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FMA verhängt Millionensanktion gegen Raiffeisen Bank International AG

geralt / Pixabay

Schwerwiegende Verstöße gegen Geldwäscheschutzmaßnahmen führen zu drastischen Konsequenzen

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von 2.070.000 Euro gegen die Raiffeisen Bank International AG verhängt. Grund für diese Sanktion sind erhebliche Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Insbesondere geht es um Mängel in den Sorgfaltspflichten der Bank im Rahmen ihrer Korrespondenzbankbeziehungen mit zwei Respondenzinstituten aus Drittländern.

Diese beiden Korrespondenzbankbeziehungen betrafen die Abwicklung von Zahlungen mit Instituten, deren Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als unzureichend angesehen wurden. Die Raiffeisen Bank International AG hat es versäumt, sich von der Wirksamkeit und Angemessenheit dieser Kontrollen zu überzeugen und somit gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.

Die FMA betont, dass die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von höchster Bedeutung ist. Banken und Finanzinstitute sind verpflichtet, umfassende Kontrollen durchzuführen und sicherzustellen, dass ihre Korrespondenzbankbeziehungen den internationalen Standards entsprechen.

Die verhängte Geldstrafe in Höhe von über zwei Millionen Euro unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Verstöße und soll als deutliches Signal an alle Finanzinstitute dienen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben streng zu überwachen. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Raiffeisen Bank International AG die Möglichkeit hat, dagegen Berufung einzulegen.

Diese Entscheidung der FMA zeigt, wie wichtig die strikte Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Finanzsektor ist, um den illegalen Geldfluss zu unterbinden und das internationale Finanzsystem vor Missbrauch zu schützen. Die Aufsichtsbehörde wird auch in Zukunft wachsam bleiben und bei Verstößen konsequent handeln.

Veröffentlichungsdatum: 28. Juni 2024 | Kategorien: Sanktion

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