Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Gehaltsanhebung einer wichtigen Mitarbeiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) eingestellt. Die Justizbehörde gab am Montag bekannt, dass keine Anhaltspunkte für vorsätzliches Fehlverhalten gefunden wurden.
Die Ermittlungen waren ursprünglich wegen des Anfangsverdachts der Untreue aufgenommen worden. Nach intensiver rechtlicher Prüfung und Auswertung aller relevanten Unterlagen stellte sich heraus, dass keine Vorschriften bewusst und vorsätzlich verletzt worden waren. Die Justizbehörde betonte, dass die Entscheidung, die Ermittlungen einzustellen, auf einer sorgfältigen Überprüfung der Sachlage basiere.
Der Fall hatte in der Öffentlichkeit für Aufmerksamkeit gesorgt, da es um die Frage ging, ob bei der Gehaltsanhebung der Mitarbeiterin alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Mit der Einstellung der Ermittlungen ist nun klar, dass keine strafbaren Handlungen festgestellt werden konnten.