Die EU-Mitgliedsstaaten haben abschließend dem Recht auf Reparatur zugestimmt. Diese Regelung soll es für Verbraucher attraktiver machen, Geräte wie Wasserkocher, Staubsauger, Kühlschränke, Smartphones und E-Bikes reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Ein zentrales Ziel ist es, unabhängigen Werkstätten Zugang zu Ersatzteilen zu angemessenen Preisen zu ermöglichen.
Zusätzlich werden Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie leicht reparierbar sind. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Verbraucherschutz stärken, sondern auch zur Reduzierung von Elektroschrott beitragen und die Nachhaltigkeit fördern.
Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Verbraucher und Umweltorganisationen begrüßen diese Entscheidung, da sie einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft darstellt und die Lebensdauer von Geräten verlängern soll.