Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren eingestellt: Neutrino ENERGY Property GmbH & Co. KG

Insolvenzverfahren eingestellt: Neutrino ENERGY Property GmbH & Co. KG

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geralt (CC0), Pixabay

In einem überraschenden Wendepunkt hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neutrino ENERGY Property GmbH & Co. KG eingestellt. Die Entscheidung wurde am 29. Mai 2024 getroffen, nachdem die antragstellende Gläubigerin am 21. Mai 2024 die Hauptsache für erledigt erklärt hatte. Die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden daraufhin aufgehoben.
Aktenzeichen: 36n IN 1050/24

In dem Verfahren über das Vermögen der Neutrino ENERGY Property GmbH & Co. KG, ansässig Unter den Linden 21, 10117 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Neutrino Deutschland GmbH und deren Geschäftsführer Holger Thorsten Schubart, wurde ein bedeutender Fortschritt erzielt. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister Register-Nr.: HRA 58120.
Hintergrund und Verlauf

Am 22. Februar 2024 hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern. Diese Maßnahmen waren notwendig, um das Vermögen der Neutrino ENERGY Property GmbH & Co. KG während des laufenden Verfahrens zu schützen.
Erledigung der Hauptsache

Am 21. Mai 2024 erklärte die antragstellende Gläubigerin die Hauptsache für erledigt. Dies bedeutete, dass die Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen nicht mehr gegeben waren. Das Amtsgericht Charlottenburg reagierte umgehend auf diese Erklärung und hob die Sicherungsmaßnahmen auf.
Amtsgericht Charlottenburg hebt Sicherungsmaßnahmen auf

Mit dem Beschluss vom 29. Mai 2024 wurden alle Sicherungsmaßnahmen, die mit dem ursprünglichen Beschluss vom 22. Februar 2024 angeordnet worden waren, offiziell aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Neutrino ENERGY Property GmbH & Co. KG ihre Geschäftsaktivitäten ohne die zuvor auferlegten Beschränkungen fortsetzen kann.
Rechtsbehelfsbelehrung

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten.
Fazit

Die Einstellung des Insolvenzverfahrens und die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen markieren einen positiven Wendepunkt für die Neutrino ENERGY Property GmbH & Co. KG. Geschäftsführer Holger Thorsten Schubart zeigte sich erleichtert und optimistisch, dass das Unternehmen nun gestärkt aus dieser Phase hervorgehen und seine innovativen Projekte weiter vorantreiben kann.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.05.2024

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