Das Bundeskabinett befasst sich heute mit einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Scheinvaterschaften. Hintergrund ist, dass immer häufiger deutsche Männer – teilweise gegen Geld – Vaterschaften anerkennen, obwohl sie mit dem Kind nichts zu tun haben. Dadurch erhält das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, und auch die Mutter sowie mögliche Geschwister können ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erlangen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in Verdachtsfällen die Ausländerbehörde vor der Eintragung der Vaterschaft zustimmen muss. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Anerkennung der Vaterschaft nicht missbraucht wird, um Aufenthaltsrechte zu erlangen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte die Notwendigkeit dieses Gesetzes, um den Missbrauch der deutschen Staatsbürgerschaft und des Aufenthaltsrechts zu verhindern. Die Regierung plant zudem, eng mit den Standesämtern und den Jugendämtern zusammenzuarbeiten, um Scheinvaterschaften frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Kritiker des Entwurfs warnen vor möglichen bürokratischen Hürden und der Gefahr, dass echte Vaterschaften fälschlicherweise als Scheinvaterschaften behandelt werden könnten. Die Bundesregierung betont jedoch, dass der Schutz der Integrität des deutschen Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsrechts Vorrang hat und dass sorgfältige Prüfungen durchgeführt werden sollen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.