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Hochwasser: Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter im Überblick

Hochwasser kann erhebliche Schäden an Häusern und Wohnungen verursachen. Hier sind die wichtigsten Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter.

Versicherungen:

Mieter: Müssen selbst für Schäden an ihrem Hausrat aufkommen. Eine Hausratversicherung schützt Möbel, Elektrogeräte und Kleidung. Oft decken Standardversicherungen nur Leitungswasserschäden ab. Zusatzklauseln für Elementarschäden sind wichtig und sollten vorab geklärt werden. Schäden sollten dokumentiert und dem Vermieter gemeldet werden.
Vermieter: Sollten eine Elementarversicherung haben. Diese könnte Schäden abdecken, besonders bei gemeinsam genutzten Gegenständen wie Einbauküchen. Weniger als die Hälfte der Hauseigentümer haben diese zusätzliche Versicherung.

Reparaturpflichten:

Vermieter: Müssen den alten Wohnwert wiederherstellen. Der Mieterbund weist darauf hin, dass Vermieter Schäden an Haus und Wohnung sowie an mitvermieteten Gegenständen beseitigen müssen. Ist das Haus unbewohnbar, endet das Mietverhältnis.
Mieter: Haben bei gravierenden Schäden ein Sonderkündigungsrecht oder können Mietminderung verlangen. Eine Mietminderung sollte korrekt angekündigt und durchgesetzt werden, um eine Kündigung zu vermeiden.

Kostenlose Beratung:

Der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbunds bietet kostenlose Beratung für Hochwassergeschädigte an. Betroffene können unter 089/890 5738-12 eine Nachricht hinterlassen oder eine E-Mail an hochwasser@mieterbund-bayern.org senden, um rechtliche Hilfe zu erhalten.

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