Der Kauf von Corona-Schutzmasken zu Beginn der Pandemie könnte für Deutschland erhebliche finanzielle Folgen haben. Unter dem damaligen Gesundheitsminister Spahn wurden Verträge abgeschlossen, bei denen den Lieferanten 4,50 Euro pro Maske garantiert wurden. Später wurden diese Zahlungen jedoch mit Verweis auf eine Vertragsklausel nicht geleistet. Das Kölner Oberlandesgericht hat diese Klausel nun als rechtswidrig eingestuft. Dadurch könnten etwa 100 Firmen Anspruch auf Nachzahlungen haben.
Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung beläuft sich der Streitwert insgesamt auf 2,3 Milliarden Euro. Die Entscheidung des Gerichts könnte bedeuten, dass Deutschland zusätzliche Milliarden Euro für nicht bezahlte Maskenlieferungen nachzahlen muss. Die Entwicklung des Falls wird genau beobachtet, da die finanziellen Auswirkungen erheblich sein könnten und weitere rechtliche Schritte zu erwarten sind.