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Insolvenzverfahren eröffnet: QH Mobility GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung
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Insolvenzverfahren eröffnet: QH Mobility GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

geralt (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der QH Mobility GmbH eingeleitet. Das Unternehmen, ansässig in der Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, und vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bergander, hat aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Gerichtlicher Beschluss zur Vermögenssicherung

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag hat das Gericht am 30. Mai 2024 um 15:00 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz, ansässig in der Emser Straße 9, 10719 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der QH Mobility GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Knut Rebholz übernimmt die Überwachung und Sicherung des Vermögens der Schuldnerin. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der QH Mobility GmbH zu schützen und sicherzustellen, dass keine weiteren Vermögensverluste eintreten, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung über den Insolvenzantrag trifft. Er hat die Befugnis, Verfügungen der Schuldnerin nur mit seiner Zustimmung zu genehmigen, was eine Kontrolle über die finanziellen Transaktionen des Unternehmens gewährleistet.
Veröffentlichung und Rechtsbehelfsbelehrung

Die Veröffentlichung dieser Entscheidung erfolgt in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem und bleibt dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung des Verfahrens erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens. Falls das Verfahren nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme.

Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt im Insolvenzverfahren der QH Mobility GmbH. Durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte des Unternehmens im Interesse der Gläubiger gesichert werden. Die QH Mobility GmbH darf nun keine eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen treffen, es sei denn, sie erhält die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Ausblick

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger und andere interessierte Parteien haben die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren und gegebenenfalls weitere Schritte zu planen.

Diese Maßnahmen sind notwendig, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens während des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen. Gläubiger und andere betroffene Parteien sind aufgefordert, sich über die weiteren Entwicklungen im Verfahren auf dem Laufenden zu halten.

Mit dieser Entscheidung beginnt ein neuer Abschnitt für die QH Mobility GmbH, die nun unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters steht. Die kommenden Wochen und Monate werden entscheidend dafür sein, wie das Verfahren weiter verläuft und welche Maßnahmen zur Restrukturierung oder Abwicklung des Unternehmens ergriffen werden.

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