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Deka Vermögensmanagement GmbH Frankfurt am Main – Auflösungsbericht zum 28. März 2024. Private Banking Premium Chance Nachhaltigkeit DE000DK0LPD1
Warnungen der englischen Finanzmarktaufsicht

Deka Vermögensmanagement GmbH Frankfurt am Main – Auflösungsbericht zum 28. März 2024. Private Banking Premium Chance Nachhaltigkeit DE000DK0LPD1

geralt (CC0), Pixabay

Deka Vermögensmanagement GmbH

Frankfurt am Main

Private Banking Premium Chance Nachhaltigkeit

Auflösungsbericht zum 28. März 2024.

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Tätigkeitsbericht.

Anlageziel des Fonds Private Banking Premium Chance Nachhaltigkeit war es mittel- bis langfristigen Wertzuwachs durch eine positive Entwicklung der Kurse der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte zu erwirtschaften. Dabei wurde die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt. Um dies zu erreichen, legte der Fonds weltweit in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile an. Mindestens 51 Prozent des Netto-Fondsvermögens musste in Aktien angelegt werden.

Dem Fonds lag ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess erfolgte im Rahmen einer Gesamtunternehmenseinschätzung, wobei in erster Linie Bilanzdaten und betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie z.B. Eigenkapitalquote und Nettoverschuldung sowie qualitative Bewertungskriterien wie z.B. die Qualität der Produkte und des Geschäftsmodells des Unternehmens analysiert werden. Ergänzend wurde die Markt- und Branchenattraktivität auf Basis volkswirtschaftlicher Daten bewertet. Um den Erfolg des Wertpapierauswahlprozesses zu bewerten, wurde der Index 40% MSCI World in EUR, 30% EURIBOR 1M TMD, 30% STOXX® Europe 50 in EUR (q) verwendet1). Die initiale und kontinuierliche Wertpapierauswahl erfolgte im Rahmen des beschriebenen Investmentansatzes unabhängig von diesem Referenzwert und damit verbundenen quantitativen oder qualitativen Einschränkungen.

1) Referenzindex: 40% MSCI World in EUR, 30% EURIBOR 1M TMD, 30% STOXX® Europe 50 in EUR (q). Die genannten Indizes sind eingetragene Marken. Der Fonds wird von den Lizenzgebern nicht gesponsert, gefördert, verkauft oder auf eine andere Art und Weise unterstützt. Die Berechnung und Lizenzierung der Indizes bzw. der Index-Marken stellen keine Empfehlung zur Kapitalanlage dar. Der Lizenzgeber haftet gegenüber Dritten nicht für etwaige Fehler im Index.

Bei der Auswahl geeigneter Anlagen wurden ökologische, soziale und/​oder die Unternehmens- bzw. Staatsführung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Im Rahmen der ESG-Strategie wurde auf der Basis interner Recherchen und Analysen sowie unter Verwendung von ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen in Zielfonds investiert, welche eine ESG-Bewertung aus der oberen Hälfte ihrer Vergleichsgruppe sowie ein MSCI-ESG-Rating von mindestens „BBB“ oder einer vergleichbaren Bewertung aufweisen.

Detaillierte Angaben zur Nachhaltigkeitsstrategie und deren Merkmale konnten Sie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung im Anhang des Verkaufsprospekts, dem entsprechenden Anhang des Jahresberichts sowie der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung auf der Webseite des Fonds entnehmen.

Es konnten Derivate zu Investitions- und/​oder Absicherungszwecken eingesetzt werden. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.

Die Gesellschaft hat die Verwaltung des Fonds zum 28. März 2024 gekündigt, was dessen Auflösung zu diesem Zeitpunkt zur Folge hat.

Wichtige Kennzahlen
Private Banking Premium Chance Nachhaltigkeit

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 01.10.2023 – 28.03.2024 3 Jahre p.a. seit Auflegungp.a.
21,0% 5,3% 5,6%
ISIN DE000DK0LPD1

 

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
Private Banking Premium Chance Nachhaltigkeit

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 364,11
Zielfonds und Investmentvermögen 15,01
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 0,00
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 379,12
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien -43,66
Zielfonds und Investmentvermögen 0,00
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften -20,57
sonstigen Wertpapieren -0,90
Summe -65,13

Auflösung des Portfolios

Das Fondsmanagement behielt die Portfoliostruktur im Berichtszeitraum über weite Strecken bei. Der Fokus lag auf Direktanlagen in europäischen Einzeltiteln wie unter anderem ASML, SAP, Siemens, Schneider Electric und Allianz. Das Rentensegment umfasste zwei Rentenfonds mit Fokus auf Anleihen mit kurzen Laufzeiten. Vor dem Hintergrund der planmäßigen Liquidation wurden Ende März alle Wertpapiere veräußert.

Der Fonds Private Banking Premium Chance Nachhaltigkeit verzeichnete im Berichtszeitraum vom 1. Oktober bis zur Auflösung am 28. März 2024 eine Wertentwicklung von plus 20,2 Prozent.

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Marktpreisrisiken).

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere.

Aufgrund der Investitionen in fremde Währungen unterlag der Fonds Fremdwährungsrisiken.

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenständen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen. Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Zinsänderungsrisiken (Änderung des Marktzinsniveaus) und Adressenausfallrisiken.

Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Der Fonds verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum keinen besonderen operationellen Risiken.

 

 

Vermögensübersicht zum 28. März 2024.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 229.629,24 9.875,51
II. Verbindlichkeiten -227.304,00 -9.775,51
III. Fondsvermögen 2.325,24 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 229.629,24 9.875,51
II. Verbindlichkeiten -227.304,00 -9.775,51
III. Fondsvermögen 2.325,24 100,00

Vermögensaufstellung zum 28. März 2024.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 28.03.2024 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR    229.629,24 % 100,000 229.629,24 9.875,51
Summe Bankguthaben EUR 229.629,24 9.875,51
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR     229.629,24     9.875,51
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -227.304,00 -227.304,00 -9.775,51
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -227.304,00 -9.775,51
Fondsvermögen EUR 2.325,24 100,00
Umlaufende Anteile STK 20,000
Anteilwert EUR 116,26

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
EUR
NL0012969182 Adyen N.V. Aandelen op naam STK 0 2
DE0008404005 Allianz SE vink.Namens-Aktien STK 0 33
NL0010273215 ASML Holding N.V. Aandelen op naam STK 0 28
FR0000120628 AXA S.A. Actions au Porteur STK 0 161
ES0113211835 Banco Bilbao Vizcaya Argent. Acciones Nom. STK 0 478
ES0113900J37 Banco Santander S.A. Acciones Nom. STK 0 1.350
FR0000131104 BNP Paribas S.A. Actions Port. STK 0 93
DE0005810055 Deutsche Börse AG Namens-Aktien STK 0 18
DE0005552004 Deutsche Post AG Namens-Aktien STK 0 80
DE0005557508 Deutsche Telekom AG Namens-Aktien STK 0 270
IT0003128367 ENEL S.p.A. Azioni nom. STK 0 633
FR0000121667 EssilorLuxottica S.A. Actions Port. STK 0 24
ES0144580Y14 Iberdrola S.A. Acciones Port. STK 0 476
ES0148396007 Industria de Diseño Textil SA Acciones Port. STK 0 88
DE0006231004 Infineon Technologies AG Namens-Aktien STK 0 110
NL0011821202 ING Groep N.V. Aandelen op naam STK 0 307
IT0000072618 Intesa Sanpaolo S.p.A. Azioni nom. STK 0 1.280
DE0007100000 Mercedes-Benz Group AG Namens-Aktien STK 0 66
DE0008430026 Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.Namens-Aktien STK 0 11
NL0013654783 Prosus N.V. Reg.Shares STK 0 126
DE0007164600 SAP SE Inhaber-Aktien STK 0 86
FR0000121972 Schneider Electric SE Actions Port. STK 0 48
DE0007236101 Siemens AG Namens-Aktien STK 0 62
NL00150001Q9 Stellantis N.V Aandelen op naam STK 0 197
IT0005239360 UniCredit S.p.A. Azioni nom. STK 0 147
FR0000125486 VINCI S.A. Actions Port. STK 0 49
Nichtnotierte Wertpapiere
Andere Wertpapiere
EUR
ES06445809R9 Iberdrola S.A. Anrechte STK 476 476
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
IE00BYZTVV78 iShsII-EO C.Bd 0-3yr ESG U.ETF Reg.Shares ANT 0 7.000
IE00BD9MMF62 JPM ICAV-EO Ultra-Sh.Inc.U.ETF Reg.Shares Acc ANT 0 225
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 32,78 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 74.248 Euro.

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Berichtszeitraumes 193.454,43
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) -227.304,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -227.304,00
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 33.566,89
5 Ergebnis des Berichtszeitraumes 2.607,92
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -8.675,39
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 10.936,31
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes 2.325,24

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes Anteilwert
EUR EUR
30.09.2021 12.583.488,38 107,51
30.09.2022 7.256.587,22 96,13
30.09.2023 193.454,43 96,73
28.03.2024 2.325,24 116,26

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.10.2023 – 28.03.2024
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 3,30 0,17
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 7,90 0,40
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 24,98 1,25
davon Positive Einlagezinsen 24,98 1,25
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 3,98 0,20
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer -0,50 -0,03
davon inländische Körperschaftsteuer auf inländische Dividendenerträge -0,50 -0,03
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer -1,69 -0,08
davon aus Dividenden ausländischer Aussteller -0,57 -0,03
davon bei Auflösung des Sondervermögens ausgebuchte Quellensteuerforderungen -1,12 -0,06
10. Sonstige Erträge 0,00 0,00
Summe der Erträge 37,97 1,90
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00
2. Verwaltungsvergütung -3,31 -0,17
3. Verwahrstellenvergütung 0,00 0,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 0,00 0,00
5. Sonstige Aufwendungen -1,65 -0,08
davon Kostenpauschale -1,65 -0,08
Summe der Aufwendungen -4,96 -0,25
III. Ordentlicher Nettoertrag 33,01 1,65
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 379,12 18,96
2. Realisierte Verluste -65,13 -3,26
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 313,99 15,70
V. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 347,00 17,35
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -8.675,39 -433,77
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 10.936,31 546,82
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 2.260,92 113,05
VII. Ergebnis des Berichtszeitraumes 2.607,92 130,40

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr 290,18 14,51
2 Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 347,00 17,35
3 Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 0,00 0,00
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
Verteilung durch Anteilscheinrücknahme wegen Fondsauflösung 637,18 31,86
Umlaufende Anteile: Stück 20

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
01.10.2023 – 03.10.2023: 40% MSCI World NR in EUR, 30% STOXX® Europe 50 NR in EUR, 30% Zinsbenchmark mit tgl. EURIBOR 1M mit monatlichem Zinseszins (30/​360)
04.10.2023 – 28.03.2024: 70% STOXX® Europe 50 NR in EUR, 30% Zinsbenchmark mit tgl. EURIBOR 1M mit monatlichem Zinseszins (30/​360)

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,00%
größter potenzieller Risikobetrag 7,42%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 6,37%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
historische Simulation

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
100,57%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Umlaufende Anteile STK 20
Anteilwert EUR 116,26

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) *) 0,30%

*) diese Quote wurde aufgrund der Auflösung annualisiert.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Kostenpauschale von insgesamt 0,10% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,10% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,10% p.a. auf Dritte. Die Kostenpauschale deckt die in den Besonderen Anlagebedingungen und im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen und Kosten ab, die dem Sondervermögen nicht separat belastet werden. Die Verwaltungsvergütung ist nicht Bestandteil der Kostenpauschale und wird dem Sondervermögen gesondert belastet.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

iShsII-EO C.Bd 0-3yr ESG U.ETF Reg.Shares 0,12
JPM ICAV-EO Ultra-Sh.Inc.U.ETF Reg.Shares Acc 0,08

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
Kostenpauschale EUR 1,65
Transaktionskosten im Berichtszeitraum gesamt EUR 2.691,58

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeitenden und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 10 KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeitenden werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeitenden erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitenden
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitenden (zusammen als „risikorelevante Mitarbeitende“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeitenden ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitenden unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeitende, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2023 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2023 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitendenvergütung EUR 13.917.185,09
davon feste Vergütung EUR 11.510.831,50
davon variable Vergütung EUR 2.406.353,59
Zahl der Mitarbeitenden der KVG 131

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitendengruppen** EUR 1.232.270,86
Geschäftsführer EUR 910.061,19
weitere Risk Taker EUR 322.209,67
Mitarbeitende mit Kontrollfunktionen EUR 0,00
Mitarbeitende in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker EUR 0,00

* Mitarbeitendenwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeitende in Kontrollfunktionen: Mitarbeitende in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden und nicht Geschäftsführer sind. Mitarbeitende in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker: Mitarbeitende, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker sind und sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Berichtszeitraum verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Auflösungsberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

 

Frankfurt am Main, den 11. Juni 2024

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Auflösungsbericht des Sondervermögens Private Banking Premium Chance Nachhaltigkeit – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 28. März 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 28. März 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 28. März 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Auflösungsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Auflösungsberichts in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die allgemeinen Angaben zum Management und zur Verwaltung des Sondervermögens.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Auflösungsbericht des Sondervermögens Private Banking Premium Chance Nachhaltigkeit unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Auflösungsbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Auflösungsberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Auflösungsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Auflösungsbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Auflösungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Auflösungsbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar-stellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Auflösungsberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Auflösungsberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Auflösungsberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Auflösungsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Auflösungsbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutender Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

 

Frankfurt am Main, den 13. Juni 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Andreas Koch
Wirtschaftsprüfer
Mathias Bunge
Wirtschaftsprüfer
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