Die BerlinTextil GmbH, ansässig in der Wilhelm-Kabus-Straße 21-35, 10829 Berlin, steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 29. Mai 2024 um 13:00 Uhr beschlossen, zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin vorerst Maßnahmen zu ergreifen.
Aktenzeichen: 36b IN 3474/24
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BerlinTextil GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Gilbert Scharff, wurde entschieden, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, gegen die Schuldnerin untersagt werden. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Diese Entscheidung stützt sich auf die §§ 21, 22 InsO, um die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag zu schützen.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg bestellt, mit Geschäftssitz in der Paderborner Straße 2, 10709 Berlin. Die Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dr. Freudenberg hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er wird zudem prüfen, ob das Vermögen der BerlinTextil GmbH ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Weitere Anordnungen und Maßnahmen
Der Schuldnerin wird verboten, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein Sonderkonto einzurichten. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen.
Drittschuldnern wird verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen werden sie aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen. Zudem ist Dr. Freudenberg berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der BerlinTextil GmbH zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis und Rechtsbehelfsbelehrung
Die Veröffentlichung dieser Anordnung wird mindestens für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts abzugeben.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.05.2024