Staatsanwaltschaft Duisburg
381 Js 2126/20
Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt unter dem Aktenzeichen 381 Js 2126/20 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Blenda Czory, die durch Urteil des Amtsgerichts Duisburg (203 Ds 227/21) vom 25.10.2023 wegen Betruges in 25 Fällen verurteilt wurde.
Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen sind den Geschädigten aus der von der Verurteilten begangenen Straftaten Ansprüche auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.
Um der Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Amtsgericht Duisburg die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 2.350,00 EUR angeordnet.
Die Entscheidung ist rechtskräftig seit dem 11.11.2023.
Gemäß § 459 i Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit § 111 l Absatz 4 Strafprozessordnung (StPO) erfolgt hiermit die Benachrichtigung über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung.
Den hier zugrundeliegenden Taten lagen folgende Sachverhalte zu Grunde:
Die Verurteilte bot in der Zeit vom 09.10.2020 bis zum 08.12.2020 in Duisburg und andernorts über verschiedene
Internet-Verkaufsportale Waren zum Kauf an. Im Vertrauen auf die Lieferfähigkeit und Lieferwilligkeit der Angeschuldigten gingen Interessenten auf ihre Angebote ein und zahlten den ausgehandelten Kaufpreis auf das von der Angeschuldigten angegebene Konto. Wie von Anfang an geplant, lieferte die Angeschuldigte die gekauften Artikel in der Folgezeit dann jedoch nicht.
Im Einzelnen handelte es sich um folgende Taten.
Lfd. Nr. | Kaufgegenstand | Internet-Portal | Kaufdatum | Kaufpreis incl. Versandkosten | Zahldatum |
1. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 09.10.2020 | 80 | 09.10.2020 |
2. | Wellensteyn Winterjacke | Facebook Marketplace | 12.10.2020 | 110 | 12.10.2020 |
3. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 12.10.2020 | 110 | 13.10.2020 |
4. | Jacke | Facebook Maketplace | 14.10.2020 | 50 | 14.10.2020 |
5. | Wellensteyn Jacke XXXL | Facebook Kleinanzeigen | 15.10.2020 | 95 | 16.10.2020 |
6. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 16.10.2020 | 85 | 17.10.2020 |
7. | iPhone 7, 64 GB | eBay Kleinanzeigen | 22.10.2020 | 65 | 22.10.2020 |
8. | Wellensteyn Jacke | eBay Kleinanzeigen | 25.10.2020 | 110 | 25.10.2020 |
9. | 2 Wellensteyn Jacken | eBay Kleinanzeigen | 30.10.2020 | 200 | 30.10.2020 |
10. | Wellensteyn Jacke | eBay Kleinanzeigen | 02.11.2020 | 110 | 02.11.2020 |
11. | Jacke Größe M | eBay Kleinanzeigen | 09.11.2020 | 100 | 09.11.2020 |
12. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 26.11.2020 | 100 | 26.11.2020 |
13. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 26.11.2020 | 110 | 26.11.2020 |
14. | Jacke | Facebook Marketplace | 27.11.2020 | 60 | 27.11.2020 |
15. | 2 Wellensteyn Jacken | Facebook Marketplace | 28.11.2020 | 100 | 28.11.2020 |
16. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 29.11.2020 | 80 | 29.11.2020 |
17. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 30.11.2020 | 90 | 30.11.2020 |
18. | 2 Jacken (D/H) | Weseler Kleinanzeigen | 30.11.2020 | 155 | 30.11.2020 |
19. | Jacke | Facebook Marketplace | 30.11.2020 | 50 | 30.11.2020 |
20. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 06.12.2020 | 60 | 07.12.2020 |
21. | 2 gebrauchte Wellensteyn Jacken | Facebook Marketplace | 06.12.2020 | 120 | 06.12.2020 |
22. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 06.12.2020 | 60 | 06.12.2020 |
23. | 2 Jacken | Facebook Marketplace | 07.12.2020 | 110 | 07.12.2020 |
24. | Wellensteyn Jacke „Schneezauber“ | Facebook Marketplace | 08.12.2020 | 80 | 10.12.2020 |
25. | Wellensteyn Jacke | Facebook Marketplace | 08.12.2020 | 60 | 08.12.2020 |
Die Verurteilte war von Anfang an nicht willens, die angebotene Ware zu übersenden, sondern handelte in der Absicht, sich eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und Erheblichkeit zu verschaffen.
Der Verletzte kann gemäß § 459k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Erhalt dieses Schreibens den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses in einem einfachen und kostenlosen Verfahren gemäß § 459k Abs. 2 StPO geltend machen, indem sie ihn bei der Staatsanwaltschaft lediglich anmeldet. Die Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn die Verletzte bereits eine Mitteilung gemäß § 111l StPO erhalten und Ansprüche angemeldet hat.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen allein nach Vorlage eines vollstreckbaren zivilrechtlichen Vollstreckungstitels, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich oder wenn die Verletzte die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45 StPO i. V. m. § 459k Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigen kann.
Die Staatsanwaltschaft prüft nach Ablauf der vorbezeichneten Frist, ob die gesicherten Vermögenswerte ausreichen, um die nunmehr geltend gemachten Ansprüche der Verletzten zu befriedigen. Aus der Prüfung können sich folgende Konstellationen ergeben:
a)
Sofern die gesicherte Vermögensmasse ausreicht, wird diese an den/die Verletzten ausgekehrt.
b)
Sofern die gesicherte Vermögensmasse nicht ausreicht, um alle angemeldeten Ansprüche der Verletzten zu befriedigen, ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen. Den Gläubigern wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens besonders zugestellt. In diesem Fall muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.
c)
Wird ein Insolvenzverfahren, obwohl nicht genügend Masse zur Befriedigung der Verletzten zur Verfügung steht (sog. Mangelfall), nicht durchgeführt, bleibt die Staatsanwaltschaft gemäß § 459m Abs. 1 Satz 4 StPO für die Verteilung der Masse zuständig. Der Verletzte kann Leistungen aus der Vermögensmasse in diesem Fall nur gegen Vorlage eines Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, z. B. Urteil, Vergleich oder notarielles Schuldanerkenntnis, erhalten. Bei Anwendung des Verfahrens gemäß § 459m StPO gilt allerdings eine Ausschlussfrist von zwei Jahren. Legen mehrere Geschädigte entsprechende Titel vor, so entscheidet der Eingang des zivilrechtlichen Titels bei der Staatsanwaltschaft über die Reihenfolge der Verteilung. Rangwahrend sind auch vorläufig vollstreckbare Titel.
Bitte teilen Sie alsbald mit, wenn Sie Ansprüche auf Auskehrung des Verwertungserlöses geltend machen wollen.
Sie können jedoch nur Ansprüche geltend machen, soweit diese mit einem aus der Tat erlangten Vorteil korrespondieren. Nicht hierunter fallen daher grundsätzlich bloße Beschädigungen Ihres Eigentums, Schmerzensgeld- oder Zinsansprüche bzw. Kosten der Rechtsverfolgung.
Da nicht abzusehen ist, ob im Falle des Vorliegens eines Mangelfalls ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, bleibt es Ihnen überlassen, Ihre Ansprüche unter Abschätzung der jeweiligen Risiken selbständig gegenüber dem Schuldner geltend zu machen. Eine dahingehende Rechtsberatung vermag jedoch weder die Staatsanwaltschaft noch das mit der Sache befasste Strafgericht zu erteilen. Bitte nehmen Sie daher von Anfragen Abstand. Es obliegt Ihrem Ermessen, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen und bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht zu beantragen.
Solange die Staatsanwaltschaft Gegenstände im Wege der Arrestvollziehung gepfändet hat, sind Zwangsvollstreckungen in diese Gegenstände unzulässig (§ 111h Abs. 2 Satz 1 StPO).
Sofern Ihr Anspruch zwischenzeitlich auf einen Rechtsnachfolger übergegangen sein sollte, gelten die vorbezeichneten Ausführungen für diesen.
Diese Veröffentlichung erfolgt gemäß § 459 i Absatz 1 und Absatz 2 in Verbindung mit § 111 l Absatz 4 Strafprozessordnung (StPO).
Staatsanwaltschaft Duisburg
Rechtspflegerin
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