Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung für SPE Dienstleistungen und Services für Ihre Immobilienwirtschaft GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für SPE Dienstleistungen und Services für Ihre Immobilienwirtschaft GmbH angeordnet

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPE Dienstleistungen und Services für Ihre Immobilienwirtschaft GmbH, Zum Königsgraben 4, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sili Zoltan, hat das Amtsgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 59 IN 207/24 wichtige Maßnahmen getroffen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und den Sachverhalt aufzuklären, wurde am 16. Mai 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jürgen D. Spliedt, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin, bestellt.

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Dr. Jürgen D. Spliedt hat die Aufgabe, das Vermögen der SPE Dienstleistungen und Services für Ihre Immobilienwirtschaft GmbH zu überwachen und zu sichern. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Zudem wurde den Schuldnern des Unternehmens verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen müssen alle Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden, der berechtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Beschränkungen und Schutzmaßnahmen

Die Gläubiger der SPE Dienstleistungen und Services für Ihre Immobilienwirtschaft GmbH dürfen die im Besitz des Unternehmens befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz nehmen und verwerten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, es sei denn, unbewegliche Gegenstände sind betroffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Der Schuldner muss alle erforderlichen Auskünfte erteilen und auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens alle relevanten Dokumente herausgeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Diese Frist beginnt zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de oder drei Tage nachdem der Beschluss zur Post gegeben wurde, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Potsdam einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wurde.

Das Amtsgericht Potsdam hat diese Entscheidung am 16. Mai 2024 veröffentlicht.

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