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Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht Ampega Faktor StrategiePlus;Ampega Faktor StrategiePlus DE000A12BRS4; DE000A12BRT2
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Ampega Investment GmbH Köln – Jahresbericht Ampega Faktor StrategiePlus;Ampega Faktor StrategiePlus DE000A12BRS4; DE000A12BRT2

flutie8211 (CC0), Pixabay

Ampega Investment GmbH

Köln

Jahresbericht Ampega Faktor StrategiePlus

für den Berichtszeitraum vom 01.10.2023 bis 22.02.2024

ISIN DE000A12BRS4 – Anteilklasse I (a)

ISIN DE000A12BRT2 – Anteilklasse P (a)

Tätigkeitsbericht

Anlageziel

Der Ampega Faktor StrategiePlus verfolgte bis zur Verschmelzung eine Aktienstrategie, in der ein faktorbasiertes Aktienportfolio allokiert und das Marktrisiko gleichzeitig möglichst abgesichert wurde. Der Fonds bot eine Chance auf eine positive Faktorprämie aus dem Stilsegment Volatilität. Das Sondervermögen investierte überwiegend in eine Kombination aus Aktien und marktgegenläufigen Aktienindex-Futures. Der Ampega Faktor StrategiePlus investierte dabei branchenübergreifend. Bis zu 100 % des Fondsvermögens konnte in Wertpapiere investiert werden.

Anlagestrategie und Anlageergebnis

Der Fonds wurde aktiv gemanagt und orientierte sich nicht an einer Benchmark.

Die Informationen zum Umgang mit ökologischen und sozialen Merkmalen sind im Anhang enthalten.

Der Ampega Faktor StrategiePlus investierte im Berichtszeitraum in Aktien der Eurozone mit den Faktorausprägungen niedrige historische Volatilität (120-Tage und 3-Jahre), hohem Momentum (Kurs und Gewinn) und Value (hohe Dividendenrendite, niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis und niedriges Kurs-Buchwert-Verhältnis).

Die Titelselektion für den Ampega Faktor StrategiePlus erfolgte nach quantitativen Kriterien. Wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in den Fonds war, dass die historische Volatilität eines Titels in die unterste Volatilitäts-Gruppe fiel. Bei Zutreffen dieser Bedingung wurde der Titel im zweiten Schritt zusätzlich anhand der Faktoren Momentum und Value bewertet. Eine Überprüfung dieser Rankings erfolgte quartalsweise. Zusätzlich wurde ein Titel ausgetauscht, sobald dieser innerhalb eines Monats idiosynkratisch bedingt starke Verluste aufwies. Die besten Titel im Gesamtranking (mindestens 60 Titel), die die quantitativen Kriterien erfüllten, wurdenin den Fonds aufgenommen. Zur Absicherung des Marktrisikos wurde dauerhaft in Aktienindex-Futures investiert.

Die Wertentwicklung des Ampega Faktor StrategiePlus lag innerhalb des Berichtszeitraums bei 2,21 % in der Anteilklasse I (a) und bei 1,98 % in der Anteilklasse P (a). Die Volatilität betrug 2,64 % in der Anteilklasse I (a) und 2,63 % in der Anteilklasse P (a).

Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum

Marktpreisrisiken

Aktienrisiken

Durch die Investition in Aktien und Aktienindex-Futures war das Sondervermögen sowohl allgemeinen als auch spezifischen Aktienrisiken ausgesetzt. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Das Sondervermögen war entsprechend seinem Anlageziel breit diversifiziert in Aktien von unterschiedlichen Unternehmen aus verschiedenen Sektoren und Regionen investiert. Damit war der Ampega Faktor StrategiePlus den allgemeinen Risiken der Aktienmärkte der jeweiligen Regionen und Sektoren sowie spezifischen Einzelwertrisiken ausgesetzt. Die Begrenzung der spezifischen Aktienrisiken erfolgte durch Diversifikation in eine Vielzahl von Einzelaktien. Die Steuerung der allgemeinen Marktrisiken erfolgte durch einen regelgebundenen Algorithmus. Hierbei wurde durch das Portfoliomanagement stetig die Schwankung des Aktienportfolios zum Markt (Beta) gemessen. Durch den Verkauf von Aktienindex-Futures sollte das gemessene, systematische Risiko (Marktrisiko) weitestgehend eliminiert werden.

Währungsrisiken

Der Ampega Faktor StrategiePlus investierte ausschließlich in Titel, die in Euro denominiert sind und war somit keinen nennenswerten Währungsrisiken ausgesetzt.

Zinsänderungsrisiken

Als Aktienfonds war das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Anleihen investiert und somit keinen nennenswerten Zinsänderungsrisiken ausgesetzt.

Adressenausfallrisiken

Adressenausfallrisiken entstehen aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungsleistungen der Einzelinvestments in Renten. Bei Aktienfonds spielen diese eine untergeordnete Rolle.Zusätzliche Adressenausfallrisiken entstehen durch die Anlage liquider Mittel bei Banken.

Liquiditätsrisiken

Das Sondervermögen ist zum Berichtsstichtag breit gestreut und mehrheitlich in Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert, die im Regelfall in großen Volumina an den internationalen Börsen gehandelt werden. Daher ist davon auszugehen, dass bei Liquiditätsbedarf ausreichend Vermögenswerte zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können.

Operationelle Risiken

Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden.

Nachhaltigkeitsrisiken

Für die Gesellschaft ist eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen ein wesentlicher Teil der strategischen Ausrichtung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Investitionsempfänger haben kann. Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich grundsätzlich auf alle bestehenden Risikoarten und somit auf die Renditeerwartungen einer Investition aus.

Die Gesellschaft hat einen grundsätzlichen Filterkatalog entwickelt, welcher auf alle getätigten Investitionen angewendet wird und der damit auch negative Wertentwicklungen, die auf Nachhaltigkeitsrisiken zurückzuführen sind, mindern soll. Dieser beinhaltet den Ausschluss kontroverser Waffenhersteller und die Berücksichtigung der UN Global Compact Kriterien. Durch diesen Filterkatalog wurden Titel im Rahmen der Investitionsentscheidung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und damit in der Allokationsentscheidung berücksichtigt.

Risiken infolge exogener Faktoren

Für das kommende Geschäftsjahr sind Belastungen durch volatile Marktverhältnisse und exogene Faktoren (z. B. Russland/​Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Inflation, Zinsanstieg, Energieverteuerung und -verknappung, Lieferkettenprobleme, geopolitische Unsicherheit) und damit Auswirkungen unterschiedlicher Intensität auf die Wertentwicklung des Fonds nicht auszuschließen.

Ergänzende Angaben nach ARUGII

Der Fonds strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung einer mittelfristig positiven absoluten Wertentwicklung an.

Der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Ermessen aktiv über die Auswahl der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung von Analysen und Bewertungen von Unternehmen sowie volkswirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Es zielt darauf ab, eine positive Wertentwicklung zu erzielen.

Aus den für das Sondervermögen erworbenen Aktien erwachsen Abstimmungsrechte in den Hauptversammlungen der Portfoliogesellschaften (Emittenten) und teilweise andere Mitwirkungsrechte. Die Engagement Policy der Ampega Investment GmbH enthält allgemeine Informationen über die verantwortungsvolle Ausübung dieser Rechte, auch zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften.

Liegen der Ampega Investment GmbH keine unternehmensspezifischen Informationen vor, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung notwendig machen, so nimmt die Ampega Investment GmbH in aller Regel Abstand von der persönlichen Teilnahme durch Vertretungsberechtigte. Die Ampega Investment GmbH hat den externen Dienstleister ISS ESG mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Sustainability International Proxy Voting Guidelines” beauftragt, an welchen sich die Ampega Investment GmbH grundsätzlich orientiert.

Vorschläge für das Abstimmungsverhalten auf Basis der Analysen werden in angemessenem Umfang überprüft, insbesondere ob im konkreten Fall für die Hauptversammlung ergänzende oder von der Stimmrechtspolitik der Ampega Investment GmbH abweichende Vorgaben erteilt werden sollten. Soweit dies in Ergänzung oder Abweichung von der Stimmrechtspolitik notwendig ist, erteilt die Ampega Investment GmbH konkrete Weisungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten.

Um das Risiko des Entstehens von Interessenkonflikten zu reduzieren und gleichzeitig ihrer treuhänderischen Vermögensverwaltung neutral nachkommen zu können, unterhält die Ampega Investment GmbH in aller Regel keine Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Gesellschaften. Unabhängig davon hat die Ampega Investment GmbH etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung sowie zum Umgang mit Interessenskonflikten eingerichtet. Alle potenziellen und tatsächlichen Interessenskonflikte sind in einem Register erfasst und werden kontinuierlich überprüft. Teil der Überprüfung ist dabei auch die Einschätzung hinsichtlich der Angemessenheit der eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung von negativen Auswirkungen aus den identifizierten Interessenkonflikten.

Insbesondere die Struktur des Vergütungssystems und die damit verbundenen variablen Bestandteile sind langfristig orientiert und stärken so eine dauerhafte und langfristig erfolgreiche Anlagestrategie im Sinne der Investoren.

Für Fonds- und Vermögensverwaltung in Aktien erfolgt die Vergütung der Ampega Investment GmbH nicht performanceabhängig, sondern aufwandsbezogen und marktgerecht in Basispunkten vom jeweils verwalteten Vermögen.

Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses

Gewinne wurden im Wesentlichen bei Geschäften mit Aktien realisiert. Die realisierten Verluste wurden im Wesentlichen bei Geschäften mit Aktien und Finanzterminkontrakten erzielt.

Struktur des Sondervermögens

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Zum 22. Februar 2024 wurde der Fonds auf den Ampega DividendePlus Aktienfonds übertragen.

Vermögensübersicht zum 22.02.2024

Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Aktien 21.574.736,67 82,09
Deutschland 6.018.332,04 22,90
Finnland 264.580,47 1,01
Frankreich 9.266.545,00 35,26
Großbritannien 882.526,83 3,36
Italien 1.377.144,23 5,24
Niederlande 3.002.132,20 11,42
Spanien 763.475,90 2,90
Bankguthaben 4.692.159,94 17,85
Sonstige Vermögensgegenstände 33.715,57 0,13
Verbindlichkeiten -18.160,71 -0,07
Fondsvermögen 26.282.451,47 100,00 1)

Vermögensaufstellung zum 22.02.2024

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand 22.02.2024 Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
1) Noch nicht abgeführte Verwaltungsvergütung, Prüfungsgebühren und Verwahrstellenvergütung
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensgegenstände
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 21.574.736,67 82,09
Aktien EUR 21.574.736,67 82,09
Deutschland EUR 6.018.332,04 22,90
Allianz SE DE0008404005 STK 2.000 0 1.400 EUR 250,7000 501.400,00 1,91
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft St. DE0005190003 STK 4.803 0 0 EUR 104,3000 500.952,90 1,91
Deutsche Börse AG DE0005810055 STK 2.690 0 0 EUR 186,4500 501.550,50 1,91
Deutsche Post AG DE0005552004 STK 11.753 0 0 EUR 43,1000 506.554,30 1,93
Deutsche Telekom AG DE0005557508 STK 30.000 0 5.000 EUR 22,2100 666.300,00 2,54
E.ON SE DE000ENAG999 STK 21.973 0 0 EUR 11,9800 263.236,54 1,00
Henkel AG & Co. KGaA Vz. DE0006048432 STK 3.650 0 0 EUR 71,2600 260.099,00 0,99
Mercedes-Benz Gruppe AG DE0007100000 STK 9.000 0 0 EUR 68,0700 612.630,00 2,33
Merck KGaA DE0006599905 STK 1.533 0 0 EUR 153,6000 235.468,80 0,90
Münchener Rückvers. AG DE0008430026 STK 1.400 0 0 EUR 413,1000 578.340,00 2,20
SAP SE DE0007164600 STK 7.000 0 1.000 EUR 162,2800 1.135.960,00 4,32
Siemens Healthineers AG DE000SHL1006 STK 4.800 0 0 EUR 53,3000 255.840,00 0,97
Finnland EUR 264.580,47 1,01
Kone Oyj FI0009013403 STK 5.621 0 0 EUR 47,0700 264.580,47 1,01
Frankreich EUR 9.266.545,00 35,26
AXA SA FR0000120628 STK 18.000 0 0 EUR 31,1750 561.150,00 2,14
Air Liquide SA FR0000120073 STK 4.400 0 0 EUR 185,4000 815.760,00 3,10
Bureau Veritas SA FR0006174348 STK 10.220 0 0 EUR 25,1400 256.930,80 0,98
Cap Gemini SA FR0000125338 STK 1.750 0 0 EUR 217,7000 380.975,00 1,45
Danone SA FR0000120644 STK 8.176 0 0 EUR 61,7000 504.459,20 1,92
Essilor International SA FR0000121667 STK 2.800 0 600 EUR 189,4400 530.432,00 2,02
LVMH Moet Hennessy Louis Vuitton SE FR0000121014 STK 1.750 0 192 EUR 821,6000 1.437.800,00 5,47
Legrand SA FR0010307819 STK 3.360 0 0 EUR 89,4800 300.652,80 1,14
Michelin SA FR001400AJ45 STK 9.800 0 0 EUR 33,6900 330.162,00 1,26
Orange SA FR0000133308 STK 23.700 0 0 EUR 10,8460 257.050,20 0,98
Oreal (L‘) SA FR0000120321 STK 1.200 0 950 EUR 444,5500 533.460,00 2,03
Pernod Ricard SA FR0000120693 STK 2.555 0 0 EUR 158,2500 404.328,75 1,54
Publicis Groupe SA FR0000130577 STK 3.650 0 0 EUR 97,5600 356.094,00 1,35
Sanofi SA FR0000120578 STK 9.000 0 0 EUR 87,3700 786.330,00 2,99
Schneider Electric SE FR0000121972 STK 4.700 0 0 EUR 202,5000 951.750,00 3,62
Vinci SA FR0000125486 STK 5.200 0 1.000 EUR 115,1400 598.728,00 2,28
Vivendi SA FR0000127771 STK 25.550 0 0 EUR 10,1950 260.482,25 0,99
Großbritannien EUR 882.526,83 3,36
Coca-Cola Europacific Partners PLC GB00BDCPN049 STK 4.579 0 0 EUR 63,0000 288.477,00 1,10
Relx PLC GB00B2B0DG97 STK 8.891 0 0 EUR 40,1300 356.795,83 1,36
Unilever PLC GB00B10RZP78 STK 5.008 0 0 EUR 47,3750 237.254,00 0,90
Italien EUR 1.377.144,23 5,24
Assicurazioni Generali SpA IT0000062072 STK 13.797 0 0 EUR 21,1900 292.358,43 1,11
Enel SpA IT0003128367 STK 80.000 0 0 EUR 5,9570 476.560,00 1,81
Recordati SpA IT0003828271 STK 6.500 0 0 EUR 52,0800 338.520,00 1,29
Terna SpA IT0003242622 STK 35.770 0 0 EUR 7,5400 269.705,80 1,03
Niederlande EUR 3.002.132,20 11,42
ASML Holding NV NL0010273215 STK 2.200 0 825 EUR 834,0000 1.834.800,00 6,98
Heineken NV NL0000009165 STK 2.222 0 0 EUR 88,2400 196.069,28 0,75
Koninklijke Ahold Delhaize NV NL0011794037 STK 14.308 0 0 EUR 27,6650 395.830,82 1,51
Koninklijke KPN NV NL0000009082 STK 80.300 0 0 EUR 3,3570 269.567,10 1,03
Wolters Kluwer NV NL0000395903 STK 2.100 0 0 EUR 145,6500 305.865,00 1,16
Spanien EUR 763.475,90 2,90
Iberdrola SA ES0144580Y14 STK 50.862 862 12.605 EUR 10,9350 556.175,97 2,12
Red Electrica Corporacion SA ES0173093024 STK 13.797 0 0 EUR 15,0250 207.299,93 0,79
Summe Wertpapiervermögen 21.574.736,67 82,09
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 4.692.159,94 17,85
Bankguthaben EUR 4.692.159,94 17,85
EUR – Guthaben bei EUR 4.692.159,94 17,85
Verwahrstelle EUR 4.692.159,94 4.692.159,94 17,85
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 33.715,57 0,13
Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR 33.715,57 0,13
Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR -18.160,71 -0,07
Fondsvermögen EUR 26.282.451,47 100,00 2)
Anteilwert Klasse I (a) EUR 96,62
Anteilwert Klasse P (a) EUR 93,42
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 3.565,511
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 277.646,541
Fondsvermögen Anteilklasse I (a) EUR 344.513,26
Fondsvermögen Anteilklasse P (a) EUR 25.937.938,21
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 82,09
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Alle Vermögenswerte per 21.02.2024 oder letztbekannte

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Belgien
Groupe Bruxelles Lambert SA BE0003797140 STK 0 3.168
KBC Groep NV BE0003565737 STK 0 4.088
UCB SA BE0003739530 STK 0 3.360
Deutschland
BASF SE DE000BASF111 STK 0 10.731
Bayer AG DE000BAY0017 STK 0 10.900
Fresenius SE & Co KGaA St. DE0005785604 STK 0 9.709
Finnland
Mandatum Holding Oy FI4000552526 STK 5.076 5.076
Nokia Corp. FI0009000681 STK 0 112.000
Nordea Bank Holding ABP FI4000297767 STK 0 50.000
Sampo Oyj FI0009003305 STK 0 5.076
UPM-Kymmene Corp. FI0009005987 STK 0 8.400
Frankreich
Eiffage SA FR0000130452 STK 0 2.409
Gecina SA REIT FR0010040865 STK 0 2.800
Kering SA FR0000121485 STK 0 894
Veolia Environnement SA FR0000124141 STK 0 8.176
Niederlande
NN Group NV NL0010773842 STK 0 6.643
Spanien
Iberdrola Inh. -Anr- ES06445809R9 STK 50.000 50.000
Iberdrola Inh. 01/​24 -,75 ES0144583293 STK 862 862
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
Finnland
Sampo Oyj A FI4000552500 STK 5.076 5.076
Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Derivate
(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Verkaufte Kontrakte EUR 19.756
(Basiswert(e): Euro Stoxx 50)

Überblick über die Anteilklassen

Stand 22.02.2024
I (a) P (a)
Anteilscheinklassenwährung EUR EUR
Ertragsverwendung ausschüttend ausschüttend
Ausgabeaufschlag (v.H.) 3
Mindestanlage (Anteilscheinklassenwährung) 100.000

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 22.02.2024
Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 1.569,27
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 257,24
3. Abzug ausländischer Quellensteuer -489,41
Summe der Erträge 1.337,10
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -407,47
2. Verwahrstellenvergütung -64,67
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -126,80
4. Sonstige Aufwendungen -63,48
davon Depotgebühren -33,63
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -29,85
Summe der Aufwendungen -662,42
III. Ordentlicher Nettoertrag 674,68
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 16.123,78
2. Realisierte Verluste -39.725,83
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -23.602,05
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -22.927,37
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 17.136,74
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 13.268,19
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 30.404,93
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 7.477,56
für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 22.02.2024
Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 118.185,81
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 19.373,29
3. Abzug ausländischer Quellensteuer -36.864,64
Summe der Erträge 100.694,46
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -92.073,12
2. Verwahrstellenvergütung -4.869,69
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -9.651,83
4. Sonstige Aufwendungen -4.782,18
davon Depotgebühren -2.533,68
davon Negativzinsen Liquiditätsanlagen -0,35
davon Kosten Quellensteuerdienstleistungen -2.248,15
Summe der Aufwendungen -111.376,82
III. Ordentlicher Nettoertrag -10.682,36
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 1.214.544,10
2. Realisierte Verluste -2.992.736,93
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -1.778.192,83
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.788.875,19
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 1.291.167,98
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 999.691,90
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.290.859,88
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 501.984,69

Entwicklung des Sondervermögens

für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 22.02.2024
Anteilklasse I (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 338.818,55
1. Ausschüttung für das Vorjahr -1.782,76
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -0,09
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -0,09
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 0,00
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 7.477,56
davon nicht realisierte Gewinne 17.136,74
davon nicht realisierte Verluste 13.268,19
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 344.513,26
für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 22.02.2024
Anteilklasse P (a) EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 25.516.425,03
1. Ausschüttung für das Vorjahr -83.286,49
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 2.755,39
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 3.775,63
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -1.020,24
4. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich 59,59
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 501.984,69
davon nicht realisierte Gewinne 1.291.167,98
davon nicht realisierte Verluste 999.691,90
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 25.937.938,21

Verwendung der Erträge

Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse I (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 50.822,77 14,2539933
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -22.927,37 -6,4303181
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 27.895,40 7,8236752
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,0000000
(auf einen Anteilumlauf von 3.565,511 Stück)
Berechnung der Ausschüttung
Anteilklasse P (a) insgesamt je Anteil
EUR EUR
I. Für Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 3.827.876,16 13,7868678
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.788.875,19 -6,4429947
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,0000000
II. Nicht für Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,0000000
2. Vortrag auf neue Rechnung 2.039.000,97 7,3438731
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,0000000
(auf einen Anteilumlauf von 277.646,541 Stück)

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Anteilklasse I (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
22.02.2024 344.513,26 96,62
30.09.2023 338.818,55 95,03
30.09.2022 27.595.549,09 96,58
30.09.2021 30.562.580,43 100,82
Anteilklasse P (a) Fondsvermögen Anteilwert
Geschäftsjahr EUR EUR
22.02.2024 25.937.938,21 93,42
30.09.2023 25.516.425,03 91,91
30.09.2022 26.707.244,31 93,77
30.09.2021 27.981.467,06 98,29

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivatenverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Vertragspartner der Derivate-Geschäfte keine

Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten

davon:
Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 82,09
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß § 37 Absatz 4 DerivateVO

Kleinster potenzieller Risikobetrag 1,25 %
Größter potenzieller Risikobetrag 4,56 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,70 %

Risikomodell, das gemäß § 10 DerivateVO verwendet wurde

Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation

Parameter, die gemäß § 11 DerivateVO verwendet wurden

Konfidenzniveau 99,00 %
Unterstellte Haltedauer 10 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 504 Tagesrenditen
Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor
(entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr)
0,993

Zusammensetzung des Vergleichvermögens gemäß § 37 Absatz 5 DerivateVO

Euro Stoxx 50 50 %
iBoxx Euro Coll. Cov. 1-3 Y 50 %

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage

Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II VO Nr. 231/​2013. 169,65 %

Sonstige Angaben

Anteilwert Klasse I (a) EUR 96,62
Anteilwert Klasse P (a) EUR 93,42
Umlaufende Anteile Klasse I (a) STK 3.565,511
Umlaufende Anteile Klasse P (a) STK 277.646,541

Zusätzliche Angaben nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV – Angaben zum Bewertungsverfahren

Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt.

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages.

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung.

Das bisherige Vorgehen bei der Bewertung der Assets des Sondervermögens findet auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen durch Covid-19 Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen in diesem Zusammenhang waren bisher nicht notwendig.

Zum Stichtag 22. Februar 2024 erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt:
Anteilklasse I (a) 0,44 %
Anteilklasse P (a) 1,05 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der über WM-Datenservice bzw. Basisinformationsblatt veröffentlichten TER oder Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt:
Anteilklasse I (a) 0 %
Anteilklasse P (a) 0 %

Dieser Anteil berücksichtigt die vom Sondervermögen im Geschäftsjahr angefallene Performance-Fee im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens sowie die Performance-Fee der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 22. Februar 2024 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen Ampega Faktor StrategiePlus keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: 8.940,10 EUR.

Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten.

Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) TEUR 11.066
davon feste Vergütung TEUR 8.502
davon variable Vergütung TEUR 2.564
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen TEUR n.a.
Zahl der Mitarbeiter der KVG (ohne Risikoträger anderer Gesellschaften des Talanx-Konzerns) 80
Höhe des gezahlten Carried Interest TEUR n.a.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütungen an Risikoträger TEUR 4.525
davon Geschäftsleiter TEUR 1.461
davon andere Führungskräfte TEUR 2.589
davon andere Risikoträger TEUR n.a.
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen TEUR 475
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe TEUR n.a.

Die Angaben zu den Vergütungen sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres 2023 ermittelt. Die Vergütung, die Risikoträger im Jahr von den anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen.

Gem. § 37 KAGB ist die Ampega Investment GmbH (nachfolgend Ampega) verpflichtet, ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vergütungssystem einzurichten. Aufgrund dessen hat die Gesellschaft eine Vergütungsrichtlinie implementiert, die den verbindlichen Rahmen für die Vergütungspolitik und -praxis bildet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar und diesem förderlich ist.

Die Vergütungspolitik orientiert sich an der Größe der KVG und der von ihr verwalteten Sondervermögen, der internen Organisation und der Art, dem Umfang und der Komplexität der von der Gesellschaft getätigten Geschäfte. Sie steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Ampega, der von ihr verwalteten Sondervermögen sowie der Anleger solcher Sondervermögen und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Die Vergütungsrichtlinie enthält im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen insbesondere detaillierte Vorgaben im Hinblick auf die allgemeine Vergütungspolitik sowie Regelungen für fixe und variable Gehälter und Informationen darüber, welche Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der KVG und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) in diese Vergütungsrichtlinie einbezogen sind.

Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung zzgl. weiterer Zuwendungen (insbes. Dienstwagen) erhalten. Das Hauptaugenmerk des variablen Vergütungsbestandteils liegt bei der Ampega auf der Erreichung individuell festgelegter, qualitativer und/​oder quantitativer Ziele. Zur langfristigen Bindung und Schaffung von Leistungsanreizen wird ein wesentlicher Anteil des variablen Vergütungsbestandteils mit einer Verzögerung von vier Jahren ausgezahlt.

Mit Hilfe der Regelungen wird eine solide und umsichtige Vergütungspolitik betrieben, die zu einer angemessenen Ausrichtung der Risiken führt und einen angemessenen und effektiven Anreiz für die Mitarbeiter schafft.

Die Vergütungsrichtlinie wurde von dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Ampega Investment GmbH beschlossen und unterliegt der jährlichen Überprüfung. Zudem hat die Ampega einen Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingerichtet, der sich mit den besonderen Anforderungen an das Vergütungssystem auseinandersetzt und sich mit den entsprechenden Fragen befasst.

Das Vergütungssystem setzt keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind.

Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt.

Angaben zur Transparenz gemäß Verordnung (EU ) 2020/​852 bzw. Angaben nach Art. 11 Offenlegungsverordnung

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Anhang gemäß Offenlegungsverordnung

Name des Produkts Ampega Faktor StrategiePlus Unternehmenskennung (LEI-Code) 529900GX3PBEA3FN2038

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische- und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 8,17% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt trägt zu keinem Umweltziel im Sinne von Art. 9 der Taxonomieverordnung bei.
Der Ampega Faktor StrategiePlus bietet eine Chance auf eine positive Faktorprämie aus dem Stilsegment Volatilität. Der Ampega Faktor StrategiePlus investiert überwiegend in eine Kombination aus Aktien und marktgegenläufigen Aktienindexfutures. Dabei investiert er branchenübergreifend.
Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Better-than-Average-Ansatz. Aus dem Anlageuniversum sollen somit diejenigen Unternehmen und Staaten ausgewählt werden, die überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen erbringen. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche sowie die Staaten direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils überdurchschnittlich erfüllen, also besser als der Durch-schnitt („better-than-Average“) sind
Dies bedeutet, dass bei der Auswahl der Vermögensgegenstände neben dem finanziellen Erfolg ESG-Kriterien berücksichtigt wurden.
Der Auswahlprozess erfolgte über eine Würdigung von ESG-Scores sowie einem Ratingvergleich. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erwirbt unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien keine feststehende Auswahl von Vermögensgegenständen innerhalb einer Branche oder eines Sektors, sondern kann Über- und Untergewichtungen einzelner Branchen oder Sektoren vornehmen. Dies kann dazu führen, dass einzelne Branchen oder Sektoren bei der Auswahl der Vermögensgegenstände nicht berücksichtigt werden, während aus anderen Branchen oder Sektoren bei entsprechend positiver Beurteilung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vielzahl von Vermögensgegenständen ausgewählt wird.
Dabei galten Investmentanteile als investierbar, wenn Sie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwaltet werden. Hierzu wurde auf Grund von internen Recherchen und Analysen oder unter Verwendung von ESG-Ratings in Zielfonds investiert, die die von der Gesellschaft definierten Nachhaltigkeitsmerkmale erfüllen und die Zielfonds sich an im Verkaufsprospekt genannten Ausschlüssen orientieren.
Bei der Nachhaltigkeitsanalyse von öffentlichen Emittenten wurde insbesondere die Einhaltung von Demokratie und Menschenrechten überprüft.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Indikator
ISS ESG Performance Score
Beschreibung
Die ESG-Leistung eines Unternehmens wird anhand eines Standardsatzes von mehr als 700 sektorübergreifenden Indikatoren bewertet, die durch 100 sektorspezifische Indikatoren ergänzt werden, um die wesentlichen ESG-Herausforderungen eines Unternehmens zu erfassen. Für jeden Sektor werden vier bis fünf Schlüsselthemen ermittelt. Um sicherzustellen, dass sich die Leistung in Bezug auf diese wichtigsten Themen angemessen in den Ergebnissen des Gesamtratings widerspiegelt, macht ihre Gewichtung mindestens 50 % des Gesamtratings aus. Das Ausmaß der branchenspezifischen E-, S- und G- Risiken und Auswirkungen bestimmt die jeweiligen Leistungsanforderungen: Ein Unternehmen einer Branche mit hohen Risiken muss besser abschneiden als ein Unternehmen in einer Branche mit geringen Risiken, um das gleiche Rating zu erhalten. Jedes ESG-Unternehmensrating wird durch eine Analystenmeinung ergänzt, die eine qualitative Zusammenfassung und Analyse der zentralen Ratingergebnisse in drei Dimensionen liefert: Nachhaltigkeits-Chancen, Nachhaltigkeits-Risiken und Governance. Um eine hohe Qualität der Analysen zu gewährleisten, werden Indikatoren, Ratingstrukturen und Ergebnisse regelmäßig von einem beim externen Datenanbieter angesiedelten Methodology Board überprüft. Darüber hinaus werden die Methodik und die Ergebnisse beim externen Datenanbieter regelmäßig mit einem externen Rating-Ausschuss diskutiert, der sich aus hoch anerkannten ESG-Experten zusammensetzt.
Methodik
Der ESG-Performance-Score ist die numerische Darstellung der alphabetischen Bewertungen (A+ bis D-) auf einer Skala von 0 bis 100. Alle Indikatoren werden einzeln auf der Grundlage klar definierter absoluter Leistungserwartungen bewertet. Auf der Grundlage der einzelnen Bewertungen und Gewichtungen auf Indikatorenebene werden die Ergebnisse aggregiert, um Daten auf Themenebene sowie eine Gesamtbewertung (Performance Score) zu erhalten. 100 ist dabei die beste Bewertung, 0 die schlechteste.
Indikator
Sustainalytics ESG Risk Score
Beschreibung
Das ESG-Risiko-Rating (ESG Risk Rating) bewertet Maßnahmen von Unternehmen sowie branchenspezifische Risiken in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Die Bewertung erfolgt in Bezug auf Faktoren, die als wesentliche
ESG-Themen (Material ESG Issues – MEIs) einer Branche identifiziert werden, wie Umweltperformance, Ressourcenschonung, Einhaltung der Menschenrechte, Management der Lieferkette. Der Bewertungsrahmen umfasst 20 MEIs, die sich aus über 250 Indikatoren zusammensetzen. Pro Branche sind in der Regel drei bis acht dieser Themen relevant.
Methodik
Die Skala läuft von 0 bis 100 Punkten (Scores): 0 ist dabei die beste Bewertung, 100 die schlechteste. Die Unternehmen werden anhand ihrer Scores in fünf Risikokategorien gruppiert, beginnend beim geringsten Risiko „Negligible“ (0 – 10 Punkte) bis zu „Severe“ (über 40 Punkte), der schlechtesten Bewertung. Unternehmen sind damit auch über unterschiedliche Branchen vergleichbar.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.
Nachhaltigkeitsindikatoren zum Geschäftsjahresende
Referenzstichtag 22.02.2024 30.09.2023
ISS ESG Performance Score 49,46 58,31
Sustainalytics ESG Risk Score 12,99 16,31

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Im Vergleich zum vorangegangen Zeitraum haben Sie sich die Nachhaltigkeitsindikatoren ISS ESG Performance Score und Sustainalytics ESG Risk Score verändert. Der ISS ESG Performance Score ist um 8,85 auf 49,5 gesunken und hat sich damit verschlechtert. Der Sustainalytics ESG Risk Score ist auf 12,99 gesunken, was im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung darstellt, da ein Score von 0 die beste Bewertung darstellen würde.
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
In Ermangelung konkreter regulatorischer Vorgaben zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung haben wir folgendes Vorgehen zur Ermittlung definiert. Nachhaltige Investitionen gemäß Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Die Berechnung der nachhaltigen Investitionen gem. Art.2 Nr.17 der Offenlegungsverordnung erfolgt anhand eines individuellen Ansatzes der Gesellschaft und unterliegt daher inhärenten Unsicherheiten. Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen klassifiziert. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, „SDGs“) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen („UN“), die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf sozialer und ökologischer Ebene dienen sollen. Entsprechende Umwelt- oder Sozialziele sind unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, der Schutz von Gewässern und Böden sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheit. Eine an den SDGs ausgerichtete Strategie investiert in Emittenten, die Lösungen für die Herausforderungen der Welt anbieten und dazu beitragen, die in den UN-SDGs festgelegten ökologischen und sozialen Ziele zu erreichen, sowie in projektgebundene Investitionen (bspw. Green & Social Bonds), deren Erlöse für förderfähige Umwelt- und Sozialprojekte oder eine Kombination aus beidem verwendet werden. Im SDG Solutions Assessment (SDGA) werden die positiven und negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Produkt- und Dienstleistungsportfolios von Unternehmen gemessen. Es folgt einem thematischen Ansatz, der 15 verschiedene Nachhaltigkeitsziele umfasst und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (UN) als Referenzrahmen nutzt. Für jede thematische Bewertung wird der Anteil des Nettoumsatzes eines Unternehmens, der mit relevanten Produkten und Dienstleistungen erzielt wird, pro Nachhaltigkeitsziel auf einer Skala in einem Wert zwischen -10,0 und 10,0 quantifiziert. Diese Skala unterscheidet insgesamt zwischen 5 Stufen, welche wie folgt unterschieden werden; -10,0 bis -5,1 („Significant obstruction“ („wesentliche Beeinträchtigung“)), -5,0 bis -0,2 („Limited obstruction“ (eingeschränkte Beeinträchtigung“)), -0,1 bis 0,1 („no (net) impact“ („keine (netto-)(Auswirkungen“)), 0,2 bis 5,0 („Limited contribution“ („eingeschränkter Beitrag“)) und 5,1 bis 10,0 („Significant contribution“ („wesentlicher Beitrag“)). In einem Aggregationsmodell zu einem Overall SDG Solutions Score (also einem gesamthaften übergeordneten SDG Scores des Unternehmens) werden nur die am stärksten ausgeprägten Einzelwerte berücksichtigt (d.h. der höchste positive und/​oder der niedrigste negative Wert). Dieses Vorgehen steht im Einklang mit dem allgemeinen Verständnis der UN-Ziele, die keine normative Präferenz für ein Ziel gegenüber einem anderen vorsehen. Ein Unternehmen wird erst dann als nachhaltig bewertet, wenn dessen Overall SDG Solutions Score größer als fünf ist und somit auch ein signifikanter Beitrag zu einem Nachhaltigkeitsziel vorliegt und kein anderes Umwelt- oder Sozialziel wesentlich beeinträchtigt. Per Definition des Overall SDG Solutions Score kann ein derart nachhaltiges Unternehmen mit einem Overall SDG Solutions Score größer als fünf in keinem der untergeordneten 15 Objective Scores eine Significant obstruction („wesentliche Beeinträchtigung“) darstellen, da sonst ein Overall SDG Solutions Score für ein Unternehmen größer als fünf nicht möglich ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm-Prinzip). Die Bewertung der Investitionen basierte auf Informationen von spezialisierten externen Datenanbietern sowie auf eigenen Analysen. Bewertet wurde der gesamte, aggregierte Einfluss des Produkt- und Dienstleistungsportfolios der Emittenten auf das Erreichen von Umwelt- oder Sozialzielen. Der Beitrag zu folgenden Zielen wird betrachtet: Ökologische Ziele: Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wassereinsparung, Beitrag zur nachhaltigen Energienutzung, Förderung von nachhaltigen Gebäuden, Optimierung des Materialeinsatzes, Abschwächung des Klimawandels, Erhaltung der Meeresökosysteme, Erhalt der terrestrischen Ökosysteme Soziale Ziele: Linderung der Armut, Bekämpfung von Hunger und Unterernährung, Sicherstellung der Gesundheit, Bereitstellung von Bildung, Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter, Bereitstellung von Basisdienstleistungen, Sicherung des Friedens.
Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Im Abschnitt „Wie wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ wird aufgelistet, welche Ausschlusskriterien definiert wurden, um die Emittenten von vornherein auszuschließen, die den Grundsätzen zur Nachhaltigkeit („ESG“) nur unzureichend Rechnung tragen. Hierdurch wurde sichergestellt, dass keines der in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung genannten Umwelt- und Sozialziele bzw. in Art. 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) genannten Umweltziele erheblich beeinträchtigt wird.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände wurde geprüft, ob die Gewinnerzielung im Einklang mit der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen stand sowie mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Die Gesellschaft ist außerdem Unterzeichner der Principles for Responsible Investment (PRI) und verpflichtet sich damit zum Ausbau nachhaltiger Geldanlagen und zur Einhaltung der sechs, durch die UN aufgestellten Prinzipien für verantwortliches Investieren.

In der EU  Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU  Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Der Fonds berücksichtigte nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der nachfolgenden Principals of Adverse Impact („PAI“) gemäß Offenlegungsverordnung auf unterschiedliche Weise in der Portfolio-Allokation und -selektion.
Grundsätzlich versteht man unter den PAI wesentliche bzw. potenziell wesentliche, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich aus Investitionsentscheidungen ergeben, diese verschlechtern oder in direktem Zusammenhang damit stehen. Konkret beinhalten die PAIs Standardfaktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und geben Aufschluss darüber, inwieweit sich Investitionsobjekte negativ auf diese Komponenten auswirken können. Die PAIs sind 64, von der EU festgelegte Indikatoren, für welche die Offenlegungsverordnung sowohl narrative als auch quantitative Offenlegungsanforderungen für Finanzmarktteilnehmer vorsieht. Von den insgesamt 64 Indikatoren sind 18 meldepflichtig, diese beziehen sich auf Treibhausgasemissionen, biologische Vielfalt, Wasser, Abfall sowie auf soziale Aspekte hinsichtlich Unternehmen, Staaten sowie Immobilienanlagen. Die Berichterstattung im Falle der restlichen 46 Indikatoren erfolgt auf freiwilliger Basis, wovon 22 Indikatoren zusätzliche Klima- und andere Umweltaspekte abbilden und die restlichen 24 Indikatoren soziale und Arbeitnehmerfaktoren, die Achtung der Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung abdecken.
Bei der Investition des Fondsvermögens werden die Treibhausgas-Emissionen, Klimaziele, Maßnahmen und Strategien zur Emissionsminderung der jeweiligen Emittenten, wie in den nachfolgenden Absätzen konkretisiert, zur Grundlage gemacht. Berücksichtigt werden dabei der CO2-Fußabdruck, die Tätigkeit der Unternehmen im Hinblick auf fossile Brennstoffe, der Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht erneuerbaren Energien, die Intensität des Energieverbrauchs je Sektor mit hoher Klimaauswirkung. Als Grundlage für die Berücksichtigung der genannten Merkmale werden hierfür die auf dem Markt verfügbaren Daten verwendet.
Der Fonds berücksichtigte alle unter Nummer 1-16 im Anhang I Tabelle 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 genannten Principals of Adverse Impact („PAI“) bei Investitionen in Unternehmen und Staaten sowie supranationalen Organisationen.
Die Berücksichtigung der PAIs erfolgte über Ausschlusskriterien und die Einbeziehung von ESG Ratings.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Anbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wird nicht investiert (PAI 1, 2, 4, 5).
Unternehmen mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung im Bereich Carbon Risk (Unternehmen, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen) werden ausgeschlossen (PAI 3, 6).
Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen oder in den Bereichen Umwelt und Arbeitsnormen auf der UN Global Compact Watchlist aufgeführt werden, gelten als nicht investierbar (PAI 7-13). Diese Prinzipien beziehen neben Menschenrechten, Arbeitsnormen und Maßnahmen zur Korruptionsprävention auch das Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen, insbesondere in Bezug auf Biodiversität, Emissionen im Wasser und Abfall (PAI 7, 8, 9) ein. Außerdem beinhalten die UN Global Compact Prinzipien Kriterien gegen Diskriminierung und Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit & Diversität (PAI 12, 13). Eine Menschenrechtskontroverse oder eine Kontroverse im Bereich der Arbeitsrechte liegt insbesondere dann vor, wenn ein Unternehmen in seinem Wirkungsbereich allgemein anerkannte Normen, Prinzipien und Standards zum Schutz der Menschenrechte nachweislich oder mutmaßlich in erheblichem Maße missachtet (PAI 10, 11). Abgedeckt werden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme werden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen.
Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo-Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, werden nicht getätigt (PAI 14).
Bei Investitionen in Staaten werden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen (PAI 15, 16). Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basiert auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Unter Berücksichtigung von ESG-Leistungen, ESG-Trends und aktuellen Ereignissen wird das Risiko für den langfristigen Wohlstand und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gemessen, indem dessen Vermögenswerte – natürliches, menschliches und institutionelles Kapital – und dessen Fähigkeit, seine Vermögenswerte nachhaltig zu verwalten, bewertet werden.
Zusätzlich darf in keine Unternehmen investiert werden, das mit einem schwachen Umwelt Rating (E), einem schwachen sozialem Rating (S) oder schwachem Governance Rating (G) bewertet wird.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Zu den Hauptinvestitionen zählen die 15 Positionen des Wertpapiervermögens mit dem höchsten Durchschnittswert der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01.10.2023 – 22.02.2024

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
ASML Holding NV (NL0010273215) Herst. von Maschinen für sonst. Wirtschaftszweige 8,52% Niederlande
LVMH Moet Hennessy Louis Vuitton SE (FR0000121014) Lederverarbeitung (ohne Herst. Lederbekleidung) 6,75% Frankreich
SAP SE (DE0007164600) Verlegen von sonstiger Software 4,90% Deutschland
Sanofi SA (FR0000120578) Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 4,21% Frankreich
Oreal (L‘) SA (FR0000120321) Herst. von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 4,03% Frankreich
Schneider Electric SE (FR0000121972) Herst. von Elektromotoren, Generatoren, Transform. 3,71% Frankreich
Allianz SE (DE0008404005) Nichtlebensversicherungen 3,71% Deutschland
Air Liquide SA (FR0000120073) Herstellung von Industriegasen 3,50% Frankreich
Deutsche Telekom AG (DE0005557508) Drahtlose Telekommunikation 3,28% Deutschland
Iberdrola SA (ES0144580Y14) Elektrizitätserzeugung 3,10% Spanien
Vinci SA (FR0000125486) Bau von Straßen 2,97% Frankreich
Essilor International SA (FR0000121667) Herst. von med., zahnmed. Apparaten und Material 2,63% Frankreich
AXA SA (FR0000120628) Nichtlebensversicherungen 2,58% Frankreich
Münchener Rückvers. AG (DE0008430026) Rückversicherungen 2,54% Deutschland
Enel SpA (IT0003128367) Elektrizitätserzeugung 2,44% Italien

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Die Vermögensgegenstände des Fonds werden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Der jeweilige Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent dargestellt. Mit „Investitionen“ werden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände erfasst.
Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt werden.
Die Kategorie „#2 Andere Investitionen“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorliegen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.
Die Kategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen „Taxonomiekonforme“ Umweltziele, „Sonstige Umweltziele“ und soziale Ziele („Soziales“) angestrebt werden können. Die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet sind, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizieren.
Eine Aufteilung der nachhaltigen Investitionen in ökologisch nachhaltige und sozial nachhaltige Investitionen ist uns aktuell nicht möglich.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Es wird für alle Positionen des Wertpapiervermögens der Durchschnitt der Kurswerte über alle Bewertungsstichtage je Wirtschaftssektor gebildet. Die Bewertungsstichtage sind die letzten Bewertungstage eines jeden Monats im Berichtszeitraum einschließlich des Berichtsstichtages. Die Angabe erfolgt in Prozent des durchschnittlichen Fondsvermögens über alle Berichtsstichtage.
Branche Anteil
Nichtlebensversicherungen 9,47%
Herst. von Maschinen für sonst. Wirtschaftszweige 8,52%
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen 8,29%
Lederverarbeitung (ohne Herst. Lederbekleidung) 6,75%
Drahtlose Telekommunikation 5,55%
Elektrizitätserzeugung 5,55%
Verlegen von sonstiger Software 4,90%
Herst. von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 4,03%
Herst. von med., zahnmed. Apparaten und Material 3,85%
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 3,73%
Herst. von Elektromotoren, Generatoren, Transform. 3,71%
Herstellung von Industriegasen 3,50%
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute) 3,41%
Herstellung von Bier 3,01%
Bau von Straßen 2,97%
Rückversicherungen 2,54%
Erbringung von sonst. IT-Dienstleistungen 2,47%
F&E im Bereich Biotechnologie 2,29%
Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste 2,24%
Herst. von sonst. anorganischen Grundstoffen 2,22%
Elektrizitätsübertragung 2,19%
Effekten- und Warenbörsen 2,11%
Milchverarbeitung 2,08%
Einzelhandel mit Bekleidung 1,91%
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln 1,91%
Herst. von Geräten, Einrichtungen Telekom-Techn. 1,47%
Programmierungstätigkeiten 1,34%
V&V von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohn. 1,32%
Herstellung von Öfen und Brennern 1,32%
Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen 1,28%
Werbeagenturen 1,26%
Facharztpraxen 1,23%
Herst. von Getränken; Gewin. natürl. Mineralwässer 1,23%
Herstellung von Papier, Karton und Pappe 1,18%
Herst. von Seifen, Reinigungs-, Poliermitteln 1,18%
Elektrizitätsverteilung 1,16%
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung 1,13%
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln 1,13%
Herst. von Haushalts-, Hygieneart. aus Zellstoff 1,07%
Beteiligungsgesellschaften 1,06%
Wasserversorgung 1,05%
Herst. von Filmen, Videofilmen, Fernsehprogrammen 1,02%
Bau von Gebäuden 0,95%
Herst. von sonst. chemischen Erzeugnissen a. n. g. 0,09%
Lebensversicherungen 0,01%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomieverordnung getätigt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Für diesen Fonds wurden keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0 Prozent ausgewiesen.
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?
Für diesen Fonds wurden in früheren Bezugszeiträumen keine Investitionen getätigt, die in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen hat sich nicht geändert.

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen für jeweils ökologische und soziale Investitionen im Einzelnen nicht möglich. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds kann der Grafik unterhalb der Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ unter #1A entnommen werden.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 „Andere Investitionen“ fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken, Investitionen, für die keine Daten vorliegen, oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgte zunächst nach dem sog. Better-than-Average-Ansatz. Aus dem Anlageuniversum sollen somit diejenigen Unternehmen und Staaten ausgewählt werden, die überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen erbringen. Nach diesem Prinzip werden die Unternehmen innerhalb einer Branche sowie die Staaten direkt miteinander verglichen und auf ihre Nachhaltigkeit überprüft. Es werden stets die Anlageobjekte bevorzugt, die die Nachhaltigkeitskriterien Environmental, Social und Governance („ESG“) jeweils überdurchschnittlich erfüllen, also besser als der Durchschnitt („better-than-Average“) sind.
Investitionen in Unternehmen, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas und Atomstrom) generieren, waren ausgeschlossen. Gleiches galt für Emittenten, die einen Umsatzanteil von mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl erzielen. In Unternehmen, die mehr als 10% ihrer Umsätze aus dem Abbau, der Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer erzielen, wurde nicht investiert. Unternehmen, die gegen den UN-Global Compact verstoßen, galten als nicht investierbar. Abgedeckt wurden in diesem Zusammenhang auch die Themenbereiche Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Als Bewertungsrichtlinien für Kontroversen im Bereich der Umweltprobleme wurden u.a. das Prinzip der besten verfügbaren Technik (BVT) sowie internationale Umweltgesetzgebungen herangezogen. Investitionen in Unternehmen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen (gemäß „Ottawa-Konvention“, „Oslo Konvention“ und den UN-Konventionen „UN BWC“, „UN CWC“) stehen, wurden nicht getätigt.
Bei Investitionen in Staaten wurden Länder mit einer niedrigen Nachhaltigkeitsbewertung (Länder, die in die letzte Kategorie im Ranking anerkannter Datenanbieter fallen und damit ein schwerwiegendes Risiko für das langfristige Wohlergehen des Landes haben) ausgeschlossen. Die Länderrisikobewertung deckt 170 Länder ab und basierte auf mehr als 40 Indikatoren, die unter anderem der Weltbank oder den Vereinten Nationen entnommen sind. Staaten, die gegen globale Normen wie den „Freedom House Index“ verstoßen, wurden zudem ausgeschlossen.
Mit dem Fonds wurden darüber hinaus nachhaltige Investitionen in Höhe von 5% angestrebt. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen

 

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie unterscheidet sich der Referenzwert von einem breiten Marktindex?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt in Bezug auf die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten, mit denen die Ausrichtung des Referenzwerts auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt wird?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum Referenzwert abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum breiten Marktindex abgeschnitten?
Für diesen Fonds nicht einschlägig.

 

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

 

 

Köln, den 11. Juni 2024

Ampega Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Dr. Thomas Mann

Dr. Dirk Erdmann

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Ampega Investment GmbH, Köln

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens Ampega Faktor StrategiePlus – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1.Oktober 2023 bis zum 22. Februar 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 22. Februar 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.Oktober 2023 bis zum 22. Februar 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach §7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ampega Investment GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Anhang gemäß Offenlegungsverordnung“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach §7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

Frankfurt am Main, den 11. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Anita Dietrich
Wirtschaftsprüfer

ppa. Felix Schneider
Wirtschaftsprüfer

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