Deka Vermögensmanagement GmbH
Frankfurt am Main
Private Banking Premium Ertrag Nachhaltigkeit
Auflösungsbericht zum 28. März 2024.
Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.
Tätigkeitsbericht.
Anlageziel des Fonds Private Banking Premium Ertrag Nachhaltigkeit war es mittelfristigen Wertzuwachs durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte zu erwirtschaften. Dabei wurde die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt. Um dies zu erreichen, legte der Fonds weltweit in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile an. In Aktien durfte das Netto-Fondsvermögen nicht investiert werden. Mindestens 51 Prozent des Netto-Fondsvermögens musste in Renten angelegt werden.
Bei der Auswahl geeigneter Anlagen wurden ökologische, soziale und/oder die Unternehmens- bzw. Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Im Rahmen der ESG-Strategie wurde auf der Basis interner Recherchen und Analysen sowie unter Verwendung von ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen in Zielfonds investiert, welche eine ESG-Bewertung aus der oberen Hälfte ihrer Vergleichsgruppe sowie ein MSCI-ESG-Rating von mindestens „BBB“ oder einer vergleichbaren Bewertung aufweisen.
Dem Fonds lag ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der fundamental orientierte Investmentansatz kombiniert gezielt „Top-down“ sowie „Bottom-up“-Elemente. Die Basis stellte die Analyse makroökonomischer sowie (geo)politischer Parameter dar, ergänzt durch qualitative sowie quantitative fundamentale Bewertungen der einzelnen Vermögensgegenstände, z.B. Bonitätsanalyse der Emittenten, relativer Vergleich der Wertpapiere mit anderen korrespondierenden Ausstellern. Um den Erfolg des Wertpapierauswahlprozesses zu bewerten, wurde der Referenzwert (Index) 100% eb.rexx Government Germany Bond 2,5-5,5 Years RI in EUR1) verwendet. Die initiale und kontinuierliche Wertpapierauswahl erfolgte im Rahmen des beschriebenen Investmentansatzes unabhängig von diesem Referenzwert und damit verbundenen quantitativen oder qualitativen Einschränkungen.
1) Referenzindex: 100% eb.rexx Government Germany Bond 2,5-5,5 Years RI in EUR. Der oben genannte Index ist eine eingetragene Marke. Der Fonds wird vom Lizenzgeber nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise unter-stützt. Die Berechnung und Lizenzierung des Index bzw. der Index-Marke stellt keine Empfehlung zur Kapitalanlage dar. Der Lizenzgeber haftet gegenüber Dritten nicht für etwaige Fehler im Index.
Detaillierte Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie und deren Merkmale konnten Sie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung im Anhang des Verkaufsprospekts, dem entsprechenden Anhang des Jahresberichts sowie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung auf der Webseite des Fonds entnehmen.
Es konnten Derivate zu Investitions- und/oder Absicherungszwecken eingesetzt werden. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.
Die Gesellschaft hat die Verwaltung des Fonds zum 28. März 2024 gekündigt, was dessen Auflösung zu diesem Zeitpunkt zur Folge hat.
Wichtige Kennzahlen
Private Banking Premium Ertrag Nachhaltigkeit
*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. |
|||
Performance* | 01.10.2023 – 28.03.2024 | 3 Jahre p.a. | seit Auflegungp.a. |
-82,1% | -45,3% | -44,9% | |
ISIN | DE000DK0LPE9 |
Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
Private Banking Premium Ertrag Nachhaltigkeit
Realisierte Gewinne aus | in Euro |
Renten und Zertifikate | 741,07 |
Aktien | 0,00 |
Zielfonds und Investmentvermögen | 771,52 |
Optionen | 0,00 |
Futures | 0,00 |
Swaps | 0,00 |
Metallen und Rohstoffen | 0,00 |
Devisentermingeschäften | 0,00 |
Devisenkassageschäften | 0,00 |
sonstigen Wertpapieren | 0,00 |
Summe | 1.512,59 |
Realisierte Verluste aus | in Euro |
Renten und Zertifikate | -569,82 |
Aktien | 0,00 |
Zielfonds und Investmentvermögen | 0,00 |
Optionen | 0,00 |
Futures | 0,00 |
Swaps | 0,00 |
Metallen und Rohstoffen | 0,00 |
Devisentermingeschäften | 0,00 |
Devisenkassageschäften | 0,00 |
sonstigen Wertpapieren | 0,00 |
Summe | -569,82 |
Auflösung des Portfolios
Das Fondsmanagement behielt die Portfoliostruktur im Berichtszeitraum über weite Strecken bei. Der Fokus lag auf Anlagen in Staatsanleihen sowie Papiere halbstaatlicher Emittenten. Das Portfolio enthielt darüber hinaus Anteile an Rentenfonds, die insbesondere Titel mit sehr kurzer Restlaufzeit enthielten. Vor dem Hintergrund der planmäßigen Liquidation wurden Ende März alle Wertpapiere veräußert.
Der Fonds Private Banking Premium Ertrag Nachhaltigkeit verzeichnete im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zur Auflösung am 28. März 2024 eine Wertentwicklung von minus 82,1Prozent. Der starken Bewegungen des Anteilpreises an den letzten beiden Tagen vor Auflösung resultierten aus der vorzeitigen Rückgabe der meisten Anteile am vorletzten Tag und dem gleichzeitigen Verkauf der gehaltenen Wertpapiere. Der niedrigere Liquidationserlös der Wertpapiere im Vergleich zum vorangegangenen Bewertungstag wirkte sich dabei sehr nachteilig auf die wenigen verbliebenen Anteile aus. Am letzten wurden Habenzinsen gebucht, welche den Anteilwert dann wieder etwas steigen ließen.
Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Marktpreisrisiken).
Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere.
Durch die Investition des Fonds in Anleihen können bei Ausfall eines Emittenten Verluste für den Fonds entstehen.
Aufgrund der Investitionen in fremde Währungen unterlag der Fonds Fremdwährungsrisiken.
Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltene Vermögensgegenständen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen. Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Zinsänderungsrisiken (Änderung des Marktzinsniveaus) und Adressenausfallrisiken.
Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Der Fonds verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.
Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum keinen besonderen operationellen Risiken.
Vermögensübersicht zum 28. März 2024.
Gliederung nach Anlageart – Land | Kurswert | % des Fonds- | |||
---|---|---|---|---|---|
in EUR | vermögens *) | ||||
I. Vermögensgegenstände | |||||
1. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds | 211,55 | 100,00 | |||
II. Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | |||
III. Fondsvermögen | 211,55 | 100,00 |
Gliederung nach Anlageart – Währung | Kurswert | % des Fonds- | |||
---|---|---|---|---|---|
in EUR | vermögens *) | ||||
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich. | |||||
I. Vermögensgegenstände | |||||
1. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds | 211,55 | 100,00 | |||
II. Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | |||
III. Fondsvermögen | 211,55 | 100,00 |
Vermögensaufstellung zum 28. März 2024.
ISIN | Gattungsbezeichnung | Markt | Stück bzw. | Bestand | Käufe/ | Verkäufe/ | Kurs | Kurswert | % des | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Anteile bzw. | 28.03.2024 | Zugänge | Abgänge | in EUR | Fondsver- | |||||
Whg. | Im Berichtszeitraum | mögens *) | ||||||||
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich. | ||||||||||
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds | ||||||||||
Bankguthaben | ||||||||||
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle | ||||||||||
DekaBank Deutsche Girozentrale | EUR | 211,55 | % | 100,000 | 211,55 | 100,00 | ||||
Summe Bankguthaben | EUR | 211,55 | 100,00 | |||||||
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds | EUR | 211,55 | 100,00 | |||||||
Fondsvermögen | EUR | 211,55 | 100,00 | |||||||
Umlaufende Anteile | STK | 13,000 | ||||||||
Anteilwert | EUR | 16,27 |
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: |
---|
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): |
ISIN | Gattungsbezeichnung | Stück bzw. | Käufe/ | Verkäufe/ |
---|---|---|---|---|
Anteile bzw. | Zugänge | Abgänge | ||
Nominal in Whg. | ||||
Börsengehandelte Wertpapiere | ||||
Verzinsliche Wertpapiere | ||||
EUR | ||||
DE0001102358 | 1,5000 % Bundesrep.Deutschland Anl. 14/24 | EUR | 0 | 15.000 |
EU000A1G0EC4 | 0,0000 % Europ.Fin.Stab.Facility (EFSF) MTN 19/24 | EUR | 0 | 15.000 |
LU2161837203 | 0,0000 % Großherzogtum Luxemburg Bonds 20/25 | EUR | 0 | 15.000 |
ES0000012K38 | 0,0000 % Koenigreich Spanien Bonos 22/25 | EUR | 0 | 15.000 |
BE0000332412 | 2,6000 % Königreich Belgien Obl. Lin. S.72 14/24 | EUR | 0 | 11.000 |
NL0010733424 | 2,0000 % Königreich Niederlande Anl. 14/24 | EUR | 0 | 15.000 |
DE000A2LQSP7 | 0,0000 % Kreditanst.f.Wiederaufbau MTN 19/24 | EUR | 0 | 15.000 |
FI4000079041 | 2,0000 % Republik Finnland Bonds 14/24 | EUR | 0 | 15.000 |
AT0000A28KX7 | 0,0000 % Republik Österreich MTN 19/24 | EUR | 0 | 15.000 |
Wertpapier-Investmentanteile | ||||
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile | ||||
EUR | ||||
IE00B3BPCH51 | IM III-Invesc.EO Cash 3M U.ETF Reg.Shares Acc | ANT | 0 | 200 |
IE00BD9MMF62 | JPM ICAV-EO Ultra-Sh.Inc.U.ETF Reg.Shares Acc | ANT | 0 | 200 |
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0 Euro. |
Entwicklung des Sondervermögens | ||||
EUR | ||||
I. | Wert des Sondervermögens am Beginn des Berichtszeitraumes | 209.866,46 | ||
1 | Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr | -.– | ||
2 | Zwischenausschüttung(en) | -.– | ||
3 | Mittelzufluss (netto) | -212.313,00 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | EUR | 0,00 | ||
davon aus Anteilschein-Verkäufen | EUR | 0,00 | ||
davon aus Verschmelzung | EUR | 0,00 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | EUR | -212.313,00 | ||
4 | Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | 1.025,74 | ||
5 | Ergebnis des Berichtszeitraumes | 1.632,35 | ||
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | -239,00 | |||
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | 801,91 | |||
II. | Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes | 211,55 | ||
Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre | |||
Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes | Anteilwert | ||
EUR | EUR | ||
30.09.2021 | 16.013.674,92 | 100,08 | |
30.09.2022 | 9.094.040,01 | 88,22 | |
30.09.2023 | 209.866,46 | 90,73 | |
28.03.2024 | 211,55 | 16,27 |
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich | |||||
Ertrags- und Aufwandsrechnung | |||||
für den Zeitraum vom 01.10.2023 – 28.03.2024 | |||||
(einschließlich Ertragsausgleich) | |||||
EUR | EUR | ||||
I. | Erträge | insgesamt | je Anteil *) | ||
1. | Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) | 0,00 | 0,00 | ||
2. | Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | 0,00 | 0,00 | ||
3. | Zinsen aus inländischen Wertpapieren | 1,24 | 0,10 | ||
4. | Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) | 4,18 | 0,32 | ||
5. | Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | 124,17 | 9,55 | ||
davon Positive Einlagezinsen | 124,17 | 9,55 | |||
6. | Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) | 0,00 | 0,00 | ||
7. | Erträge aus Investmentanteilen | 0,00 | 0,00 | ||
8. | Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften | 0,00 | 0,00 | ||
9a. | Abzug inländischer Körperschaftsteuer | 0,00 | 0,00 | ||
9b. | Abzug ausländischer Quellensteuer | 0,00 | 0,00 | ||
10. | Sonstige Erträge | 0,00 | 0,00 | ||
Summe der Erträge | 129,59 | 9,97 | |||
II. | Aufwendungen | ||||
1. | Zinsen aus Kreditaufnahmen | 0,00 | 0,00 | ||
2. | Verwaltungsvergütung | -1,76 | -0,14 | ||
3. | Verwahrstellenvergütung | 0,00 | 0,00 | ||
4. | Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | 0,00 | 0,00 | ||
5. | Sonstige Aufwendungen | -1,16 | -0,09 | ||
davon Kostenpauschale | -1,16 | -0,09 | |||
Summe der Aufwendungen | -2,92 | -0,22 | |||
III. | Ordentlicher Nettoertrag | 126,67 | 9,74 | ||
IV. | Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. | Realisierte Gewinne | 1.512,59 | 116,35 | ||
2. | Realisierte Verluste | -569,82 | -43,83 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | 942,77 | 72,52 | |||
V. | Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes | 1.069,44 | 82,26 | ||
1. | Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | -239,00 | -18,38 | ||
2. | Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | 801,91 | 61,69 | ||
VI. | Nicht realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes | 562,91 | 43,30 | ||
VII. | Ergebnis des Berichtszeitraumes | 1.632,35 | 125,57 |
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich. | |||
1) Betrag, der das realisierte Ergebnis des Berichtszeitraumes und den negativen Vortrag aus den Vorjahren übersteigt. | |||
Verwendung der Erträge des Sondervermögens | |||
Berechnung der Ausschüttung | |||
EUR | EUR | ||
I. | Für die Ausschüttung verfügbar | insgesamt | je Anteil*) |
1 | Vortrag aus dem Vorjahr | -2.505,54 | -192,73 |
2 | Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes | 1.069,44 | 82,26 |
3 | Zuführung aus dem Sondervermögen1) | 1.436,10 | 110,47 |
II. | Nicht für die Ausschüttung verwendet | ||
1 | Der Wiederanlage zugeführt | 0,00 | 0,00 |
2 | Vortrag auf neue Rechnung | 0,00 | 0,00 |
III. | Gesamtausschüttung | 0,00 | 0,00 |
Verteilung durch Anteilscheinrücknahme wegen Fondsauflösung | 0,00 | 0,00 | |
Umlaufende Anteile: Stück 13 |
Anhang.
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
85% ICE BofA Euro Corporate Index in EUR, 15% REXP
Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00%
größter potenzieller Risikobetrag 1,88%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,20%
Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.
Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
historische Simulation
Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
106,92%
Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.
Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften | EUR | 0,00 |
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften | EUR | 0,00 |
Umlaufende Anteile | STK | 13 |
Anteilwert | EUR | 16,27 |
Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien / aktienähnliche Genussscheine / Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten / rentenähnliche Genussscheine / Zertifikate / Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.
Gesamtkostenquote (laufende Kosten) *) | 0,25% | |
*) diese Quote wurde aufgrund der Auflösung annualisiert.
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Kostenpauschale von insgesamt 0,10% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,08% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,08% p.a. auf Dritte. Die Kostenpauschale deckt die in den Besonderen Anlagebedingungen und im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen und Kosten ab, die dem Sondervermögen nicht separat belastet werden. Die Verwaltungsvergütung ist nicht Bestandteil der Kostenpauschale und wird dem Sondervermögen gesondert belastet.
Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.
Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.
Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:
IM III-Invesc.EO Cash 3M U.ETF Reg.Shares Acc | 0,15 | |
JPM ICAV-EO Ultra-Sh.Inc.U.ETF Reg.Shares Acc | 0,08 | |
Wesentliche sonstige Aufwendungen | ||
Kostenpauschale | EUR | 1,16 |
Transaktionskosten im Berichtszeitraum gesamt | EUR | 1.097,62 |
Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.
Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeitenden und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.
Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 10 KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeitenden werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeitenden erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.
Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitenden
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitenden (zusammen als „risikorelevante Mitarbeitende“) unterliegt folgenden Regelungen:
― |
Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeitenden ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt. |
― |
Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitenden unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben. |
― |
Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr. |
― |
Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. |
― |
Risikorelevante Mitarbeitende, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt. |
Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems
Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2023 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2023 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitendenvergütung | EUR | 13.917.185,09 |
---|---|---|
davon feste Vergütung | EUR | 11.510.831,50 |
davon variable Vergütung | EUR | 2.406.353,59 |
Zahl der Mitarbeitenden der KVG | 131 | |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der | ||
---|---|---|
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitendengruppen** | EUR | 1.232.270,86 |
Geschäftsführer | EUR | 910.061,19 |
weitere Risk Taker | EUR | 322.209,67 |
Mitarbeitende mit Kontrollfunktionen | EUR | 0,00 |
Mitarbeitende in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker | EUR | 0,00 |
* Mitarbeitendenwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.
** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeitende in Kontrollfunktionen: Mitarbeitende in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden und nicht Geschäftsführer sind. Mitarbeitende in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker: Mitarbeitende, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker sind und sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.
Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/Total Return Swaps)
Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.
Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB
Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:
Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Berichtszeitraum verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.
Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Auflösungsberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.
Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https://www.deka.de/privatkunden/ueber-uns/deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).
Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https://www.deka.de/privatkunden/ueber-uns/deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).
Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben
Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.
Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.
Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.
Frankfurt am Main, den 11. Juni 2024
Deka Vermögensmanagement GmbH
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.
An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Auflösungsbericht des Sondervermögens Private Banking Premium Ertrag Nachhaltigkeit – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 28. März 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 28. März 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 28. März 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Auflösungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Auflösungsberichts in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die allgemeinen Angaben zum Management und zur Verwaltung des Sondervermögens.
Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Auflösungsbericht des Sondervermögens Private Banking Premium Ertrag Nachhaltigkeit unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Auflösungsbericht
Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Auflösungsberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Auflösungsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Auflösungsbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Auflösungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Auflösungsbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar-stellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Auflösungsberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Auflösungsberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Auflösungsberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Auflösungsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutender Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 13. Juni 2024
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Andreas Koch Wirtschaftsprüfer |
Mathias Bunge Wirtschaftsprüfer |