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Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung

293 Js 12849/​20

(Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung)

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Landgerichtsgerichts Dessau-Roßlau wegen Betruges in 69 Fällen (Az. 293 Js 12849/​20) unter Einbeziehung der Entscheidung des Amtsgerichts Dessau-Roßlau wegen Betruges in 8 Fällen (Az. 293 Js 4573/​20) und des Amtsgerichts Hoyerswerda wegen Betruges (Az. 530 Js 25345/​20) gegen Sebastian Hartwig, geb. am 13.09.1986. Diese ist rechtskräftig seit dem 16.08.2022. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

Auf Grund dieser Entscheidung kann Ihnen ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe Ihres Schadens entstanden sein, den Sie nun geltend machen können.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau
Vollstreckungsabteilung

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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