschmelzung entstehenden Gebühren, Ansprüche und Honorare sowie Folgen und Konsequenzen werden von Edmond de Rothschild Asset Management (France) und Edmond de Rothschild Asset Management (Luxembourg) zu gleichen Teilen übernommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.4 |
Anlageziel und -politik Anlageziel und -politik des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds unterscheiden sich gemäß den Angaben in der folgenden Tabelle.
|
8.5 |
Risikoprofil
|
8.6 |
Profil eines typischen Anlegers
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.7 |
Referenzwährung Die Referenzwährung des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds ist der Euro (EUR). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.8 |
Laufzeit Der übertragende Teilfonds wurde für eine unbestimmte Laufzeit aufgelegt, während die Laufzeit des übernehmenden OGAW 99 Jahre beträgt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.9 |
Dienstleister
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.10 |
Steuerliche Behandlung
Anleger des übertragenden Teilfonds, die die Teilnahme an der Verschmelzung akzeptieren und Aktionäre des übernehmenden Teilfonds werden, müssen sich bezüglich der Steuerfolgen des Erwerbs von Aktien des übernehmenden Teilfonds für ihre persönliche Situation an ihren eigenen Steuerberater wenden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.11 |
Haupteigenschaften der Aktien des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds Die Hauptunterschiede zwischen den Aktien des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds sind im beigefügten Anhang 1 beschrieben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.12 |
Struktur der Gebühren Die Hauptunterschiede zwischen den Gebühren des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds sind im beigefügten Anhang 1 beschrieben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.13 |
Erfolgsabhängige Provision Die Berechnungsprinzipien für die erfolgsabhängige Provision des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds sind im beigefügten Anhang 1 sowie im geltenden Prospekt des übernehmenden OGAW und des übertragenden OGAW beschrieben. Bisher wurde keine erfolgsabhängige Provision für den übertragenden Teilfonds verbucht. Für den Fall, dass der übertragende Teilfonds jedoch vor dem Tag der Verschmelzung Rückstellungen für eine erfolgsabhängige Provision getätigt hat, wurde vereinbart, diese Rückstellungen abzutreten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8.14 |
Steuern
|
9. |
BERICHTE DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND DER VERWAHRSTELLE Die folgenden Dokumente sind auf Anfrage kostenfrei am Sitz von Edmond de Rothschild Fund für die Aktionäre des übertragenden Teilfonds verfügbar:
|
||||||||||
10. |
BASISINFORMATIONSBLATT (PRIIPS-BASISINFORMATIONSBLATT) Kopien der PRIIPS-Basisinformationsblätter für die Aktienklassen A EUR, A USD, B EUR, CR EUR, I EUR, K EUR, R EUR und R USD des übernehmenden Teilfonds sind im Internet abrufbar unter www.edmond-de-rothschild.com, Abschnitt „Institutional & Fund Services“, Rubrik „FUND CENTER“. Den Aktionären des übertragenden Teilfonds wird dringend empfohlen, diese PRIIPS-Basisinformationsblätter zu lesen. |
||||||||||
11. |
AUFSCHIEBENDE BEDINGUNGEN Die Verschmelzung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre des übernehmenden OGAW. Die außerordentliche Hauptversammlung des übernehmenden OGAW muss für einen rechtskräftigen Beschluss folgende Anforderungen erfüllen:
|
Das Ergebnis der außerordentlichen Hauptversammlung des übernehmenden OGAW ist im Internet spätestens 5 Geschäftstage nach der Abhaltung dieser außerordentlichen Hauptversammlung abrufbar unter https://funds.edram.com.
Für weitere Informationen zu dieser Verschmelzung wenden Sie sich bitte an die Abteilung CSM-TA (E-Mail: CSM@bpere.eu, Telefonnummer: +352 24 88 27 11).
Das Basisinformationsblatt (BiB) und der aktualisierte Verkaufsprospekt werden ab diesem Datum kostenfrei auf formlose Anfrage bei Edmond de Rothschild Asset Management (France) – 47 rue du Faubourg Saint-Honoré – 75008 PARIS – +33 (0)1 40 17 25 25 oder auf der Website http://funds.edram.com erhältlich sein.
Edmond de Rothschild Asset Management (France), Aktiengesellschaft mit Vorstand und Aufsichtsrat mit einem Kapital von 11.033.769 € – Zulassungsnummer der AMF GP 04000015 – 332 652 536 R.C.S. Paris.
Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der Gesellschaft, die geprüften Jahresberichte, die ungeprüften Halbjahresberichte sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch bei Edmond de Rothschild Asset Management (France) 47 rue du Faubourg Saint-Honoré 75401 Paris Cedex 08, während der normalen Geschäftszeiten, kostenlos in Papierform erhältlich.
Luxemburg, den 1. Juli 2024
Der Verwaltungsrat
ANNEX 1
ÜBERSICHT DER BESTEHENDEN KLASSEN UND GEBÜHREN
Übertragender Teilfonds | Übernehmender Teilfonds | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktive Anteils-/Aktienklassen | A EUR, A USD, B EUR, CR EUR, I EUR, K EUR, R EUR und R USD | A EUR, A USD, B EUR, CR EUR, I EUR, K EUR, R EUR und R USD | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungskosten | A EUR, A USD und B EUR: maximal 1,70 % CR EUR: maximal 1,45 % I EUR: max. 0,75 % K EUR: maximal 0,85 % R EUR und R USD: maximal 2,10 % |
A EUR, A USD und B EUR: maximal 1,70 % CR EUR: maximal 1,00 % I EUR: maximal 0,85 % K EUR: maximal 1,00 % R EUR und R USD: maximal 2,10 % |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausschüttungspolitik | A EUR, A USD, CR EUR, I EUR, K EUR, R EUR und R USD: Thesaurierung B EUR: Ausschüttung |
A EUR, A USD, CR EUR, I EUR, K EUR, R EUR und R USD: Thesaurierung B EUR: Ausschüttung |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Im PRIIPS-Basisinformationsblatt angegebener SRI | A EUR, B EUR, CR EUR, I EUR, K EUR und R EUR: 4 A USD und R USD: 5 |
A EUR, B EUR, CR EUR, I EUR, K EUR und R EUR: 4 A USD und R USD: 5 |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Mindestzeichnung | A EUR, A USD, B EUR, CR EUR, R EUR und R USD: 1 Aktie I EUR und K: EUR: EUR 500.000 oder entsprechend |
A EUR, A USD, B EUR, CR EUR, R EUR und R USD: 1 Aktie I EUR und K EUR: EUR 500.000 |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Mindestanlagebestand | Keine | Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Referenzwährung | EUR | EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Zulässige Anleger / Zeichner | A EUR, A USD, B EUR, CR EUR, R EUR und R USD: Privatanleger I EUR und K EUR: Institutionelle Anleger |
A EUR, A USD und B EUR: Alle Anleger CR EUR: Alle Zeichner unter den im Abschnitt „Zulässige Anleger und Profil des typischen Anlegers“ dargelegten Bedingungen I EUR und K EUR: Juristische Personen und institutionelle Anleger auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter. R EUR und R USD: Alle Anleger. Die Aktien sind insbesondere dafür bestimmt, von zu diesem Zweck von der Verwaltungsgesellschaft ausgewählten Vertriebsstellen in Umlauf gebracht zu werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Teilfonds nicht vereinnahmte Zeichnungsgebühren | A EUR, A USD, B EUR, CR EUR, R EUR und R USD: maximal 3 % I EUR und K EUR: Keine |
A EUR, A USD, B EUR, CR EUR, R EUR und R USD: maximal 3 % I EUR und K EUR: Keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||
Rücknahmegebühr | Keine | Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Umtauschgebühr | Keine | Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Erfolgsabhängige Provision |
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Referenzzeitraum der Berechnung der erfolgsabhängigen Provision | Der Referenzzeitraum beginnt alljährlich am 1. Januar und endet am 31. Dezember. | Der Referenzzeitraum beträgt mindestens ein Jahr und endet alljährlich mit dem Datum des letzten Nettoinventarwerts im Monat September. Die erste Referenzperiode erstreckt sich vom Tag der Einführung der Maßnahme bis zum ersten Enddatum der Referenzperiode, an dem das Kriterium der Mindestlaufzeit von einem Jahr erfüllt ist, d. h. frühestens am 30. September 2024. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Ausgleichsmechanismus für die vergangene Underperformance ggf. zurückgesetzt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Bewertungstag | Jeder Arbeitstag in Luxemburg und Frankreich, ausgenommen Karfreitag, 24. Dezember (Heiligabend) und handelsfreie Tage an französischen Handelsplätzen (siehe offizieller Kalender der Euronext Paris S.A.) | Täglich, ausgenommen Feiertage und handelsfreie Tage an französischen Handelsplätzen (siehe offizieller Kalender der Euronext Paris S.A.). | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Annahmefrist für Zeichnungs-, Rücknahme-, Umtauschanträge | Spätestens 12.30 Uhr am anwendbaren Bewertungstag | Spätestens 12.30 Uhr am anwendbaren Bewertungstag | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlung der Rücknahmen und Zeichnungen | Innerhalb von drei (3) Geschäftstagen ab dem anwendbaren Bewertungstag | Drei Geschäftstage nach dem Tag der Feststellung des geltenden Nettoinventarwerts | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vergütung der Depotbank (ohne Transaktionsgebühren und Gebühren von Korrespondenzbanken) und der Zentralverwaltung | Globaler Satz, festgelegt auf maximal 0,30 % p. a. | Globaler Satz, festgelegt auf maximal 0,15 % p. a. (einschließlich der Honorare des Abschlussprüfers) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Transaktionsprovision | Keine | Keine | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Zulassung für Aktiensparpläne (PEA) für französische Aktionäre | Zugelassen | Nicht zugelassen |