Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ecolbau GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ecolbau GmbH eingeleitet

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derneuemann (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ecolbau GmbH, mit Sitz in der Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin, vertreten durch das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36e IN 4275/23, wurden entscheidende Maßnahmen getroffen.
Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg

Am 25. Juni 2024 um 14:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Ecolbau GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag keine Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt. Von nun an sind Verfügungen der Ecolbau GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung soll verhindern, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle veräußert oder verpfändet werden, was die Gläubiger benachteiligen könnte.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Joachim Heitsch, hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er muss auch prüfen, ob das Vermögen der Ecolbau GmbH ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Den Schuldnern der Ecolbau GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie werden aufgefordert, unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.

Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Der Beschluss zur Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts.

Für die elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen müssen elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Diese Maßnahmen und Regelungen sollen sicherstellen, dass das Insolvenzverfahren fair und geordnet abläuft, und dass alle Beteiligten, insbesondere die Gläubiger, geschützt und informiert sind.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 25.06.2024

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