Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung für Whitelist Recruiting GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Whitelist Recruiting GmbH angeordnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36w IN 2569/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Whitelist Recruiting GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Darius Starks, hat das Amtsgericht Charlottenburg einen wichtigen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Mauerstraße 67, 10117 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 214756 eingetragen.

Am 17. Juni 2024 um 11:21 Uhr wurde zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Jesko Stark, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, bestellt.

Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen. Ein Insolvenzsonderkonto wird gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2019 (Az. IX ZR 47/18) eingerichtet und geführt.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung bleibt dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV). Falls das Verfahren nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Diese Bekanntmachung gilt als Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt (§ 9 Abs. 3 InsO). Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 17.06.2024

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