Amtsgericht Mühlhausen
Gs 841/24 , 171 Js 52021/22
Gemäß § 443 Abs. 1 StPO wird Folgendes angeordnet:
a) |
Das in der Bundesrepublik Deutschland befindliche Vermögen des Beschuldigten Steffen Carsten Schütz, geboren am 13.11.1970 in Mühlhausen, Familienstand: verheiratet, Staatsangehörigkeit: deutsch, wohnhaft bzw. gemeldet: Im Flarchen 61, 99974 Mühlhausen, OT Görmar, – Betroffener einer Vermögensbeschlagnahme – wird mit Beschlag belegt. |
b) |
Die Beschlagnahme umfaßt auch das Vermögen, das dem Beschuldigten später zufällt. |
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