Staatsanwaltschaft Köln
940 Js 3/20 V – 17.05.2024
Vollstreckungsverfahren gegen Miguel Angel Cardenas u.a.
Tatvorwurf: Diebstahl am 26.02.2019, 11.12.2019, 13.01.2020 in Köln
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Urteil vom 12.03.2020 hat das Amtsgericht Köln – 530 Ds 90/20- hinsichtlich Miguel Angel Cardenas und Cristian Josue Pacheco Resendiz die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt 4.700,00 Euro angeordnet
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken.
Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.
Der Verletzte kann gemäß § 459j/k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntmachung der Mitteilung seine Entschädigungsansprüche in einem einfachen und kostenlosen Verfahren gemäß §§ 459j/k Abs. 2 StPO geltend machen, indem er ihn bei der Staatsanwaltschaft zu obigen Aktenzeichen anmeldet.
Hochachtungsvoll
Müller
Rechtspflegerin
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