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Kein Anspruch auf Bezahlung und Urlaub bei Verstoß gegen Corona-Impfpflicht: Bundesarbeitsgericht entscheidet
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Kein Anspruch auf Bezahlung und Urlaub bei Verstoß gegen Corona-Impfpflicht: Bundesarbeitsgericht entscheidet

Frank_Reppold (CC0), Pixabay

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Bezahlung und Urlaub, wenn sie gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht während der Corona-Pandemie verstoßen haben. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, nachdem sie von einem Seniorenheim-Betreiber im Jahr 2022 aufgrund fehlenden Impfschutzes über mehrere Monate ohne Bezahlung freigestellt worden war. Das Gericht entschied, dass ihr weder Gehaltsnachzahlungen noch die Wiederherstellung der gestrichenen Urlaubstage zustehen.

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen während der Pandemie. Das Gericht betonte, dass die Einrichtungsleiter das Recht haben, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Bewohner und Mitarbeiter zu schützen. Verstöße gegen die Impfpflicht können daher legitime Gründe für Freistellungen ohne Lohnfortzahlung sein.

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für ähnliche Fälle, da es die Rechtsposition der Arbeitgeber in Bezug auf die Durchsetzung von Impfpflichten stärkt und die Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Einhaltung der gesundheitlichen Vorschriften unterstreicht.

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