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Amtsgericht Mühlhausen

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qimono (CC0), Pixabay

Amtsgericht Mühlhausen

Gs 841/​24 , 171 Js 52021/​22

Gemäß § 443 Abs. 1 StPO wird Folgendes angeordnet:

a)

Das in der Bundesrepublik Deutschland befindliche Vermögen des Beschuldigten

Steffen Carsten Schütz,

geboren am 13.11.1970 in Mühlhausen, Familienstand: verheiratet, Staatsangehörigkeit: deutsch, wohnhaft bzw. gemeldet: Im Flarchen 61, 99974 Mühlhausen, OT Görmar,

– Betroffener einer Vermögensbeschlagnahme –

wird mit Beschlag belegt.

b)

Die Beschlagnahme umfaßt auch das Vermögen, das dem Beschuldigten später zufällt.

 

 

Hinweis:

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