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Bundestag beschließt Nachbesserungen beim Cannabis-Gesetz und strengere Düngervorschriften

Alejoturola (CC0), Pixabay

Der Bundestag hat neue Regelungen zum Cannabis-Gesetz verabschiedet. Künftig gilt am Steuer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC. Bei erstmaliger Überschreitung drohen eine Strafzahlung von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem wurde ein Alkoholverbot im Straßenverkehr für Cannabiskonsumenten eingeführt. Für Fahranfänger bleibt Cannabis am Steuer vollständig verboten.

Den Bundesländern wird ein größerer Handlungsspielraum bei der Überprüfung der ab Juli geplanten Anbauvereine eingeräumt. Dies ermöglicht eine genauere Kontrolle und Regulierung des legalen Anbaus von Cannabis.

Neben den Änderungen im Cannabis-Gesetz hat der Bundestag auch neue Regeln für den Einsatz von Dünger in der Landwirtschaft beschlossen. Die Verwendung von Dünger muss künftig genauer dokumentiert werden, um die Verursacher von Grundwasserbelastungen besser zur Verantwortung ziehen zu können. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Qualität des Grundwassers zu schützen und eine nachhaltige landwirtschaftliche Praxis zu fördern.

Diese Nachbesserungen und neuen Regelungen zeigen das Bestreben des Bundestages, sowohl den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis als auch den Schutz der Umwelt zu gewährleisten.

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