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BaumInvest AG Freiburg im Breisgau – 6. ordentliche Hauptversammlung

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yogeshgangan (CC0), Pixabay

BaumInvest AG

Freiburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie hiermit zur

6. ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung

der BaumInvest AG ein, die am

Donnerstag, den 18.07.2024 ab 17:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der

Kranz Live Eventsolutions GmbH,
Bahlinger Straße 1, 79111 Freiburg

stattfindet.

Der Vorstand hat auf Grundlage von § 15 Abs. 13 der Satzung der Gesellschaft entschieden, dass die Hauptversammlung in der Form einer virtuellen Hauptversammlung im Sinne von § 118a Abs. 1 S. 1 AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten wird. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten des Studios der Kranz Live Eventsolutions GmbH, Bahlinger Straße 1, 79111 Freiburg. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird für unsere ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre in einem passwortgeschützten Hauptversammlungs-Portal am Tag der Hauptversammlung live im Internet unter der Internetadresse

https:/​/​bauminvest2024.hv-anmeldung.de

übertragen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können in diesem Rahmen ihre Rechte – wie unter Ziffer II. dieser Einladung näher beschrieben – ausüben. Es wird um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise unter Ziff. II., insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten, gebeten.

I.
Tagesordnung

1. Begrüßung

2. Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses, des zusammengefassten Jahresberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

– Bericht des Vorstands zum vergangenen Geschäftsjahr und Ausblick auf das aktuelle Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 2 deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der BaumInvest AG, Talstr. 30, 79102 Freiburg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben genannten Dokumente ausgehändigt. Ferner sind alle Unterlagen zur Hauptversammlung im Vorfeld auf der Website der BaumInvest AG abrufbar.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

5. Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Gabriele Rück, Herr Erhard Schulz, Herr Joachim Koschel, Frau Ursula Sydow und Frau Gudrun Welsch endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juli 2024. Der Aufsichtsrat der BaumInvest AG setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft nur noch aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Da die Amtszeit von zwei weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats über die Versammlung am 18. Juli 2024 hinaus fortbesteht, wird die Neuwahl von nur drei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung notwendig. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist ausdrücklich möglich.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,

a)

Frau Gudrun Welsch, wohnhaft in Fellbach, Rentnerin

b)

Frau Ursula Sydow, wohnhaft in Merzhausen, Pensionärin

c)

Herrn Erhard Schulz, wohnhaft in Emmendingen, Rentner

bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Die Wahl erfolgt somit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.

Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates im Wege der Blockabstimmung durchzuführen.

Freiburg, im Mai 2024

BaumInvest AG

Der Vorstand

II.
Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung

Der Vorstand der Gesellschaft hat in Ausübung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. Juli 2023 mit großer Mehrheit beschlossenen Ermächtigung entschieden, die ordentliche Hauptversammlung 2024 erneut als virtuelle Hauptversammlung, nunmehr gemäß § 118a AktG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen. Die Durchführung der Hauptversammlung 2024 als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a AktG führt zu Modifikationen beim Ablauf der Hauptversammlung sowie bei der Ausübung von Aktionärsrechten gegenüber einer Präsenzhauptversammlung. Es wird daher um besondere Beachtung der nachstehenden Angaben und Hinweise, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten, sowie der Hinweise durch den Versammlungsleiter während der Hauptversammlung gebeten.

1. Durchführung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte haben aber die Möglichkeit, sich zu der Hauptversammlung über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https:/​/​bauminvest2024.hv-anmeldung.de

zuzuschalten und die gesamte Hauptversammlung dort live in Bild und Ton zu verfolgen („Teilnahme“). Dort können sie auch ihre Aktionärsrechte ausüben. Für die Nutzung des HV-Portals ist neben der Anmeldung zur Hauptversammlung ein Einloggen mittels personalisierter Zugangsnummer und dazugehörigem PIN-Code erforderlich. Aktionäre, die ihre elektronische Adresse der Gesellschaft bereits mitgeteilt haben, erhalten die Zugangsdaten automatisch auf diesem Weg zugesendet. Alle anderen Aktionäre erhalten die Zugangsdaten über die für die Anmeldung angegebenen Adressen durch die Gesellschaft. Die Zugangsdaten werden benötigt, um sich rechtzeitig zur virtuellen Hauptversammlung anzumelden und bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung die verschiedenen Module nutzen zu können. Nach Ablauf der Anmeldefrist, d.h. nach dem 11. Juli 2024 (s. dazu Ziff. 2), können nur noch diejenigen Aktionäre auf die Module des HV-Portals zugreifen, die sich bis dahin ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben. Das HV-Portal wird voraussichtlich ab dem 07. Juni 2024 freigeschaltet.

Die Stimmrechtsausübung der ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre ist im Wege der Briefwahl, der elektronischen Briefwahl oder über Vollmachtserteilung an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich. Den elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären wird in der Versammlung im Wege der Videokommunikation das Rede- und Auskunftsrecht sowie das Recht eingeräumt, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen. Ihnen wird außerdem ein Recht zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation eingeräumt. Die Aktionärsrechte können auch von Bevollmächtigten ausgeübt werden. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Folgenden dargestellt.

2. Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte – insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts – sind in Übereinstimmung mit § 15 Abs. 5 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich fristgerecht anmelden. Die Anmeldung muss spätestens bis Donnerstag, 11. Juli 2024 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft unter einer der nachfolgend angegebenen Anmeldemöglichkeiten eingegangen sein. Außerdem muss der Aktionär für die angemeldeten Aktien am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sein. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann per Post, Telefax, E-Mail oder über das HV-Portal der Gesellschaft über folgende Anmeldemöglichkeiten vorgenommen werden:

BaumInvest AG
c/​o Art-of-Conference
-Martina Zawadzki-
Postfach 11 06
71117 Grafenau
Telefax: +49 (0) 711 95338780
E-Mail: bauminvest@art-of-conference.de
HV-Portal: https:/​/​bauminvest2024.hv-anmeldung.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden vom 12. Juli 2024 bis zum 18. Juli 2024 (Tag der Hauptversammlung) nicht statt (sog. Umschreibestopp). Die Aktien werden durch die Anmeldung und/​oder den Umschreibestopp nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge aber erst nach dem 11. Juli 2024, 24:00 Uhr MESZ, (sog. Technical Record Date) bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, soweit sie sich nicht zur Ausübung der Aktionärsrechte (insbesondere des Stimmrechts) vom bisherigen und eingetragenen Aktionär bevollmächtigen lassen. In diesen Fällen bleiben die Aktionärsrechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. Aktionäre, die ordnungsgemäß angemeldet und im Aktienregister eingetragen sind, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Sinne der elektronischen Zuschaltung und zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Technical Record Date veräußern. Das Technical Record Date hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.

3. Recht zur Einreichung von Stellungnahmen

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Die Einreichung von Stellungnahmen hat in deutscher Sprache über das HV-Portal unter

https:/​/​bauminvest2024.hv-anmeldung.de

zu erfolgen. Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Hauptversammlung, also bis Freitag, 12. Juli 2024, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Stellungnahmen dürfen maximal 5.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 5.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1, 3 und 6 AktG gilt entsprechend. Die Gesellschaft behält sich vor, Stellungnahmen mit beleidigendem, diskriminierendem, strafrechtlich relevantem, offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt sowie solche ohne Bezug zur Tagesordnung nicht zugänglich zu machen. Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens ab Samstag, 13. Juli 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter

https:/​/​bauminvest2024.hv-anmeldung.de

für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre unter Veröffentlichung des Namens des einreichenden Aktionärs zugänglich gemacht. Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, die Stellungnahme in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält, oder wenn der einreichende Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich auch nicht vertreten lassen wird. Anträge und Wahlvorschläge, Fragen sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären.

4. Verfahren der Stimmabgabe

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl) oder ihr Stimmrecht im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Die Stimmabgabe per Briefwahl oder die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter kann gleichzeitig mit der Anmeldung durch Nutzung des HV-Portals erfolgen oder durch Herunterladen, Drucken und Versenden des entsprechenden Formulars, abrufbar unter

https:/​/​bauminvest.de/​fuer-aktionaere/​hv-2024/​

Alternativ können Sie sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und später ihre Stimmabgabe tätigen.

Abgegebene Stimmen, ihr Widerruf bzw. eventuelle Änderungen abgegebener Stimmen oder der Widerruf einer Vollmachtserteilung müssen der Gesellschaft – sofern nicht das HV-Portal genutzt wird – in Textform spätestens bis Dienstag, den 16. Juli 2024 (24:00 Uhr), unter einer der oben unter Ziff. 2 genannten Anmeldemöglichkeiten zugehen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Block- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. abgegebene Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Über das HV-Portal ist die elektronische Briefwahl oder die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter auch noch während der virtuellen Hauptversammlung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können über das HV-Portal auch etwaige zuvor auf anderem Wege abgegebene Briefwahlstimmen oder Weisungen widerrufen oder geändert werden. Bei mehreren eingehenden Stimmabgaben wird nur die der Gesellschaft zuletzt zugegangene berücksichtigt.

5. Bevollmächtigung eines Dritten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Aktionäre können die Vollmacht zusammen mit der Anmeldung entweder über das herunterladbare Formular oder über das HV-Portal erteilen. Sofern die Vollmacht über das HV-Portal oder durch sonstige Erklärung in Textform gegenüber der Gesellschaft erteilt wird, ist kein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung erforderlich. Ansonsten kann der Nachweis insbesondere durch Übermittlung einer Kopie oder eines Scans der Vollmacht per Post, Telefax oder E-Mail an die genannten Anmeldemöglichkeiten erbracht werden. Entsprechendes gilt für den Widerruf einer Vollmacht. Aus organisatorischen Gründen muss eine solche Erklärung – sofern nicht das HV-Portal genutzt wird – der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 10. Juli 2024 (24:00 Uhr), unter einer der genannten Anmeldemöglichkeiten zugehen. Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die persönlichen Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals erhält.

6. Rede-, Frage- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung

Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben ein Rede-, Frage- und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Zur Ausübung des Rede-, Frage- und Auskunftsrechts ist ausschließlich die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation zu verwenden, über die eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erfolgt.

Die Ausübung des Rede-, Frage- und Auskunftsrechts erfordert, dass der Aktionär zuvor über die im Menü des HV-Portals vorgesehene Schaltfläche eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab 17:00 Uhr (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Ab Beginn der virtuellen Hauptversammlung wird im HV-Portal ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die einen Redebeitrag ordnungsgemäß angemeldet haben, werden zu einem vom Versammlungsleiter bestimmten Zeitpunkt aufgerufen und in einen virtuellen Warteraum gebeten. Der Zugang zu diesem virtuellen Warteraum erfolgt per Klick auf den vom Dienstleister an den Aktionär versendeten Link. Für die Live-Videozuschaltung während der Hauptversammlung benötigen Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ein internetfähiges Endgerät (zum Beispiel Laptop, Tablet oder Smartphone), eine stabile Internetverbindung sowie eine Kamera und ein Mikrofon, auf welche vom Internetbrowser zugegriffen werden kann. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionären bzw. Bevollmächtigten und Gesellschaft in der Versammlung vor dem jeweiligen Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, Anträge und Wahlvorschläge zu stellen, sowie das in der Hauptversammlung bestehende Frage- und Auskunftsrecht geltend zu machen. Der Versammlungsleiter ist gem. § 16 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs für das Rede-, Frage- und Auskunftsrecht der Aktionäre zusammengenommen einen angemessenen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt, für den einzelnen Redner sowie für einzelne Frage- und Redebeiträge zu setzen.

7. Erklärung von Widersprüchen zum Protokoll

Elektronisch zur Versammlung zugeschaltete Aktionäre haben das Recht, Widerspruch zur Niederschrift gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 118a Abs.1 Satz 2 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 245 AktG zu erklären. Widersprüche sind elektronisch über das HV-Portal unter

https:/​/​bauminvest2024.hv-anmeldung.de

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

8. Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Sinne des AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton live über das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​bauminvest2024.hv-anmeldung.de

zu verfolgen. Aktionäre oder Bevollmächtigte, die hiervon Gebrauch machen möchten, benötigen hierfür die persönlichen Zugangsdaten des Aktionärs. Bei Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 18. Juli 2024, d.h. zwischen Eröffnung der Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter, sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten für die Dauer der Nutzung elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet im Sinne von § 121 Abs. 4b Satz 1 AktG.

9. Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre und/​oder ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, ihre Aktionärsrechte ausüben, das HV-Portal nutzen oder sich zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten, verarbeiten wir personenbezogene Daten über den Aktionär und/​oder den Bevollmächtigten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals). Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Zuschaltung zur und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Verantwortlich für die Verarbeitung ist die

BaumInvest AG
Talstr. 30
79102 Freiburg
E-Mail: info@bauminvest.de

Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleistern bedienen, verarbeiten diese Ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit über unsere Internetseite unter

https:/​/​bauminvest.de/​datenschutz/​

abgerufen werden.

 

Freiburg, im Mai 2024

BaumInvest AG

Der Vorstand

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