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Frankreich führt Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen im Lebensmitteleinzelhandel ein

Ab heute müssen Lebensmitteleinzelhändler in Frankreich sogenannte Mogelpackungen deutlich am Regal kennzeichnen. Diese Maßnahme wurde vom Pariser Wirtschaftsministerium angekündigt und zielt darauf ab, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen. Mogelpackungen sind Produkte, bei denen der Inhalt reduziert wurde, während der Preis entweder gleich bleibt oder sogar steigt. Obwohl diese Praxis nicht illegal ist, hat sie in der Vergangenheit häufig zu Kritik geführt, da die Veränderungen für Konsumenten beim Einkauf oft nicht leicht zu erkennen sind. Das Pariser Wirtschaftsministerium reagiert mit dieser Regelung auf die Forderungen von Verbraucherschützern, die auch in Deutschland eine ähnliche Kennzeichnungspflicht fordern, um mehr Klarheit und Fairness im Einzelhandel zu schaffen.

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