Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren eröffnet: Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Insolvenzverfahren eröffnet: Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

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derneuemann (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, ansässig am Großen Marktweg 6, 04178 Leipzig, eröffnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Streit, steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, die eine vorläufige Insolvenzverwaltung erforderlich machten.
Entscheidung des Gerichts

Am 29. Mai 2024 um 14:25 Uhr erging folgender Beschluss des Amtsgerichts Leipzig:

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung: Zum Schutz der künftigen Insolvenzmasse wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin: Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Irmgard Niemeyer-Uhlmann, ansässig am Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, bestellt. Sie ist unter der Telefonnummer 0341 129 851 0 und per E-Mail unter leipzig@kanzlei-nul.de erreichbar.

Beschränkungen für die Schuldnerin: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin gültig. Dies erfolgt gemäß dem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO.

Aufgaben der vorläufigen Insolvenzverwalterin: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Rechte der vorläufigen Insolvenzverwalterin: Sie ist befugt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

Zahlungsanweisungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin: Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, diese stimmt Zahlungen an die Schuldnerin ausdrücklich zu.

Zugang zu Geschäftsräumen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte von Behörden sowie Finanz- und Kreditinstituten einzuholen.

Auskunftspflicht der Schuldnerin: Die Schuldnerin ist verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einblick in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung.

Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Beschwerde als elektronisches Dokument einzureichen, wobei spezifische Anforderungen an die elektronische Signatur und Übermittlung zu beachten sind.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind über das Internetportal der Justiz abrufbar.

Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt im Insolvenzverfahren der Der DDR Laden GmbH (N)Ostalgie & Mehr, dessen Ausgang von zahlreichen Gläubigern mit Spannung erwartet wird.

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