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Insolvenzverfahren eröffnet: Quintic Digital GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Quintic Digital GmbH, ansässig in der Stargarder Straße 47, 10437 Berlin, eröffnet. Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Mohammad Skafi, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und hat daher einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Gerichtsbeschluss zur Vermögenssicherung

Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag zu verhindern, hat das Gericht am 30. Mai 2024 um 15:00 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Jesko Stark, ansässig in der Budapester Straße 35, 10787 Berlin, bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Quintic Digital GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter Jesko Stark übernimmt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Quintic Digital GmbH zu schützen und sicherzustellen, dass keine weiteren Vermögensverluste eintreten, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung über den Insolvenzantrag trifft.
Bedeutung des Beschlusses

Diese gerichtliche Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt im Insolvenzverfahren der Quintic Digital GmbH. Durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte des Unternehmens im Interesse der Gläubiger gesichert werden. Die Quintic Digital GmbH darf nun keine eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen treffen, es sei denn, sie erhält die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus, wodurch Gläubiger und andere Interessenten die Möglichkeit haben, sich über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren.

Diese Maßnahmen sind notwendig, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens während des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen. Gläubiger und andere betroffene Parteien sind aufgefordert, sich über die weiteren Entwicklungen im Verfahren auf dem Laufenden zu halten.

Mit dieser Entscheidung beginnt ein neuer Abschnitt für die Quintic Digital GmbH, die nun unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters steht. Die kommenden Wochen und Monate werden entscheidend dafür sein, wie das Verfahren weiter verläuft und welche Maßnahmen zur Restrukturierung oder Abwicklung des Unternehmens ergriffen werden.

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