In einem bedeutenden Schritt hat die BKK VBU einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Soltkahn AG gestellt. Der Antrag wurde beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 36s IN 7166/23 eingereicht. Die Soltkahn AG, vertreten durch den Vorstand Tassilo Percy Norbert Stefan Soltkahn, hat ihren Geschäftssitz am Hohenzollerndamm 152, 14199 Berlin, und ist im Handelsregister unter HRB 123757 eingetragen. Das Unternehmen ist in den Bereichen Architektenleistungen und Beteiligungen an Gesellschaften mit ähnlichem Unternehmensgegenstand tätig.
Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag zu verhindern, hat das Insolvenzgericht am 5. Juni 2024 um 15:05 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Soltkahn AG, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Herr Rebholz hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Er wird prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Darüber hinaus ist er ermächtigt, für die zukünftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten und zu führen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die kontoführenden Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Drittschuldnern der Soltkahn AG wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie sind aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und diese auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Alle erforderlichen Auskünfte zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse müssen erteilt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird.
Gegen die Entscheidung können sowohl der Schuldner als auch die Gläubiger die sofortige Beschwerde einlegen, insbesondere um das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren zu rügen (Artikel 102c – § 4 EGInsO).
Hinweis zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 05.06.2024