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Insolvenzverfahren eröffnet: Express Taxi GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Express Taxi GmbH, ansässig am Bieselheider Weg 38, 13465 Berlin, eröffnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Zöllner, beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund finanzieller Schwierigkeiten.
Gerichtsbeschluss zum Schutz der Vermögenslage

Das Gericht hat zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag am 31. Mai 2024 um 08:00 Uhr folgende Maßnahmen angeordnet:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Niklas Lütcke, ansässig in der Lennéstraße 7, 10785 Berlin, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Niklas Lütcke, hat die Aufgabe, die Vermögenslage der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen. Er prüft, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Zudem ist er befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Hierfür wird ihm gestattet, ein Insolvenzsonderkonto auf seinen Namen entsprechend den Anforderungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 07. Februar 2019 (AZ IX ZR 47/18) zu führen.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) ist es verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Weitere Befugnisse und Verpflichtungen

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin muss ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere gewähren und ihm alle Auskünfte erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Veröffentlichung und Rechtsbehelfsbelehrung

Die Veröffentlichung dieser Entscheidung erfolgt in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem und bleibt dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung des Verfahrens erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens. Falls das Verfahren nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme.

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt im Insolvenzverfahren der Express Taxi GmbH dar. Sie soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft geschützt und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens ermöglicht werden. Gläubiger und andere Beteiligte haben nun die Möglichkeit, sich über den Stand des Verfahrens zu informieren und die weiteren Schritte zu planen.

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